Social Media&Presse Begleitung des Einsatzes im Dannenröder Forst

Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG

Guten Tag,

im Rahmen des aktuellen Polizeieinsatzes im Dannenröder Forst, dem Herrenwald und dem Maulbacher Wald begleitet die Polizei den Einsatz Medial mit Pressesprecher*innen, Social Media Auftritten (z.B. https://twitter.com/Polizei_MH) und ähnlichem.
Bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche Dokumente die generelle Social Media und Pressestrategien der Polizei Mittelhessen betreffen
- sämtliche Dokumente die Social Media und Pressestrategien der Polizei Mittelhessen in diesem Einsatz betreffen
- rechtliche Einschätzungen die eine Social Media und Pressearbeit der Polizei betreffen (zum Beispiel aber nicht ausschließlich zur Veröffentlichung von Bildern von Personen in Notlagen)
- Dienstanweisungen und interne Kommunikation die den Umgang mit Journalist*innen betrifft
- schriftliche Kommunikation mit Journalist*innen
- eine Aufstellung der entstandenen Kosten für den Social Media und Presseauftritt
- Anzahl der eingesetzten Beamt*innen eine Social Media/Presse verwandte Aufgabe wahrnehmen

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. November 2020
  • Frist
    29. Dezember 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, im Rahmen des aktuellen Polizeieinsatzes im Dannenröder Forst, dem Her…
An Polizeipräsidium Mittelhessen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Social Media&Presse Begleitung des Einsatzes im Dannenröder Forst [#204409]
Datum
25. November 2020 08:45
An
Polizeipräsidium Mittelhessen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, im Rahmen des aktuellen Polizeieinsatzes im Dannenröder Forst, dem Herrenwald und dem Maulbacher Wald begleitet die Polizei den Einsatz Medial mit Pressesprecher*innen, Social Media Auftritten (z.B. https://twitter.com/Polizei_MH) und ähnlichem. Bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche Dokumente die generelle Social Media und Pressestrategien der Polizei Mittelhessen betreffen - sämtliche Dokumente die Social Media und Pressestrategien der Polizei Mittelhessen in diesem Einsatz betreffen - rechtliche Einschätzungen die eine Social Media und Pressearbeit der Polizei betreffen (zum Beispiel aber nicht ausschließlich zur Veröffentlichung von Bildern von Personen in Notlagen) - Dienstanweisungen und interne Kommunikation die den Umgang mit Journalist*innen betrifft - schriftliche Kommunikation mit Journalist*innen - eine Aufstellung der entstandenen Kosten für den Social Media und Presseauftritt - Anzahl der eingesetzten Beamt*innen eine Social Media/Presse verwandte Aufgabe wahrnehmen Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204409 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204409/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Polizeipräsidium Mittelhessen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 25.11.2020 haben Sie u.a. um die Übersendung von Unterlagen zur Öffen…
Von
Polizeipräsidium Mittelhessen
Betreff
WG: Social Media&Presse Begleitung des Einsatzes im Dannenröder Forst [#204409]
Datum
25. November 2020 13:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 25.11.2020 haben Sie u.a. um die Übersendung von Unterlagen zur Öffentlichkeitsarbeit der Polizei im Zusammenhang mit den dem Weiterbau des Dannenröder Forstes gebeten. Ihrem Antrag kann leider nicht entsprochen werden. Das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen findet gemäß § 81 Abs. 2 Nr. 1 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) nicht gegenüber Polizeibehörden und dem Landesamt für Verfassungsschutz Anwendung. Nach § 81 Abs. 3 HDSIG ist der Zugang zu Informationen dieser Stellen auch dann ausgeschlossen, wenn sich die Informationen in Daten oder Akten anderer öffentlichen Stellen befinden, wie z.B. im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport. Informationsansprüche nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG), dem Hessischen Umweltinformationsgesetz (HUIG) oder dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) bestehen nicht, da die Anwendungsbereiche der genannten Gesetze nicht eröffnet sind; der Antrag zielt weder auf Umwelt- noch auf Verbraucherinformationen ab (§ 1 Abs. 1, § 2 Abs. 3 UIG, § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 3 HUIG, §§ 1, 2 Abs. 1 VIG). Abgesehen davon sind Landesbehörden keine informationspflichtigen Stellen i.S.d. § 1 Abs. 2 UIG. Mit freundlichen Grüßen