Soforthilfe für Hochwasser / Unwetter Geschädigte - Auch für Betroffene aus Hessen?

Ich lese auf www.bundesregierung.de folgendes: "Bund beschließt Hochwasserhilfen". Wir sind eine vom Unwetter betroffene Familie aus Hessen. Das Unwetter hat an unserem Haus einen Schaden in Höhe von ca. 30.000 Euro angerichtet und die Versicherung zahlt keinen Cent. Ich lese nur von Soforthilfen für Menschen aus Bayern, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Der Gleichheit und Gerechtigkeit halber als Bürger der BRD, wie und wo können wir als Geschädigte in Hessen die Soforthilfe beantragen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Juli 2021
  • Frist
    31. August 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich lese auf www.bundesreg…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Soforthilfe für Hochwasser / Unwetter Geschädigte - Auch für Betroffene aus Hessen? [#225728]
Datum
28. Juli 2021 20:32
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich lese auf www.bundesregierung.de folgendes: "Bund beschließt Hochwasserhilfen". Wir sind eine vom Unwetter betroffene Familie aus Hessen. Das Unwetter hat an unserem Haus einen Schaden in Höhe von ca. 30.000 Euro angerichtet und die Versicherung zahlt keinen Cent. Ich lese nur von Soforthilfen für Menschen aus Bayern, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Der Gleichheit und Gerechtigkeit halber als Bürger der BRD, wie und wo können wir als Geschädigte in Hessen die Soforthilfe beantragen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225728 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225728/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Az: GI5-12017/1#1 - Antragsteller/in, Antragsteller/in Sehr geehrte Frau Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Zu…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
210729, Antragsteller/in, Antragsteller/in, Soforthilfe für Hochwasser / Unwetter Geschädigte - Auch für Betroffene aus Hessen?
Datum
30. Juli 2021 11:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Az: GI5-12017/1#1 - Antragsteller/in, Antragsteller/in Sehr geehrte Frau Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 29.07.2021. Deutschland hat für die nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr traditionell ein vertikal gegliedertes, subsidiäres und maßgeblich auf Ehrenamtlichkeit und Freiwilligkeit beruhendes Notfallvorsorge- und Hilfeleistungssystem etabliert, in dem Bund, Länder und Kommunen im Verbund mit den großen Hilfsorganisationen und den Feuerwehren eng zusammenarbeiten. **Dabei liegt die Grundzuständigkeit für den Katastrophenschutz bei den Ländern.** Sie sind für die Ressourcenvorsorge verantwortlich; ihnen obliegt das operative Krisenmanagement und zwar auch bei solchen Katastrophen, die das Gebiet mehr als eines Landes gefährden. Der Bund hat nur eine thematisch enge Zuständigkeit für den Bevölkerungsschutz in militärischen Lagen (Zivilschutz). Die kommunale Ebene ist für die flächendeckende Vorsorge und die Abwehr von alltäglichen Gefahren - einschließlich der überörtlichen nachbarschaftlichen Hilfe - verantwortlich. Hierfür stehen insbesondere die Feuerwehren mit ihren Aufgaben im Brand- und ABC-Schutz sowie der technischen Hilfeleistung, das THW, der Rettungsdienst mit seinen Aufgaben der Notfallrettung und des qualifizierten Krankentransportes sowie die Potentiale diverser privater Hilfsorganisationen zur Verfügung. Die Länder verstärken und unterstützen die kommunalen Einrichtungen und Einheiten bei der Vorsorge vor und der Abwehr von Gefahren, vorrangig für den überörtlichen und überregionalen Einsatz, aber auch für die lokale Gefahrenabwehr. Korrekter - weil zuständiger - Ansprechpartner für Ihre Frage nach Hilfen für Bürger des Bundeslandes Hessen wäre dementsprechend das Hessische Ministerium des Innern und für Sport. Unter dem nachfolgenden Link finden Sie ein Kontaktformular: https://innen.hessen.de/kontaktformular-innenministerium Ich hoffe, dass ich Ihnen in Ihrer Angelegenheit weiterhelfen konnte und wünsche Ihnen alles Gute und insbesondere, dass Sie gesund durch diese schwierige Zeit kommen. Mit freundlichen Grüßen