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Soforthilfeprogramm Corona in NRW

Auskunft darüber wie viele Anträge aus dem Sofortprogramm NRW für betroffene kleine Betriebe und Selbstständige bis Dienstag, 2020-03-31 eingereicht und bearbeitet wurden?
Ich bitte Auskunft darüber über eingereichte Anträge und genehmigte Soforthilfen.
Unterteilt in
a.) Soloselbstständige (1 Mann) (beantragte/genehmigte)
b.) bis 5 Mitarbeiter (beantragte/genehmigte Hilfen)
c.) bis 10 Mitarbeiter (beantragte/genehmigte Hilfen)
d.) bis 50 Mitarbeiter (beantragte/genehmigte Hilfen).
Stand zum 2020-03-31

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. März 2020
  • Frist
    5. Mai 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Soforthilfeprogramm Corona in NRW [#183728]
Datum
31. März 2020 12:43
An
Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auskunft darüber wie viele Anträge aus dem Sofortprogramm NRW für betroffene kleine Betriebe und Selbstständige bis Dienstag, 2020-03-31 eingereicht und bearbeitet wurden? Ich bitte Auskunft darüber über eingereichte Anträge und genehmigte Soforthilfen. Unterteilt in a.) Soloselbstständige (1 Mann) (beantragte/genehmigte) b.) bis 5 Mitarbeiter (beantragte/genehmigte Hilfen) c.) bis 10 Mitarbeiter (beantragte/genehmigte Hilfen) d.) bis 50 Mitarbeiter (beantragte/genehmigte Hilfen). Stand zum 2020-03-31
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 183728 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183728 Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk NRW
Sehr geehrte<Information-entfernt> hiermit bestätige ich Ihnen wie erbeten den Eingang Ihrer u.a. Anfrage.…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk NRW
Betreff
Anfrage Soforthilfeprogramm Corona in NRW [#183728] - Eingangsbestätigung
Datum
3. April 2020 10:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte<Information-entfernt> hiermit bestätige ich Ihnen wie erbeten den Eingang Ihrer u.a. Anfrage. Wir werden Ihnen die erbetene Auskunft nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zeitnah übermitteln. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk NRW
Sehr geehrte<Information-entfernt> mit Ihrem über die Internet-Plattform „fragden-staat.de“ an das Ministe…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk NRW
Betreff
Auskunft nach dem IFG zum Soforthilfeprogramm Corona in NRW [#183728]
Datum
14. April 2020 10:36
Status
Sehr geehrte<Information-entfernt> mit Ihrem über die Internet-Plattform „fragden-staat.de“ an das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen gerichteten Antrag bitten Sie um Auskunft über die bis zum 31.03.2020 im Rahmen der NRW-Soforthilfe 2020 eingereichten Anträge und genehmigten Soforthilfen. Beigefügt übersende ich Ihnen eine Übersicht (pdf-Datei), der Sie die entsprechenden im Wirtschaftsministerium vorhandenen Daten entnehmen können. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.