Software FARMEx

Alle Informationen zur Software FARMEx (Normierung und Auswertung von Verbindungsdaten gemäß § 100g StPO mit einem auf VBA basierten Excel Tool), wie beschrieben in https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=13466&ver=8&val=13466&sg=0&menu=1&vd_back=N

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Januar 2013
  • Frist
    23. Februar 2013
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Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
Software FARMEx
Datum
22. Januar 2013 18:05
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Informationen zur Software FARMEx (Normierung und Auswertung von Verbindungsdaten gemäß § 100g StPO mit einem auf VBA basierten Excel Tool), wie beschrieben in https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=13466&ver=8&val=13466&sg=0&menu=1&vd_back=N
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Andre Meister
Mit freundlichen Grüßen Andre Meister (netzpolitik.org)

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrter Herr Meister, Ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage vom …
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW
Datum
22. Februar 2013 15:40
Status
Anfrage erfolgreich
Sehr geehrter Herr Meister, Ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage vom 22.01.2013, mit der Sie um Übersendung von Informationen zur Anwendung FARMEx baten. Hierzu verweise ich auf das Antwortschreiben, welches ich Ihnen zur Information beigefügt habe. Mit freundlichen Grüßen Hilmar Stegemann Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW Abteilung 4 - Referat 423 Haroldstraße 5, 40213 Düsseldorf Tel: +49 (0) 211 / 871 - 2263 Fax: +49 (0) 211 / 871 - 163275 E-Mail: <<E-Mailadresse>>