Software für Kontaktverfolgung in Gesundheitsämtern (SORMAS)

wie viele Gesundheitsämter in Rheinland-Pfalz die Software SORMAS installiert haben und wie viele von denen dies auch nutzen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Februar 2021
  • Frist
    17. März 2021
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: wie viele Gesundheitsämt…
An Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Software für Kontaktverfolgung in Gesundheitsämtern (SORMAS) [#212570]
Datum
13. Februar 2021 12:32
An
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
wie viele Gesundheitsämter in Rheinland-Pfalz die Software SORMAS installiert haben und wie viele von denen dies auch nutzen
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 212570 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212570/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Mit Stand vom 08.03.2021 wurde in 15 von 24 Gesundheitsämtern…
Von
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihr Schreiben vom 13.02.2021 // Software für Kontaktverfolgung in Gesundheitsämtern (SORMAS)
Datum
9. März 2021 10:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Mit Stand vom 08.03.2021 wurde in 15 von 24 Gesundheitsämtern in Rheinland-Pfalz SORMAS bereitgestellt. Bei den verbleibenden Gesundheitsämtern ist eine Bereitstellung in Kürze vorgesehen. Eine Nutzung im Routinebetrieb wird erfolgen, wenn 1. Alle Gesundheitsämter über SORMAS verfügen, 2. eine Schulung der Nutzer erfolgt ist und 3. die Daten aus dem derzeitig genutzten Programm zur Kontaktpersonennachverfolgung "MIKADO" importiert wurden. Mit freundlichen Grüßen