Software mit blauem Engel

eine Liste sämtlicher Software, die
- sowohl im Auftrag des Bundes oder durch den Bund entwickelt wurde oder wird
- als auch mit dem Siegel "Blauer Engel" (DE-UZ 215) auszeichnet wurde oder ausgezeichnet werden soll

Information nicht vorhanden

  • Datum
    24. September 2022
  • Frist
    28. Oktober 2022
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Liste sämtli…
An Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Software mit blauem Engel [#259595]
Datum
24. September 2022 12:28
An
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Liste sämtlicher Software, die - sowohl im Auftrag des Bundes oder durch den Bund entwickelt wurde oder wird - als auch mit dem Siegel "Blauer Engel" (DE-UZ 215) auszeichnet wurde oder ausgezeichnet werden soll
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 259595 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259595/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Aktenzeichen: Z13.21-07-03-05/11/2022 Der Antrag auf Auskunftserteilung wird abgelehnt. Das Recht auf Informatio…
Von
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Via
Briefpost
Betreff
Datum
27. Oktober 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Aktenzeichen: Z13.21-07-03-05/11/2022 Der Antrag auf Auskunftserteilung wird abgelehnt. Das Recht auf Informationsfreiheit beschränkt sich auf die Informationen, die bei der informationspflichtigen Stelle vorliegen. Dies ist hinsichtlich der von Ihnen begehrten Informationen nicht der Fall. Soweit das Beschaffungsamt des BMI entsprechende Beschaffungsvorgänge durchführt, werden die jeweiligen Siegel nicht gesondert erfasst. Eine Liste, aus der ersichtlich ist, welche Software mit dem „Blauen Engel“ zertifiziert ist, ist daher im Beschaffungsamt des BMI nicht vorhanden.

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Software mit blauem Engel“ vom 24.09.2022 (#25…
An Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Software mit blauem Engel [#259595]
Datum
28. Oktober 2022 07:48
An
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Software mit blauem Engel“ vom 24.09.2022 (#259595) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>