Software Petitionsausschuss

Anfrage an: Deutscher Bundestag

zu der Software die vom Petitionsausschuss des Bundestages zum Betrieb der Plattform epetitionen.bundestag.de eingesetzt wird:

* Spezifikationen und Architekturdiagramme
* Sourcecode, sofern er nicht unter geistiges Eigentum Dritter fällt
* Ausschreibungsunterlagen, sofern die Software eingekauft wurde
* Abnahme- und Produktivsetzungstestprotokolle
* Ergebnisse von Penetrationstests

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    26. November 2018
  • Frist
    28. Dezember 2018
  • 7 Follower:innen
Rufus Buschart
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: zu der Software …
An Deutscher Bundestag Details
Von
Rufus Buschart
Betreff
Software Petitionsausschuss [#34910]
Datum
26. November 2018 15:58
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
zu der Software die vom Petitionsausschuss des Bundestages zum Betrieb der Plattform epetitionen.bundestag.de eingesetzt wird: * Spezifikationen und Architekturdiagramme * Sourcecode, sofern er nicht unter geistiges Eigentum Dritter fällt * Ausschreibungsunterlagen, sofern die Software eingekauft wurde * Abnahme- und Produktivsetzungstestprotokolle * Ergebnisse von Penetrationstests
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Rufus Buschart <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Rufus Buschart << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Rufus Buschart
Deutscher Bundestag
Antrag nach dem IFG Zu Ihrem Antrag liegen mir noch nicht sämtliche für die Bearbeitung erforderliche Informatione…
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem IFG
Datum
18. Dezember 2018
Status
Warte auf Antwort
Zu Ihrem Antrag liegen mir noch nicht sämtliche für die Bearbeitung erforderliche Informationen vor.
Rufus Buschart
AW: Antrag nach dem IFG [#34910] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Software Peti…
An Deutscher Bundestag Details
Von
Rufus Buschart
Betreff
AW: Antrag nach dem IFG [#34910]
Datum
18. Januar 2019 21:07
An
Deutscher Bundestag
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Software Petitionsausschuss“ vom 26.11.2018 (#34910) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 22 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Rufus Buschart Anfragenr: 34910 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Rufus Buschart << Adresse entfernt >>

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Rufus Buschart
AW: Antrag nach dem IFG [#34910] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Software Peti…
An Deutscher Bundestag Details
Von
Rufus Buschart
Betreff
AW: Antrag nach dem IFG [#34910]
Datum
4. Februar 2019 10:05
An
Deutscher Bundestag
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Software Petitionsausschuss“ vom 26.11.2018 (#34910) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 39 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Rufus Buschart Anfragenr: 34910 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Rufus Buschart << Adresse entfernt >>