Softwarekomponenten in Fahrzeugen

Ich bitte um Zusendung von Informationen über

1) statistische Angaben oder sonstige Erhebungen über Unfallklassen und Veränderung der Unfallhäufigkeit, die in Zusammenhang mit Fehlfunktionen von Softwarekomponenten in Fahrzeugen stehen;

2) statistische Angaben oder sonstige Erhebungen zu Unfallhäufigkeiten, die elektronische Assistenzsysteme betreffen;

3) statistische Angaben oder sonstige Zahlen zu Personenschäden ohne bzw. mit Todesfolge, die mit Fehlfunktionen von Software in Fahrzeugen in Zusammenhang stehen;

4) Regularien und Vorschriften zur Prüfung der IT-Sicherheit in Fahrzeugelektronik und -software.

Ich bitte um elektronische Beantwortung.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    2. Dezember 2015
  • Frist
    5. Januar 2016
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Constanze Kurz
Constanze Kurz (netzpolitik.org)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um Zus…
An Bundesanstalt für Straßenwesen Details
Von
Constanze Kurz (netzpolitik.org)
Betreff
Softwarekomponenten in Fahrzeugen [#12110]
Datum
2. Dezember 2015 15:48
An
Bundesanstalt für Straßenwesen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Zusendung von Informationen über
 1) statistische Angaben oder sonstige Erhebungen über Unfallklassen und Veränderung der Unfallhäufigkeit, die in Zusammenhang mit Fehlfunktionen von Softwarekomponenten in Fahrzeugen stehen;
 2) statistische Angaben oder sonstige Erhebungen zu Unfallhäufigkeiten, die elektronische Assistenzsysteme betreffen;
 3) statistische Angaben oder sonstige Zahlen zu Personenschäden ohne bzw. mit Todesfolge, die mit Fehlfunktionen von Software in Fahrzeugen in Zusammenhang stehen;
 4) Regularien und Vorschriften zur Prüfung der IT-Sicherheit in Fahrzeugelektronik und -software. Ich bitte um elektronische Beantwortung.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Constanze Kurz <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Constanze Kurz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Constanze Kurz (netzpolitik.org)

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Bundesanstalt für Straßenwesen
IFG Anfrage vom 02.12.2015 Sehr geehrte Fr. Kurz, Ihre Anfrage ist am 02.12.2015 bei uns eingegangen. Unter Berufu…
Von
Bundesanstalt für Straßenwesen
Betreff
IFG Anfrage vom 02.12.2015
Datum
4. Januar 2016 10:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Fr. Kurz, Ihre Anfrage ist am 02.12.2015 bei uns eingegangen. Unter Berufung auf das Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) bitten Sie um Übersendung folgender Informationen: 1) statistische Angaben oder sonstige Erhebungen über Unfallklassen und Veränderung der Unfallhäufigkeit, die in Zusammenhang mit Fehlfunktionen von Softwarekomponenten in Fahrzeugen stehen;
 2) statistische Angaben oder sonstige Erhebungen zu Unfallhäufigkeiten, die elektronische Assistenzsysteme betreffen;
 3) statistische Angaben oder sonstige Zahlen zu Personenschäden ohne bzw. mit Todesfolge, die mit Fehlfunktionen von Software in Fahrzeugen in Zusammenhang stehen;
 4) Regularien und Vorschriften zur Prüfung der IT-Sicherheit in Fahrzeugelektronik und -software. Wir teilen Ihnen diesbezüglich mit, dass bei der BASt in Bezug auf die Fragen 1-3 keine statistische Angaben oder sonstige Erhebungen der angefragten Art vorliegen. Zur Prüfung von IT-Sicherheit in Fahrzeugelektronik und -software sind hier keine Vorschriften/Regularien bekannt. Mit freundlichem Gruß i.A.