Softwarekomponenten in Fahrzeugen

Anfrage an: Kraftfahrt-Bundesamt

Ich bitte um Zusendung von Informationen über
1) statistische Angaben oder sonstige Erhebungen über Unfallklassen und Veränderung der Unfallhäufigkeit, die in Zusammenhang mit Fehlfunktionen von Softwarekomponenten in Fahrzeugen stehen;
2) statistische Angaben oder sonstige Erhebungen zu Unfallhäufigkeiten, die elektronische Assistenzsysteme betreffen;
3) statistische Angaben oder sonstige Zahlen zu Personenschäden ohne bzw. mit Todesfolge, die mit Fehlfunktionen von Software in Fahrzeugen in Zusammenhang stehen;
4) Regularien und Vorschriften zur Prüfung der IT-Sicherheit in Fahrzeugelektronik und -software.

Ich bitte um elektronische Beantwortung.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    17. November 2015
  • Frist
    19. Dezember 2015
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Constanze Kurz
Constanze Kurz (netzpolitik.org)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um Zus…
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
Constanze Kurz (netzpolitik.org)
Betreff
Softwarekomponenten in Fahrzeugen [#11988]
Datum
17. November 2015 19:06
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Zusendung von Informationen über 1) statistische Angaben oder sonstige Erhebungen über Unfallklassen und Veränderung der Unfallhäufigkeit, die in Zusammenhang mit Fehlfunktionen von Softwarekomponenten in Fahrzeugen stehen; 2) statistische Angaben oder sonstige Erhebungen zu Unfallhäufigkeiten, die elektronische Assistenzsysteme betreffen; 3) statistische Angaben oder sonstige Zahlen zu Personenschäden ohne bzw. mit Todesfolge, die mit Fehlfunktionen von Software in Fahrzeugen in Zusammenhang stehen; 4) Regularien und Vorschriften zur Prüfung der IT-Sicherheit in Fahrzeugelektronik und -software. Ich bitte um elektronische Beantwortung.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Constanze Kurz <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Constanze Kurz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Constanze Kurz (netzpolitik.org)
Kraftfahrt-Bundesamt
Sehr geehrte Frau Kurz, zu Ihren Fragen 1. - 3. liegen dem KBA keine Statistiken vor. Die KBA Statistiken basiere…
Von
Kraftfahrt-Bundesamt
Betreff
AW: Softwarekomponenten in Fahrzeugen [#11988]
Datum
25. November 2015 16:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Kurz, zu Ihren Fragen 1. - 3. liegen dem KBA keine Statistiken vor. Die KBA Statistiken basieren in der Regel auf der Datenbasis der Zentralen Register, bzw. auf Befragungen der Gewerbetreibenden im Güterkraftverkehr. Gegebenenfalls kann Ihnen die Bundesanstalt für Straßenwesen, bzw. das Statistische Bundesamt Unfallzahlen liefern. Zu Frage 4. Vorschriften zur Prüfung der IT-Sicherheit im Pkw liegen nicht vor.   Mit freundlichen Grüßen

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Constanze Kurz
Constanze Kurz (netzpolitik.org)
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Auskunft und den Hinweis …
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
Constanze Kurz (netzpolitik.org)
Betreff
AW: AW: Softwarekomponenten in Fahrzeugen [#11988]
Datum
2. Dezember 2015 15:43
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Auskunft und den Hinweis auf die Behörden, an die ich mich wenden kann. Mit freundlichen Grüßen, Constanze Kurz Anfragenr: 11988 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Constanze Kurz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>