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<Name und E-Mail-Adresse>>: host
mx2.bund.de[77.87.228.110] said: 550 5.7.1
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<Name und E-Mail-Adresse>>: Sender address rejected:
Requested action not taken: Mailbox not found (in reply to RCPT TO command)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Für die Charta von Brüssel und weitere Verfolgung der beim Petitionsausschuss eingereichten Petition 56961 zum Solar Radiation Management benötigen wir noch eine verbindliche Stellungnahme zur Frage, ob denn Solar Radiation Management im deutschen Luftraum bereits ausgeführt wird oder ob es durch andere Kräfte/Mächte bzw. private Forschungseinrichtungen bzw. private Investoren ausgeführt wird.
Verbindliche Aussage heißt dabei, dass diese durch einen entsprechenden Verantwortungsträger erfolgen sollte, der dies dann auch vor den entsprechenden Gremien bzw. Ausschüssen zur Charta von Brüssel verbindlich erklären kann.
In Vertretung von 5400 Bürgern aus Deutschland, der Schweiz und Österreich, verbleibe ich
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter
FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.
Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen,