Solar Radiation Management

Für die Charta von Brüssel und weitere Verfolgung der beim Petitionsausschuss eingereichten Petition 56961 zum Solar Radiation Management benötigen wir noch eine verbindliche Stellungnahme zur Frage, ob denn Solar Radiation Management im deutschen Luftraum bereits ausgeführt wird oder ob es durch andere Kräfte/Mächte bzw. private Forschungseinrichtungen bzw. private Investoren ausgeführt wird.

Verbindliche Aussage heißt dabei, dass diese durch einen entsprechenden Verantwortungsträger erfolgen sollte, der dies dann auch vor den entsprechenden Gremien bzw. Ausschüssen zur Charta von Brüssel verbindlich erklären kann.

In Vertretung von 5400 Bürgern aus Deutschland, der Schweiz und Österreich, verbleibe ich

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    24. Juni 2015
  • Frist
    28. Juli 2015
  • 0 Follower:innen
Jürgen Frankenberger
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Für die Charta v…
An Koordinatorin der Bundesregierung für Luft- und Raumfahrt Details
Von
Jürgen Frankenberger
Betreff
Solar Radiation Management [#10290]
Datum
24. Juni 2015 17:52
An
Koordinatorin der Bundesregierung für Luft- und Raumfahrt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Für die Charta von Brüssel und weitere Verfolgung der beim Petitionsausschuss eingereichten Petition 56961 zum Solar Radiation Management benötigen wir noch eine verbindliche Stellungnahme zur Frage, ob denn Solar Radiation Management im deutschen Luftraum bereits ausgeführt wird oder ob es durch andere Kräfte/Mächte bzw. private Forschungseinrichtungen bzw. private Investoren ausgeführt wird. Verbindliche Aussage heißt dabei, dass diese durch einen entsprechenden Verantwortungsträger erfolgen sollte, der dies dann auch vor den entsprechenden Gremien bzw. Ausschüssen zur Charta von Brüssel verbindlich erklären kann. In Vertretung von 5400 Bürgern aus Deutschland, der Schweiz und Österreich, verbleibe ich
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Jürgen Frankenberger <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Jürgen Frankenberger << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jürgen Frankenberger

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Koordinatorin der Bundesregierung für Luft- und Raumfahrt
Undelivered Mail Returned to Sender This is the mail system at host fragdenstaat.de. I'm sorry to have to in…
Von
Koordinatorin der Bundesregierung für Luft- und Raumfahrt
Betreff
Undelivered Mail Returned to Sender
Datum
24. Juni 2015 18:01
Status
Warte auf Antwort
This is the mail system at host fragdenstaat.de. I'm sorry to have to inform you that your message could not be delivered to one or more recipients. It's attached below. For further assistance, please send mail to postmaster. If you do so, please include this problem report. You can delete your own text from the attached returned message. The mail system <<Name und E-Mail-Adresse>>: host mx2.bund.de[77.87.228.110] said: 550 5.7.1 <<Name und E-Mail-Adresse>>: Sender address rejected: Requested action not taken: Mailbox not found (in reply to RCPT TO command) Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Für die Charta von Brüssel und weitere Verfolgung der beim Petitionsausschuss eingereichten Petition 56961 zum Solar Radiation Management benötigen wir noch eine verbindliche Stellungnahme zur Frage, ob denn Solar Radiation Management im deutschen Luftraum bereits ausgeführt wird oder ob es durch andere Kräfte/Mächte bzw. private Forschungseinrichtungen bzw. private Investoren ausgeführt wird. Verbindliche Aussage heißt dabei, dass diese durch einen entsprechenden Verantwortungsträger erfolgen sollte, der dies dann auch vor den entsprechenden Gremien bzw. Ausschüssen zur Charta von Brüssel verbindlich erklären kann. In Vertretung von 5400 Bürgern aus Deutschland, der Schweiz und Österreich, verbleibe ich Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,