Solarpflicht Areal Metzgergässle

Ich bitte um Auskunft zu folgendem Sachverhalt: Im Februar wurden im Gemeinderat sowohl der Bebauungsplan als auch ein Bauantrag für das Areal Metzgergässle beraten und verabschiedet. In diesem Zuge wurde vom Gemeinderat auch beschlossen, keine Überdachung der Parkplätze mit Solaranlagen zuzulassen.

Gemäß der aktuell geltenden Gesetzte und Verordnung, vor allem der PVPf-VO §5 ergibt sich, dass bei neu anzulegenden Parkplätzen in der vorliegenden Größenordnung eine Pflicht zur Solarnutzung besteht. Ausnahmen sind nur sehr beschränkt möglich.

Ich bitte um Auskunft darüber
- mit welcher Begründung der Gemeinderat in diesem Fall die Errichtung solartechnischer Anlagen für unzulässig erklärt,
- ob die Stadtverwaltung sich dieser Begründung anschließt und
- ob die Stadtverwaltung abschließend keine Alternativen sieht oder sah, doch eine Überbauung der Parkplätze zu erreichen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. März 2023
  • Frist
    4. April 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Stadt Bad Schussenried Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Solarpflicht Areal Metzgergässle [#271932]
Datum
2. März 2023 21:39
An
Stadt Bad Schussenried
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um Auskunft zu folgendem Sachverhalt: Im Februar wurden im Gemeinderat sowohl der Bebauungsplan als auch ein Bauantrag für das Areal Metzgergässle beraten und verabschiedet. In diesem Zuge wurde vom Gemeinderat auch beschlossen, keine Überdachung der Parkplätze mit Solaranlagen zuzulassen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Gemäß der aktuell geltenden Gesetzte und Verordnung, vor allem der PVPf-VO §5 ergibt sich, dass bei neu anzulegenden Parkplätzen in der vorliegenden Größenordnung eine Pflicht zur Solarnutzung besteht. Ausnahmen sind nur sehr beschränkt möglich. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte um Auskunft darüber<< Antragsteller:in >> - mit welcher Begründung der Gemeinderat in diesem Fall die Errichtung solartechnischer Anlagen für unzulässig erklärt, << Antragsteller:in >> - ob die Stadtverwaltung sich dieser Begründung anschließt und << Antragsteller:in >> - ob die Stadtverwaltung abschließend keine Alternativen sieht oder sah, doch eine Überbauung der Parkplätze zu erreichen. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 271932 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271932/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Stadt Bad Schussenried
Beantwortung Anfrage Solarpflicht Anfrage Metzgergässle Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für I…
Von
Stadt Bad Schussenried
Betreff
Beantwortung Anfrage Solarpflicht Anfrage Metzgergässle
Datum
22. März 2023 08:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage über FragdenStaat.de. Alle für Sie relevanten Unterlagen sind unter folgendem Link https://service.bad-schussenried.de/buergerinfo/vo0050.php?__kvonr=5059 Dokument: 01 2023-01-31 SV SC BP Metzgergässle zur Fsg 2022-11-04 VR3<https://service.bad-schussenried.de/buergerinfo/getfile.php?id=26294&type=do> auf der Homepage der Stadt Bad Schussenried ersichtlich, inklusive der Abwägung zur Pflicht der Solarnutzung. Interessen von Beteiligten wurden unter Hinzuziehung von Fachleuten berücksichtigt, ebenso gesetzliche Vorgaben inklusive möglicher Ausnahmeregelungen. Aus dem Beschlussvorschlag der Verwaltung und der mehrheitlich erfolgten Gemeinderatsentscheidung ergibt sich für jeden Interessierten ein klares Meinungsbild. Mit freundlichen Grüßen