Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG
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Guten Tag,
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bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Auskunft zu folgendem Sachverhalt: Im Februar wurden im Gemeinderat sowohl der Bebauungsplan als auch ein Bauantrag für das Areal Metzgergässle beraten und verabschiedet. In diesem Zuge wurde vom Gemeinderat auch beschlossen, keine Überdachung der Parkplätze mit Solaranlagen zuzulassen.
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Gemäß der aktuell geltenden Gesetzte und Verordnung, vor allem der PVPf-VO §5 ergibt sich, dass bei neu anzulegenden Parkplätzen in der vorliegenden Größenordnung eine Pflicht zur Solarnutzung besteht. Ausnahmen sind nur sehr beschränkt möglich.
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Ich bitte um Auskunft darüber
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- mit welcher Begründung der Gemeinderat in diesem Fall die Errichtung solartechnischer Anlagen für unzulässig erklärt,
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- ob die Stadtverwaltung sich dieser Begründung anschließt und
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- ob die Stadtverwaltung abschließend keine Alternativen sieht oder sah, doch eine Überbauung der Parkplätze zu erreichen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
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Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
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Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
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Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
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Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!
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Mit freundlichen Grüßen
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Anfragenr: 271932
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