Sommerabende der Landesregierung

Kosten und Art der Vergabe der Veranstaltung Brandenburgischer Sommerabend sowie Einnahmen aus Sponsorengeldern.

Danke!

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    3. Januar 2017
  • Frist
    4. Februar 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Staatskanzlei des Landes Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sommerabende der Landesregierung [#19750]
Datum
3. Januar 2017 19:50
An
Staatskanzlei des Landes Brandenburg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Kosten und Art der Vergabe der Veranstaltung Brandenburgischer Sommerabend sowie Einnahmen aus Sponsorengeldern. Danke!
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Staatskanzlei des Landes Brandenburg
Antrag auf Akteneinsicht bei der Staatskanzlei Ihr Schreiben vom 3.1.2017 Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit …
Von
Staatskanzlei des Landes Brandenburg
Betreff
AW: Sommerabende der Landesregierung [#19750]
Datum
10. Januar 2017 08:26
Status
Warte auf Antwort
Antrag auf Akteneinsicht bei der Staatskanzlei Ihr Schreiben vom 3.1.2017 Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrags vom 3.1.2017. Sie baten um vorherige Mitteilung für den Fall, dass für die Bearbeitung Ihres Antrags Kosten anfallen. Auch wenn es sich aus Ihrer Sicht nur um einen einfachen - kostenfreien - Fall handelt, kann der Verwaltungsaufwand für die Bearbeitung Ihrer Anfrage nicht hinreichend genug eingeschätzt werden, um die voraussichtlich anfallenden Kosten (Gebühren und Auslagen) konkret benennen zu können. Das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz des Landes Brandenburg (AIG) sieht aber vor, dass für Amtshandlungen, die aufgrund dieses Gesetzes vorgenommen werden, Kosten erhoben werden (§ 10 Nr. 1 AIG). Nach der Verwaltungsgebührenordnung zum AIG (Tarifstellen 1.2.1, 1.2.2 und 1.2.3) betragen die Gebühren in einfachen Fällen bis zu 100 €. Aus rechtlichen Gründen ist die Beantwortung Ihres Antrags in elektronischer Form über das Internetportal "fragdenstaat.de" nicht möglich. Die Bescheidung eines Antrags auf Akteneinsicht nach dem AIG des Landes Brandenburg stellt einen Verwaltungsakt gemäß § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVgG) dar. Ein Verwaltungsakt ist "demjenigen Beteiligten bekannt zu geben, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird" (§ 41 Nr. 1 VwVfG). Für die Zustellung des Bescheids bitte ich Sie um Mitteilung Ihrer Postanschrift. Mit freundlichen Grüßen