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Sonder- und Wegerechte für Politiker

Auf welcher rechtlichen Grundlage Sonder- und Wegerechte bei Fahrten von Politikern (z.B. Bundespräsident, Kanzlerein etc.) verwendet wird. Nach meiner Auffassung findet sich in §38 StVO hierfür keine Legitimation.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    21. September 2020
  • Frist
    23. Oktober 2020
  • 3 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf welcher rechtlichen Gr…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
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Betreff
Sonder- und Wegerechte für Politiker [#197564]
Datum
21. September 2020 19:59
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf welcher rechtlichen Grundlage Sonder- und Wegerechte bei Fahrten von Politikern (z.B. Bundespräsident, Kanzlerein etc.) verwendet wird. Nach meiner Auffassung findet sich in §38 StVO hierfür keine Legitimation.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197564 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197564/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Sonder- und Wegerechte für Politiker“ vom 21.09.…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Sonder- und Wegerechte für Politiker [#197564]
Datum
17. November 2020 16:43
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Sonder- und Wegerechte für Politiker“ vom 21.09.2020 (#197564) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 26 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Beste Grüße A.I. Anfragenr: 197564 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197564/
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Nach erster Prüfung Ihres Antrages, liegen dem Presse…
Von
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Betreff
AW: Sonder- und Wegerechte für Politiker [#197564]
Datum
18. November 2020 12:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Nach erster Prüfung Ihres Antrages, liegen dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung die begehrten Informationen nach derzeitigem Kenntnisstand nicht vor. Das Straßenverkehrsrecht fällt in den Geschäftsbereich des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Daher möchte ich anregen, Ihre Bürgeranfrage an das BMVI zu richten und den an uns gerichteten IFG-Antrag zurückzunehmen. Unter https://www.bmvi.de/DE/Meta/Kontakt/kontakt.html finden Sie die Kontaktmöglichkeiten. Sofern Sie einverstanden sind, können wir Ihre Anfrage aber auch sehr gerne an die Kollegen dort weiterleiten. Bitte geben Sie uns dazu eine kurze Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Gerne nehme ich Ihr Angebot an. Bitte leiten Sie die A…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Sonder- und Wegerechte für Politiker [#197564]
Datum
19. November 2020 16:42
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Gerne nehme ich Ihr Angebot an. Bitte leiten Sie die Anfrage an die zuständige Stelle weiter. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197564 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197564/
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.