Sonder- und Wegerechte im Hausnotruf in München
die Hilfsorganisation „Die Johanniter“ betreibt in München den sog. Hausnotruf, der nicht Teil des öffentlich rechtlichen Rettungsdienstes ist. Die entsprechenden Einsatzfahrzeuge verfügen über blaues Blinklicht und Einsatzhorn sowie Beklebung in Signalfarben- und Mustern. Auf welcher Rechtsgrundlage und unter welchen Auflagen sind die Fahrzeuge mit dieser Ausstattung im Straßenverkehr zugelassen? Unter welchen Vorraussetzungen wird die Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten für medizinische Einsätze außerhalb des öffentlich-rechtlichen Rettungsdienstes in München genehmigt oder geduldet?
Anfrage abgelehnt
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Datum15. November 2018
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18. Dezember 2018
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