Sonderbetriebserlaubnis, TSI-Konformitätsbewertung, Zulassungsunterlagen der DR 270

Anfrage an: Eisenbahn-Bundesamt

Die TSI-Konformitätsbewertung, Zulassungsunterlagen sowie die mutmaßlich vorhandene Sonderbetriebserlaubnis der DR 270 Fahrzeuggeneration (deren zugehörige Triebzüge hierzulande exklusiv von der S-Bahn-Berlin GmbH eingesetzt werden).

Information nicht vorhanden

  • Datum
    20. Juni 2021
  • Frist
    23. Juli 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die TSI-Konformitätsbewert…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
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Betreff
Sonderbetriebserlaubnis, TSI-Konformitätsbewertung, Zulassungsunterlagen der DR 270 [#223748]
Datum
20. Juni 2021 14:37
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die TSI-Konformitätsbewertung, Zulassungsunterlagen sowie die mutmaßlich vorhandene Sonderbetriebserlaubnis der DR 270 Fahrzeuggeneration (deren zugehörige Triebzüge hierzulande exklusiv von der S-Bahn-Berlin GmbH eingesetzt werden).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223748 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223748/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Eisenbahn-Bundesamt
Sehr Antragsteller/in Ihren Antrag auf Zugang zu Informationen hinsichtlich der Sonderbetriebserlaubnis, TSI-Konf…
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
AW: Sonderbetriebserlaubnis, TSI-Konformitätsbewertung, Zulassungsunterlagen der DR 270 [#223748]
Datum
8. Juli 2021 07:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ihren Antrag auf Zugang zu Informationen hinsichtlich der Sonderbetriebserlaubnis, TSI-Konformitätsbewertung sowie den Zulassungsunterlagen der DR 270 haben wir erhalten. Hierzu möchten wir wie folgt Stellung nehmen: Die Triebzüge der BR 270 sind vor der Gründung des Eisenbahn-Bundesamtes im Jahre 1994 durch die Deutsche Reichsbahn in Betrieb genommen worden. Der Inbetriebnahmeprozess und somit auch die Prüfung der erforderlichen Unterlagen wurde durch die Deutsche Reichsbahn durchgeführt. Dementsprechend liegen den Eisenbahn-Bundesamt keine der gewünschten Zulassungsunterlagen vor. Sollten Sie die in Ihrer Email vom 20.06.2021 gewünschten Dokumente dennoch benötigen, bitte ich Sie, sich an die Rechtsnachfolgerin der Deutschen Reichsbahn die DB AG zu wenden. Mit freundlichen Grüßen