Sonderbetriebsplan Testbetrieb/Testförderung der Bohrung Herbern 58

Sonderbetriebsplan Testbetrieb/Testförderung der Bohrung Herbern 58

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    14. August 2016
  • Frist
    16. September 2016
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Bezirksregierung Arnsberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sonderbetriebsplan Testbetrieb/Testförderung der Bohrung Herbern 58 [#17556]
Datum
14. August 2016 15:54
An
Bezirksregierung Arnsberg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sonderbetriebsplan Testbetrieb/Testförderung der Bohrung Herbern 58
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei Antragsteller/in eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie Antragsteller/in eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie Antragsteller/in Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksregierung Arnsberg
#177556 Hiermit wird der Eingang Ihrer Email vom 14.08.2016 15:55 bestätigt. Wolfgang Dronia <<Name und E-M…
Von
Bezirksregierung Arnsberg
Betreff
#177556
Datum
19. August 2016 10:13
Status
Warte auf Antwort
Hiermit wird der Eingang Ihrer Email vom 14.08.2016 15:55 bestätigt. Wolfgang Dronia <<Name und E-Mail-Adresse>> Bezirksregierung Arnsberg Dezernat 61 Goebenstraße 25 44135 Dortmund Telefon: +49 2931 82 3919 Telefax: +49 2931 82 45025
Bezirksregierung Arnsberg
Sonderbetriebsplan Testbetrieb/Testförderung der Bohrung "Herbern 58" (#17556) Sehr geehrte Dame oder se…
Von
Bezirksregierung Arnsberg
Betreff
Sonderbetriebsplan Testbetrieb/Testförderung der Bohrung "Herbern 58" (#17556)
Datum
31. August 2016 15:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Dame oder sehr geehrter Herr, mit Email vom 14.08.2016 15:55 bitten Sie unter <<E-Mail-Adresse>> Antragsteller/in Übersendung des Sonderbetriebsplan Testbetrieb/Testförderung der Bohrung "Herbern 58" und stützen sich dabei auf das Informationsfreiheitsgesetz NRW, das UIG NRW und das VIG. Zur Bearbeitung einer Anfrage gehört wie in jedem Verwaltungsverfahren, dass der Behörde eine Identifizierung des Antragstellers möglich ist. Dies setzt regelmäßig die Angabe von Name und Anschrift des Antragstellers voraus. Selbst wenn man - wie auch von der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) vertreten - auf eine ladungsfähige Anschrift verzichtet, ist doch zumindest ein Klarname anzugeben. Daher bitte ich Sie, uns Ihren vollständigen Namen bekannt zu geben, damit eine weitere Bearbeitung Ihres Antrags erfolgen kann. Abschließend mache ich darauf aufmerksam, dass hier zumindest betriebsbezogene Daten eines Dritten, nämlich der Firma HammGas GmbH & Co KG, gewünscht werden. Die Firma HammGas GmbH & Co. KG ist daher vor der Herausgabe der Informationen dazu gemäß § 9 Abs. 1 UIG anzuhören. Dies ist bereits von hieraus veranlasst. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Sonderbetriebsplan Testbetrieb/Testförderung der Bohrung "Herbern 58" (#17556) [#17556] Sehr geehrte…
An Bezirksregierung Arnsberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Sonderbetriebsplan Testbetrieb/Testförderung der Bohrung "Herbern 58" (#17556) [#17556]
Datum
15. September 2016 01:01
An
Bezirksregierung Arnsberg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte übersenden sie den Sonderbetriebsplan an <<E-Mail-Adresse>> und sagen sie mir bitte bescheid wenn dies erfolgt ist. ... Mit freundlichen Grüßen Durga Müller Anfragenr: 17556 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: Sonderbetriebsplan Testbetrieb/Testförderung der Bohrung "Herbern 58" (#17556) [#17556] Sehr gee…
An Bezirksregierung Arnsberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Sonderbetriebsplan Testbetrieb/Testförderung der Bohrung "Herbern 58" (#17556) [#17556]
Datum
17. September 2016 15:11
An
Bezirksregierung Arnsberg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sonderbetriebsplan Testbetrieb/Testförderung der Bohrung Herbern 58“ vom 14.08.2016 (#17556) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile Antragsteller/in 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17556 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Antragsteller/in Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfrei…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Sonderbetriebsplan Testbetrieb/Testförderung der Bohrung Herbern 58“ [#17556]
Datum
29. September 2016 12:13
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Antragsteller/in Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/17556 Die Behörde reagiert nicht. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17556 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
AZ 209.2.3.1.3-3239/16 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag auf Informationszugang…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AZ 209.2.3.1.3-3239/16
Datum
25. November 2016 08:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag auf Informationszugang zum Sonderbetriebsplan / Testförderung der "Bohrung Herbern 58" Sehr geehrter anonymer Antragsteller, ich habe Ihr Begehren gegenüber der Bezirksregierung Arnsberg mit Schreiben vom heutigen Tage aufgegriffen. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich Antragsteller/in Geduld. Mit freundlichen Grüßen

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Bezirksregierung Arnsberg
Sonderbetriebsplan Testbetrieb/Testförderung der Bohrung "Herbern 58" (#17556) Sehr geehrte Dame oder se…
Von
Bezirksregierung Arnsberg
Betreff
Sonderbetriebsplan Testbetrieb/Testförderung der Bohrung "Herbern 58" (#17556)
Datum
30. November 2016 14:16
Status
Sehr geehrte Dame oder sehr geehrter Herr, mit Email vom 14.08.2016 15:55 bitten Sie unter <<E-Mail-Adresse>> Antragsteller/in Übersendung des Sonderbetriebsplan Testbetrieb/Testförderung der Bohrung "Herbern 58" und stützen sich dabei auf das Informationsfreiheitsgesetz NRW, das UIG NRW und das VIG. In der Anlage sind die gewünschten Daten beigefügt. Mit freundlichen Grüßen