Sonderfreigabe von Frequenzen in der Schutzzone um das Radioteleskop Effelsberg im Zuge der Unwetterkatastrophe im Juli 2021

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Unter
https://www.wiwo.de/my/technologie/umwelt/katastrophenhilfe-weltraumforschung-behindert-helfer-in-den-ueberflutungsgebieten/27446060.html?ticket=ST-7017546-x69EjKV2X9F4NI17thfy-ap2
heißt es:
"
Weltraumforschung behindert Helfer in den Überflutungsgebieten

Wegen einer möglichen Störung des Radioteleskops in Bad Münstereifel-Effelsberg konnten Rettungskräfte an Ahr und Erft tagelang ihre Satellitentelefone nicht nutzen.
Katastrophenschützer sind empört.

Ausgerechnet die Suche nach Galaxien und schwarzen Löchern hat die Arbeit der Rettungskräfte nach der Hochwasserkatastrophe in der Eifel tagelang behindert.
Sie konnten die Sprach- und Datenkommunikation über den Satellitendienst Iridium nicht nutzen.
Denn der Netzbetreiber darf aufgrund einer Anordnung der Bundesnetzagentur in der Region seit Jahren keine Satellitentelefonverbindungen vermitteln.

Die von Iridium genutzten Funkfrequenzen im sogenannten L-Band könnten nämlich das von der Max-Planck-Gesellschaft für die Kosmosforschung genutzte Radioteleskop in Bad Münstereifel-Effelsberg stören.
Bereits vor Jahren hatte die Bonner Behörde dem Netzbetreiber mit Sitz im US-Bundesstaat Maryland daher auferlegt, den Verbindungsaufbau in einem rund 30 Kilometer großen Radius um das Forschungsteleskop zu blockieren.

Rettungskräfte von Feuerwehren, Technischem Hilfswerk und verschiedenen Polizeibehörden, die im Katastrophengebiet versucht haben, über die Satellitentelefone zu kommunizieren, bekamen in ihren Telefonen über Tage die Fehlermeldung angezeigt, dass der Gesprächsaufbau nicht möglich sei.
Dabei waren die Telefone genau für Rettungseinsätze wie jetzt an der Ahr oder Erft gedacht.
"

Ferner heißt es unter
https://de.wikipedia.org/wiki/Digitalfunk_der_Beh%C3%B6rden_und_Organisationen_mit_Sicherheitsaufgaben#Benutzte_Frequenzen
"
Benutzte Frequenzen

Das BOS-Digitalfunknetz arbeitet bei 380–385 MHz im Uplink, bei 390–395 MHz im Downlink.

Ab 2014 werden die meisten DMO-Gruppen aus dem vorstehenden Frequenzbereich in einen neuen Frequenzbereich verlagert, da dringend für die Netzplanung (TMO) weitere Duplexfrequenzen benötigt werden.
Der neue Frequenzbereich 406,1–410 MHz wurde der BDBOS zur ausschließlichen DMO-Nutzung zugewiesen.
Somit stehen 156 DMO-Frequenzen und damit auch 156 DMO-Gruppen zur Verfügung.

Allerdings ist die Radioastronomie dort in einem Teilbereich Primärnutzer.
In Deutschland betrifft dies das Radioteleskop Effelsberg (NW).
Um hier Störungen auszuschließen, wurde daher zunächst vereinbart, innerhalb einer Schutzzone – mit Radius von 150 km um den Standort Effelsberg – den Frequenzbereich von 407–409,1 MHz zu sperren.
Dies betrifft Teile der Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz sowie Saarland.

Innerhalb dieser Schutzzone dürfen derzeit lediglich die Frequenzbereiche 406,1–407 und 409,1–410 MHz, sog. "Effelsberg-Frequenzen" (72 Stück) für DMO genutzt werden.

Außerhalb der Schutzzone dürfen alle 156 Frequenzen, also zusätzlich auch die 84 sog. "Nicht-Effelsberg-Frequenzen" genutzt werden.
[...]
"

Meine Fragen:

1) Wann erfolgte Ihrerseits die Freigabe der Nutzung des L-Bands für Iridium-Satelliten-Telefonie in der Schutzzone um das Radioteleskop Effelsberg ?

2) Gelten bzw. galten für andere Satelliten-Telefonie-Systeme (z.B. Inmarsat, Thuraya) ebenfalls Betriebsbeschränkungen in der Schutzzone um das Radioteleskop Effelsberg ?

3) Durch den zeitweisen Ausfall von Basisstationen des BDBOS-TETRA-Digitalfunksystems gab bzw. gibt es in den Katastrophenregionen einen erhöhten Bedarf an TETRA DMO-Frequenzen.
Gab es Ihrerseits ebenso die Freigabe zur Nutzung der 84 sogenannten "Nicht-Effelsberg-Frequenzen" in der Katastrophenregionen?

4) Gab es Ihrerseits weitere Sonderfreigaben zur Frequenz-Nutzung in den von der Unwetterkatastrophe betroffenen Gebieten ? Wenn ja, welche ?

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. August 2021
  • Frist
    18. September 2021
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter https://www.wiwo.de/…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sonderfreigabe von Frequenzen in der Schutzzone um das Radioteleskop Effelsberg im Zuge der Unwetterkatastrophe im Juli 2021 [#226795]
Datum
15. August 2021 13:31
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter https://www.wiwo.de/my/technologie/umwelt/katastrophenhilfe-weltraumforschung-behindert-helfer-in-den-ueberflutungsgebieten/27446060.html?ticket=ST-7017546-x69EjKV2X9F4NI17thfy-ap2 heißt es: " Weltraumforschung behindert Helfer in den Überflutungsgebieten Wegen einer möglichen Störung des Radioteleskops in Bad Münstereifel-Effelsberg konnten Rettungskräfte an Ahr und Erft tagelang ihre Satellitentelefone nicht nutzen. Katastrophenschützer sind empört. Ausgerechnet die Suche nach Galaxien und schwarzen Löchern hat die Arbeit der Rettungskräfte nach der Hochwasserkatastrophe in der Eifel tagelang behindert. Sie konnten die Sprach- und Datenkommunikation über den Satellitendienst Iridium nicht nutzen. Denn der Netzbetreiber darf aufgrund einer Anordnung der Bundesnetzagentur in der Region seit Jahren keine Satellitentelefonverbindungen vermitteln. Die von Iridium genutzten Funkfrequenzen im sogenannten L-Band könnten nämlich das von der Max-Planck-Gesellschaft für die Kosmosforschung genutzte Radioteleskop in Bad Münstereifel-Effelsberg stören. Bereits vor Jahren hatte die Bonner Behörde dem Netzbetreiber mit Sitz im US-Bundesstaat Maryland daher auferlegt, den Verbindungsaufbau in einem rund 30 Kilometer großen Radius um das Forschungsteleskop zu blockieren. Rettungskräfte von Feuerwehren, Technischem Hilfswerk und verschiedenen Polizeibehörden, die im Katastrophengebiet versucht haben, über die Satellitentelefone zu kommunizieren, bekamen in ihren Telefonen über Tage die Fehlermeldung angezeigt, dass der Gesprächsaufbau nicht möglich sei. Dabei waren die Telefone genau für Rettungseinsätze wie jetzt an der Ahr oder Erft gedacht. " Ferner heißt es unter https://de.wikipedia.org/wiki/Digitalfunk_der_Beh%C3%B6rden_und_Organisationen_mit_Sicherheitsaufgaben#Benutzte_Frequenzen " Benutzte Frequenzen Das BOS-Digitalfunknetz arbeitet bei 380–385 MHz im Uplink, bei 390–395 MHz im Downlink. Ab 2014 werden die meisten DMO-Gruppen aus dem vorstehenden Frequenzbereich in einen neuen Frequenzbereich verlagert, da dringend für die Netzplanung (TMO) weitere Duplexfrequenzen benötigt werden. Der neue Frequenzbereich 406,1–410 MHz wurde der BDBOS zur ausschließlichen DMO-Nutzung zugewiesen. Somit stehen 156 DMO-Frequenzen und damit auch 156 DMO-Gruppen zur Verfügung. Allerdings ist die Radioastronomie dort in einem Teilbereich Primärnutzer. In Deutschland betrifft dies das Radioteleskop Effelsberg (NW). Um hier Störungen auszuschließen, wurde daher zunächst vereinbart, innerhalb einer Schutzzone – mit Radius von 150 km um den Standort Effelsberg – den Frequenzbereich von 407–409,1 MHz zu sperren. Dies betrifft Teile der Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz sowie Saarland. Innerhalb dieser Schutzzone dürfen derzeit lediglich die Frequenzbereiche 406,1–407 und 409,1–410 MHz, sog. "Effelsberg-Frequenzen" (72 Stück) für DMO genutzt werden. Außerhalb der Schutzzone dürfen alle 156 Frequenzen, also zusätzlich auch die 84 sog. "Nicht-Effelsberg-Frequenzen" genutzt werden. [...] " Meine Fragen: 1) Wann erfolgte Ihrerseits die Freigabe der Nutzung des L-Bands für Iridium-Satelliten-Telefonie in der Schutzzone um das Radioteleskop Effelsberg ? 2) Gelten bzw. galten für andere Satelliten-Telefonie-Systeme (z.B. Inmarsat, Thuraya) ebenfalls Betriebsbeschränkungen in der Schutzzone um das Radioteleskop Effelsberg ? 3) Durch den zeitweisen Ausfall von Basisstationen des BDBOS-TETRA-Digitalfunksystems gab bzw. gibt es in den Katastrophenregionen einen erhöhten Bedarf an TETRA DMO-Frequenzen. Gab es Ihrerseits ebenso die Freigabe zur Nutzung der 84 sogenannten "Nicht-Effelsberg-Frequenzen" in der Katastrophenregionen? 4) Gab es Ihrerseits weitere Sonderfreigaben zur Frequenz-Nutzung in den von der Unwetterkatastrophe betroffenen Gebieten ? Wenn ja, welche ? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226795 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226795/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesnetzagentur
Sehr Antragsteller/in Ihre Fragen möchte ich wie folgt beantworten: 1) Wann erfolgte Ihrerseits die Freigabe de…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
WG: Sonderfreigabe von Frequenzen in der Schutzzone um das Radioteleskop Effelsberg im Zuge der Unwetterkatastrophe im Juli 2021 [#226795]
Datum
18. August 2021 13:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ihre Fragen möchte ich wie folgt beantworten: 1) Wann erfolgte Ihrerseits die Freigabe der Nutzung des L-Bands für Iridium-Satelliten-Telefonie in der Schutzzone um das Radioteleskop Effelsberg ? Antwort: Der entsprechende Bedarf wurde uns von den Einsatzkräften drei Tage nach der Flutkatastrophe gemeldet. Die Freigabe durch die BNetzA erfolgte nach noch am gleichen Tag. Die Nutzung der Iridium-Telefone war allerdings erst 24 Stunden nach Freigabe möglich (unterschiedliche Zeitzonen und Umprogrammierung der Iridium-Satelliten). 2) Gelten bzw. galten für andere Satelliten-Telefonie-Systeme (z.B. Inmarsat, Thuraya) ebenfalls Betriebsbeschränkungen in der Schutzzone um das Radioteleskop Effelsberg ? Antwort: Nutzungsbeschränkungen für die Satellitenkommunikation gibt es nicht nur für das IRIDIUM System, sondern auch bezüglich anderer Satellitensysteme, um Störungen oder sogar Sachschäden an den hochempfindlichen Empfängern des Radioastronomie-Teleskops in Effelsberg zu vermeiden. Auch hier wurden die Beschränkungen für die Dauer des Katastropheneinsatzes ausgesetzt. In einem weiteren Schritt hat die Bundesnetzagentur ebenfalls durch eine zügige Koordinierung zwischen dem Radioastronomiestandort in Effelsberg und der Firma StarLink eine Breitbandkommunikation über Satelliten zum Ersatz für den ausgefallenen terrestrischen Drahtlosen Netzzugang ermöglicht. 3) Durch den zeitweisen Ausfall von Basisstationen des BDBOS-TETRA-Digitalfunksystems gab bzw. gibt es in den Katastrophenregionen einen erhöhten Bedarf an TETRA DMO-Frequenzen. Gab es Ihrerseits ebenso die Freigabe zur Nutzung der 84 sogenannten "Nicht-Effelsberg-Frequenzen" in der Katastrophenregionen? Antwort: Nein, ein entsprechender Antrag wurde durch die Zuteilungsinhaberin nicht gestellt. 4) Gab es Ihrerseits weitere Sonderfreigaben zur Frequenz-Nutzung in den von der Unwetterkatastrophe betroffenen Gebieten ? Wenn ja, welche ? Antwort: Die BD BOS hat einsprechende Hinweise erhalten, dass aufgrund der extremen Katastrophenlage in den betroffenen Regionen bis auf weiteres alle notwendigen Parameter-Änderungen zu Anträgen angepasst werden können, um eine optimale Funkversorgung zu gewährleisten. Es handelt sich bei Ihrer Anfrage um eine einfache Auskunft, die nach § 10 (1) IFG nicht kostenpflichtig ist. Mit freundlichen Grüßen

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Betreff
AW: WG: Sonderfreigabe von Frequenzen in der Schutzzone um das Radioteleskop Effelsberg im Zuge der Unwetterkatastrophe im Juli 2021 [#226795]
Datum
20. August 2021 22:28
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und die ausführlichen Antworten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226795 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226795/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>