Sondergenehmigung für Paketdienstleister zum Falschparken

die Sondergenehmigung für Paketdienstleister, welche ihnen erlaubt, auf Gehwegen behindernd zu parken.

Meine Anfrage fußt auf der Aussage der Streifenwagenbesatzung 17/10 am heutigen Nachmittag. Der einsatzführende Beamte (und zugleich Dienstgruppenleiter am PK 17) teilte mir mit, Paketdienstleister hätten von der Stadt Hamburg eine Sondergenehmigung, die es erlaube verkehrsbehindernd zu parken (in diesem Fall auf dem Gehweg, sodass ich nur unter Schwierigkeiten passieren konnte und für Rollstuhlfahrer oder Personen mit Kinderwagen keinerlei Durchkommen gewesen wäre), weshalb er das von mir monierte behindernde Falschparken nicht ahnden werde.

Der Vollständigkeit halber möchte ich hinzufügen, dass der Beamte nicht den §35 Absatz 7a StVO gemeint haben kann, da es sich bei der Örtlichkeit weder um eine Fußgängerzone handelte, noch ein Briefkasten in der Nähe gewesen wäre.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    10. April 2021
  • Frist
    15. Mai 2021
  • 6 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bit…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sondergenehmigung für Paketdienstleister zum Falschparken [#217970]
Datum
10. April 2021 21:58
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
die Sondergenehmigung für Paketdienstleister, welche ihnen erlaubt, auf Gehwegen behindernd zu parken. Meine Anfrage fußt auf der Aussage der Streifenwagenbesatzung 17/10 am heutigen Nachmittag. Der einsatzführende Beamte (und zugleich Dienstgruppenleiter am PK 17) teilte mir mit, Paketdienstleister hätten von der Stadt Hamburg eine Sondergenehmigung, die es erlaube verkehrsbehindernd zu parken (in diesem Fall auf dem Gehweg, sodass ich nur unter Schwierigkeiten passieren konnte und für Rollstuhlfahrer oder Personen mit Kinderwagen keinerlei Durchkommen gewesen wäre), weshalb er das von mir monierte behindernde Falschparken nicht ahnden werde. Der Vollständigkeit halber möchte ich hinzufügen, dass der Beamte nicht den §35 Absatz 7a StVO gemeint haben kann, da es sich bei der Örtlichkeit weder um eine Fußgängerzone handelte, noch ein Briefkasten in der Nähe gewesen wäre.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217970 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217970/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Sehr Antragsteller/in die Behörde für Inneres und Sport hat ihre Anfrage erhalten. Bitte wenden Sie sich jedoch s…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
AW: Sondergenehmigung für Paketdienstleister zum Falschparken [#217970]
Datum
12. April 2021 13:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in die Behörde für Inneres und Sport hat ihre Anfrage erhalten. Bitte wenden Sie sich jedoch selbständig an die zuständige Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM). Dort ist der Landesbetrieb Verkehr (LBV) zugeordnet, der in Hamburg entsprechende Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnisse nach § 46 StVO bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die rasche Rückmeldung. Hierzu habe ich eine Rückfrage. Verstehe i…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Sondergenehmigung für Paketdienstleister zum Falschparken [#217970]
Datum
12. April 2021 15:51
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die rasche Rückmeldung. Hierzu habe ich eine Rückfrage. Verstehe ich richtig, dass in Hamburg entsprechend §46 Absatz 2 die oberste Landesbehörde (vermutlich Amt A3, welches weiterhin der BIS zugeordnet ist) jedenfalls keine diesbezügliche Ausnahmeregelung genehmigt hat? Im Übrigen werde ich mich dann an die BVM/LBV wenden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217970 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217970/
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Sehr Antragsteller/in eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Absatz 2 StVO durch die Behörde für Inneres und Sport f…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
AW: [EXTERN]- AW: Sondergenehmigung für Paketdienstleister zum Falschparken [#217970]
Datum
13. April 2021 14:56
Status
Sehr Antragsteller/in eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Absatz 2 StVO durch die Behörde für Inneres und Sport für Paketdienstleister ist hier nicht bekannt. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank und freundliche Grüße, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: …
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN]- AW: Sondergenehmigung für Paketdienstleister zum Falschparken [#217970]
Datum
13. April 2021 15:08
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank und freundliche Grüße, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217970 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217970/