Sondergutachten zur Prüfung im Fall Eventus eG

Guten Tag Frau Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut,
guten Tag Herr Dr. Hauser,

das Sondergutachten zur Prüfung im Fall Eventus eG ist seit Ende Oktober 2018 fertig und am 11.03.2019 im Prozess gegen Marco Terracciano sind folgende Dinge bekannt geworden:

- Komplettes Versagen des Prüfverbandes vbw

- Die Zulassung der Eventus eG als Genossenschaft hätte nie durch den vbw stattfinden dürfen.

Aufgrund dieser Tatsache und folgender Begründung fordere ich Sie auf, mir das Gutachten (möglichst als PDF-Datei) bis zum 17.04.2019 zukommen zu lassen.

(Etwaige Kosten für Kopien bezahle ich bis zu einem Betrag von 0,00 Euro. Sollten die Kosten höher sein, bitte ich

um kurzfristige Information über die Kostenhöhe und eine Begründung, warum die Kosten den Betrag von 0,00 Euro übersteigen.)

Ich begründe den Antrag wie folgt:

1.) Die IG Eventus ist ein Zusammenschuss von 240 Geschädigten der Eventus eG. Das Gutachten ist der Schlüssel, damit ich meine Schadenersatzansprüche geltend machen kann. Ich bin Mitglied der IG Eventus. Sollten Sie die Herausgabe des Gutachtens verweigern, gehe ich davon aus, dass Sie mein Informationsrecht ignorieren und mich in der Durchsetzung meiner Schadenersatzansprüche behindern wollen.

2.) Das LIFG (Landes-Informationsfreiheits-Gesetz) gewährt jeder antragstellenden Person das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen außerhalb eines laufenden Verwaltungsverfahrens, ohne dass es der Darlegung eines Informationsinteresses bedarf (§ 1 Abs. 1 LIFG).

Laut LIFG nicht geschützt sind Informationen aus Beweiserhebungen, Gutachten und Stellungsnahmen Dritter, denn es handelt sich um abgrenzbare Erkenntnisse, die die Verfahrensherrschaft im Regelfall nicht beeinträchtigen.

Das öffentliche Interesse an dem Sondergutachten überwiegt,
da es beim vbw innerhalb von 3 Jahren 3 große Insolvenzen
von geprüften Genossenschaften und Wohnungsbaugesellschaften
kam. Der Schaden dieser Insolvenzen liegt bei über 50 Millionen €.
Zudem hat das Wirtschaftsministerium BW die Aufsichts-
und Kontrollpflicht über die genossenschaftlichen Prüfverbände
laut Genossenschaftsgesetz. Das Gutachten ist erstellt
worden, um zu prüfen wie der vbw seine Pflichten rechtmäßig erfüllt hat.

3.) Das Gutachten ist am 13.02.2019 vom Landgericht Stuttgart und der Staatsanwaltschaft Stuttgart freigegeben worden. Somit besteht keine Verweigerungsrecht mehr Ihrerseits wegen der Gefährdung von Ermittlungen.

4.) Außerdem ist mehrmals höchstrichterlich festgestellt worden, dass ein Recht nach dem Informationsfreiheitsgesetz besteht, selbst wenn Ermittlungsverfahren und sonstige gerichtliche Auseinandersetzungen anhängig sind. Vorsorglich verweise ich auf folgende Urteile: ECLI:EU:C:2018: und BVerwG 7 C 18.12.

5.) Auch die Gesetze im Bereich des Datenschutzes rechtfertigen keine Verweigerung des Rechts nach dem Informationsfreiheitsgesetz, da das Recht der Bürger nach dem Informationsfreiheitsgesetz höher wiegt.

Mit der Schwärzung der Namen der Prüfer der Firma Bansbach bin ich einverstanden. Ich bin auch damit einverstanden, dass mein Name an die betreffenden Parteien in dem Gutachten weitergeleitet werden dürfen. Außerdem ist mir bekannt, dass der jetzige Vorstand des vbw quasi durch das Wirtschaftsministerium eingesetzt worden ist.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    18. März 2019
  • Frist
    17. April 2019
  • Ein:e Follower:in
Roland Pawel
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Guten Tag Frau…
An Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg Details
Von
Roland Pawel
Betreff
Sondergutachten zur Prüfung im Fall Eventus eG [#62434]
Datum
18. März 2019 21:15
An
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Guten Tag Frau Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut, guten Tag Herr Dr. Hauser, das Sondergutachten zur Prüfung im Fall Eventus eG ist seit Ende Oktober 2018 fertig und am 11.03.2019 im Prozess gegen Marco Terracciano sind folgende Dinge bekannt geworden: - Komplettes Versagen des Prüfverbandes vbw - Die Zulassung der Eventus eG als Genossenschaft hätte nie durch den vbw stattfinden dürfen. Aufgrund dieser Tatsache und folgender Begründung fordere ich Sie auf, mir das Gutachten (möglichst als PDF-Datei) bis zum 17.04.2019 zukommen zu lassen. (Etwaige Kosten für Kopien bezahle ich bis zu einem Betrag von 0,00 Euro. Sollten die Kosten höher sein, bitte ich um kurzfristige Information über die Kostenhöhe und eine Begründung, warum die Kosten den Betrag von 0,00 Euro übersteigen.) Ich begründe den Antrag wie folgt: 1.) Die IG Eventus ist ein Zusammenschuss von 240 Geschädigten der Eventus eG. Das Gutachten ist der Schlüssel, damit ich meine Schadenersatzansprüche geltend machen kann. Ich bin Mitglied der IG Eventus. Sollten Sie die Herausgabe des Gutachtens verweigern, gehe ich davon aus, dass Sie mein Informationsrecht ignorieren und mich in der Durchsetzung meiner Schadenersatzansprüche behindern wollen. 2.) Das LIFG (Landes-Informationsfreiheits-Gesetz) gewährt jeder antragstellenden Person das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen außerhalb eines laufenden Verwaltungsverfahrens, ohne dass es der Darlegung eines Informationsinteresses bedarf (§ 1 Abs. 1 LIFG). Laut LIFG nicht geschützt sind Informationen aus Beweiserhebungen, Gutachten und Stellungsnahmen Dritter, denn es handelt sich um abgrenzbare Erkenntnisse, die die Verfahrensherrschaft im Regelfall nicht beeinträchtigen. Das öffentliche Interesse an dem Sondergutachten überwiegt, da es beim vbw innerhalb von 3 Jahren 3 große Insolvenzen von geprüften Genossenschaften und Wohnungsbaugesellschaften kam. Der Schaden dieser Insolvenzen liegt bei über 50 Millionen €. Zudem hat das Wirtschaftsministerium BW die Aufsichts- und Kontrollpflicht über die genossenschaftlichen Prüfverbände laut Genossenschaftsgesetz. Das Gutachten ist erstellt worden, um zu prüfen wie der vbw seine Pflichten rechtmäßig erfüllt hat. 3.) Das Gutachten ist am 13.02.2019 vom Landgericht Stuttgart und der Staatsanwaltschaft Stuttgart freigegeben worden. Somit besteht keine Verweigerungsrecht mehr Ihrerseits wegen der Gefährdung von Ermittlungen. 4.) Außerdem ist mehrmals höchstrichterlich festgestellt worden, dass ein Recht nach dem Informationsfreiheitsgesetz besteht, selbst wenn Ermittlungsverfahren und sonstige gerichtliche Auseinandersetzungen anhängig sind. Vorsorglich verweise ich auf folgende Urteile: ECLI:EU:C:2018: und BVerwG 7 C 18.12. 5.) Auch die Gesetze im Bereich des Datenschutzes rechtfertigen keine Verweigerung des Rechts nach dem Informationsfreiheitsgesetz, da das Recht der Bürger nach dem Informationsfreiheitsgesetz höher wiegt. Mit der Schwärzung der Namen der Prüfer der Firma Bansbach bin ich einverstanden. Ich bin auch damit einverstanden, dass mein Name an die betreffenden Parteien in dem Gutachten weitergeleitet werden dürfen. Außerdem ist mir bekannt, dass der jetzige Vorstand des vbw quasi durch das Wirtschaftsministerium eingesetzt worden ist.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Roland Pawel <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Roland Pawel << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Roland Pawel
Roland Pawel
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sondergutachten zur Prüfung im Fall Eventus eG…
An Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg Details
Von
Roland Pawel
Betreff
AW: Sondergutachten zur Prüfung im Fall Eventus eG [#62434]
Datum
18. April 2019 07:28
An
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sondergutachten zur Prüfung im Fall Eventus eG“ vom 18.03.2019 (#62434) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Roland Pawel Anfragenr: 62434 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Roland Pawel << Adresse entfernt >>

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Roland Pawel
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An Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg Details
Von
Roland Pawel
Betreff
AW: Sondergutachten zur Prüfung im Fall Eventus eG [#62434]
Datum
17. Oktober 2019 17:50
An
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Sondergutachten zur Prüfung im Fall Eventus eG“ vom 18.03.2019 (#62434) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 183 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Roland Pawel Anfragenr: 62434 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Roland Pawel << Adresse entfernt >>