Sondergutachten zur Prüfung im Fall Eventus eG
Guten Tag Frau Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut,
guten Tag Herr Dr. Hauser,
das Sondergutachten zur Prüfung im Fall Eventus eG ist seit Ende Oktober 2018 fertig und am 11.03.2019 im Prozess gegen Marco Terracciano sind folgende Dinge bekannt geworden:
- Komplettes Versagen des Prüfverbandes vbw
- Die Zulassung der Eventus eG als Genossenschaft hätte nie durch den vbw stattfinden dürfen.
Aufgrund dieser Tatsache und folgender Begründung fordere ich Sie auf, mir das Gutachten (möglichst als PDF-Datei) bis zum 17.04.2019 zukommen zu lassen.
(Etwaige Kosten für Kopien bezahle ich bis zu einem Betrag von 0,00 Euro. Sollten die Kosten höher sein, bitte ich
um kurzfristige Information über die Kostenhöhe und eine Begründung, warum die Kosten den Betrag von 0,00 Euro übersteigen.)
Ich begründe den Antrag wie folgt:
1.) Die IG Eventus ist ein Zusammenschuss von 240 Geschädigten der Eventus eG. Das Gutachten ist der Schlüssel, damit ich meine Schadenersatzansprüche geltend machen kann. Ich bin Mitglied der IG Eventus. Sollten Sie die Herausgabe des Gutachtens verweigern, gehe ich davon aus, dass Sie mein Informationsrecht ignorieren und mich in der Durchsetzung meiner Schadenersatzansprüche behindern wollen.
2.) Das LIFG (Landes-Informationsfreiheits-Gesetz) gewährt jeder antragstellenden Person das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen außerhalb eines laufenden Verwaltungsverfahrens, ohne dass es der Darlegung eines Informationsinteresses bedarf (§ 1 Abs. 1 LIFG).
Laut LIFG nicht geschützt sind Informationen aus Beweiserhebungen, Gutachten und Stellungsnahmen Dritter, denn es handelt sich um abgrenzbare Erkenntnisse, die die Verfahrensherrschaft im Regelfall nicht beeinträchtigen.
Das öffentliche Interesse an dem Sondergutachten überwiegt,
da es beim vbw innerhalb von 3 Jahren 3 große Insolvenzen
von geprüften Genossenschaften und Wohnungsbaugesellschaften
kam. Der Schaden dieser Insolvenzen liegt bei über 50 Millionen €.
Zudem hat das Wirtschaftsministerium BW die Aufsichts-
und Kontrollpflicht über die genossenschaftlichen Prüfverbände
laut Genossenschaftsgesetz. Das Gutachten ist erstellt
worden, um zu prüfen wie der vbw seine Pflichten rechtmäßig erfüllt hat.
3.) Das Gutachten ist am 13.02.2019 vom Landgericht Stuttgart und der Staatsanwaltschaft Stuttgart freigegeben worden. Somit besteht keine Verweigerungsrecht mehr Ihrerseits wegen der Gefährdung von Ermittlungen.
4.) Außerdem ist mehrmals höchstrichterlich festgestellt worden, dass ein Recht nach dem Informationsfreiheitsgesetz besteht, selbst wenn Ermittlungsverfahren und sonstige gerichtliche Auseinandersetzungen anhängig sind. Vorsorglich verweise ich auf folgende Urteile: ECLI:EU:C:2018: und BVerwG 7 C 18.12.
5.) Auch die Gesetze im Bereich des Datenschutzes rechtfertigen keine Verweigerung des Rechts nach dem Informationsfreiheitsgesetz, da das Recht der Bürger nach dem Informationsfreiheitsgesetz höher wiegt.
Mit der Schwärzung der Namen der Prüfer der Firma Bansbach bin ich einverstanden. Ich bin auch damit einverstanden, dass mein Name an die betreffenden Parteien in dem Gutachten weitergeleitet werden dürfen. Außerdem ist mir bekannt, dass der jetzige Vorstand des vbw quasi durch das Wirtschaftsministerium eingesetzt worden ist.
Anfrage eingeschlafen
-
Datum18. März 2019
-
17. April 2019
-
Ein:e Follower:in
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!