Sondergutachten zur Prüfung im Fall Eventus

Das Sondergutachten zur Prüfung im Fall Eventus ist seit Ende Oktober fertig und am 11.03.2019 im Prozess gegen Marco Terracciano sind folgende Dinge gekannt geworden:
- Komplettes Versagen des Prüfverbandes VBW
- Die Zulassung der Eventus als Genossenschaft hätte nie durch den VBW stattfinden dürfen.
Aufgrund dieser Tatsache senden Sie mir bitte das Gutachten bis zum 18. April 2019 zu.
Mit einer Schwärzung von Teilen des Gutachtens bin ich nicht einverstanden.
Etwaige Kosten für Kopien bezahle ich bis zu einem Betrag von 10.- Euro.

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Warte auf Antwort
  • Datum
    17. März 2019
  • Frist
    16. April 2019
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Gertrud Huber
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Sonderguta…
An Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg Details
Von
Gertrud Huber
Betreff
Sondergutachten zur Prüfung im Fall Eventus [#62203]
Datum
17. März 2019 11:15
An
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Sondergutachten zur Prüfung im Fall Eventus ist seit Ende Oktober fertig und am 11.03.2019 im Prozess gegen Marco Terracciano sind folgende Dinge gekannt geworden: - Komplettes Versagen des Prüfverbandes VBW - Die Zulassung der Eventus als Genossenschaft hätte nie durch den VBW stattfinden dürfen. Aufgrund dieser Tatsache senden Sie mir bitte das Gutachten bis zum 18. April 2019 zu. Mit einer Schwärzung von Teilen des Gutachtens bin ich nicht einverstanden. Etwaige Kosten für Kopien bezahle ich bis zu einem Betrag von 10.- Euro.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Gertrud Huber <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Gertrud Huber << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Gertrud Huber

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