Sondergutachten zur Rolle von EY im Wirecard-Skandal

Anfrage an: Deutscher Bundestag

- das Sondergutachten bzw. den Wambach-Bericht zur Rolle von EY im Wirecard-Skandal. Als Grundlage dieser Anfrage dient der Zeit-Artikel „Sondergutachten zu Wirtschaftsprüfer EY fällt "vernichtendes" Urteil“ [1].

[1] https://www.zeit.de/politik/deutschland/2021-04/wirecard-skandal-wirtschaftspruefer-ey-spd-sondergutachten-vernichtend-beurteilung

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    18. April 2021
  • Frist
    21. Mai 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - das Sondergutachten bzw.…
An Deutscher Bundestag Details
Von
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Betreff
Sondergutachten zur Rolle von EY im Wirecard-Skandal [#218654]
Datum
18. April 2021 10:13
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- das Sondergutachten bzw. den Wambach-Bericht zur Rolle von EY im Wirecard-Skandal. Als Grundlage dieser Anfrage dient der Zeit-Artikel „Sondergutachten zu Wirtschaftsprüfer EY fällt "vernichtendes" Urteil“ [1]. [1] https://www.zeit.de/politik/deutschland/2021-04/wirecard-skandal-wirtschaftspruefer-ey-spd-sondergutachten-vernichtend-beurteilung
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218654 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218654/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Deutscher Bundestag
Da die Anfrage auf den spezifischen Bereich der Wahrnehmung parlamentarischer Angelegenheiten (Untersuchungsaussch…
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Sondergutachten zur Rolle von EY im Wirecard-Skandal
Datum
10. Mai 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
Da die Anfrage auf den spezifischen Bereich der Wahrnehmung parlamentarischer Angelegenheiten (Untersuchungsausschüsse und ihre Unterlagen) abzielt, wird sie nicht vom IFG abgedeckt und es besteht somit kein Anspruch auf die angefragten Informationen. Die Anfrage wird abgelehnt.