Sondernutzung städtischer Flächen durch Zirkusse

Anfrage an: Hansestadt Lüneburg

1. Auflistung aller genehmigten Sondernutzungen städtischer Flächen durch Zirkusse in den Jahren 2014 und 2015.
2. Auflistung der entrichteten Gebühren für diese Sondernutzungen sowie für die dazugehörige Werbung im öffentlichen Raum im gleichen Zeitraum.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Juli 2015
  • Frist
    29. Januar 2016
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Auflistung aller…
An Hansestadt Lüneburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sondernutzung städtischer Flächen durch Zirkusse [#10468]
Datum
5. Juli 2015 14:40
An
Hansestadt Lüneburg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Auflistung aller genehmigten Sondernutzungen städtischer Flächen durch Zirkusse in den Jahren 2014 und 2015. 2. Auflistung der entrichteten Gebühren für diese Sondernutzungen sowie für die dazugehörige Werbung im öffentlichen Raum im gleichen Zeitraum.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Hansestadt Lüneburg
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre o. g. Anfrage wurde mir mit der Bitte um Beantwortung weitergeleitet. Die Antw…
Von
Hansestadt Lüneburg
Betreff
WG: Sondernutzung städtischer Flächen durch Zirkusse [#10468]
Datum
8. Februar 2016 14:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre o. g. Anfrage wurde mir mit der Bitte um Beantwortung weitergeleitet. Die Antworten der Hansestadt Lüneburg entnehmen Sie bitte der Anlage. Mit freundlichen Grüßen