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Sonderprogramm NRW wegen Corona

Auskunft zu den Anträgen zum Sonderprogramm NRW:
Wieviele Anträge wurden insgesamt bis heute eingereicht, genehmigt/abgelehnt und befinden sich noch in der Bearbeitung.
Wieviele Anträge davon sind Soloselbständige (1 Mann) (eingereicht/genehmigt/abgelehnt und noch in der Bearbeitung)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. April 2020
  • Frist
    5. Mai 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte sen…
An Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sonderprogramm NRW wegen Corona [#183914]
Datum
3. April 2020 07:54
An
Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auskunft zu den Anträgen zum Sonderprogramm NRW: Wieviele Anträge wurden insgesamt bis heute eingereicht, genehmigt/abgelehnt und befinden sich noch in der Bearbeitung. Wieviele Anträge davon sind Soloselbständige (1 Mann) (eingereicht/genehmigt/abgelehnt und noch in der Bearbeitung)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 183914 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183914 Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk NRW
Sehr geehrte<Information-entfernt> hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer u.a. Anfrage. Wir werden…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk NRW
Betreff
Anfrage Sonderprogramm NRW wegen Corona [#183914] - Eingangsbestätigung
Datum
3. April 2020 16:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte<Information-entfernt> hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer u.a. Anfrage. Wir werden Ihnen die erbetene Auskunft nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zeitnah übermitteln. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk NRW
Auskunft nach dem IFG zum Soforthilfeprogramm Corona in NRW [#183914] Sehr geehrte<Information-entfernt> m…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk NRW
Betreff
Auskunft nach dem IFG zum Soforthilfeprogramm Corona in NRW [#183914]
Datum
14. April 2020 10:48
Status
Sehr geehrte<Information-entfernt> mit Ihrem über die Internet-Plattform „fragden-staat.de“ an das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen gerichteten Antrag bitten Sie um Auskunft über die bis zum 03.04.2020 im Rahmen der NRW-Soforthilfe 2020 eingereichten Anträge und genehmigten Soforthilfen. Beigefügt übersende ich Ihnen eine Übersicht (pdf-Datei), der Sie die entsprechenden im Wirtschaftsministerium vorhandenen Daten entnehmen können. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.