Sonderprüfberichte der Innenrevision von 2011 bis 2016

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Sämtliche Sonderprüfberichte, die die Zentralabteilung/Innenrevision des Deutschen Bundestages in den Jahren 2011 bis 2016 angefertigt hat. Personenbezogene Daten wie Namen und Kontaktdaten sowie Geschäftsgeheimnisse können, soweit erforderlich, geschwärzt werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. März 2022
  • Frist
    3. Mai 2022
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Sonderp…
An Deutscher Bundestag Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Sonderprüfberichte der Innenrevision von 2011 bis 2016 [#245107]
Datum
31. März 2022 08:45
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Sonderprüfberichte, die die Zentralabteilung/Innenrevision des Deutschen Bundestages in den Jahren 2011 bis 2016 angefertigt hat. Personenbezogene Daten wie Namen und Kontaktdaten sowie Geschäftsgeheimnisse können, soweit erforderlich, geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 245107 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245107/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Deutscher Bundestag
Antwortbescheid Bundestag Sehr geehrter Herr Semsrott, mit E-Mail vom 31. März 2022 bitten Sie: „bitte senden Sie…
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Antwortbescheid Bundestag
Datum
31. März 2022
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Semsrott, mit E-Mail vom 31. März 2022 bitten Sie: „bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Sonderprüfberichte, die die Zentralabteilung/Innenrevision des Deutschen Bundestages in den Jahren 2011 bis 2016 angefertigt hat" Ihr Antrag ist bei mir eingegangen und wird auf der Grundlage des IFG geprüft sowie zeitnah bearbeitet. Die aktuellen Datenschutzhinweise, die Sie über die Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Verwaltung des Deutschen Bundestages informieren, sind unter folgendem Link abrufbar: https://www.bundestag.de/datenschutz Mit freundlichen Grüßen

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Deutscher Bundestag
Antwortbescheid Bundestag Sehr geehrter Herr Semsrott, ich nehme Bezug auf Ihren Antrag vom 31. März 2022. Antra…
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Antwortbescheid Bundestag
Datum
28. April 2022
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, ich nehme Bezug auf Ihren Antrag vom 31. März 2022. Antragsgemäß übersende ich Ihnen, diesem Schreiben als Anlagen 1 und 2 beigefügt, die von Ihnen beantragten Unterlagen. Die in der Anlage 1 vorgenommenen Schwärzungen beruhen zum einen auf § 3 Nr. 4 IFG, wonach der Informationszugang nicht gegeben ist, wenn die Information einer durch die Allgemeine Rechtsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen geregelten Geheimhaltungs- oder Vertraulichkeitspflicht unterliegt (BT-Drs. 15/4493, 11). Bei den in der Unterlage geschwärzten Stellen handelt es sich um inhaltliche Wiedergaben bzw. inhaltliche Bezugnahmen zu nach der Verschlusssachenanweisung (VSA) als Verschlusssache eingestuften Regelungen im Zusammenhang mit der Geldstellenaufsicht. Ein Informationszugang besteht dahingehend daher nach § 3 Nr. 4 IFG nicht. Die auf den jeweils beiden letzten Seiten beider Anlagen (Anlage 1 und Anlage 2) befindlichen weiteren Schwärzungen sind schließlich zum Schutz personenbezogener Daten auf der Grundlage von § 5 Abs. 1 IFG vorgenommen worden. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Deutschen Bundestag, Referat ZR 4, Platz der Republik 1, 11011 Berlin erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen

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