Sonderurlaub für Beamte nach G20

In meiner Anfrage zu verletzten Beamten beim G20-Gipfel in Hamburg im Juli dieses Jahres schreiben Sie, dass alle Beamten drei Tage Sonderurlaub nach dem Gipfel bekommen haben.

Wie viele Polizeibeamte waren in HH aus Baden-_Würrtemberg im Einsatz?
Wie viele Beamte haben Sonderurlaub erhalten?
Waren nur Polizeibeamte "auf der Straße" im Einsatz oder auch Beamte mit Leitungsfunktionen?
Worauf beruht die Entscheidung für den gewährten Sonderurlaub? (Bei unterschiedlichen Rängen/Einsatzformen muss es ja unterschiedliche Begründungen geben)
Welche Kosten hat der Sonderurlaub veruracht?
Wie haben andere Bundesländer das gehandhabt - gab es dort auch Sonderurlaub? Wenn ja, welche Bundesländer und wie viele Tage wurden gewährt?
Wer bezahlt den Sonderurlaub? Das Land BW oder hat das Land die Kosten vom Bund oder einer anderen Behörde zurückverlangt?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    2. November 2017
  • Frist
    2. Dezember 2017
  • Ein:e Follower:in
Jörg Rupp
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In meiner Anfr…
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
Jörg Rupp
Betreff
Sonderurlaub für Beamte nach G20 [#25132]
Datum
2. November 2017 07:56
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In meiner Anfrage zu verletzten Beamten beim G20-Gipfel in Hamburg im Juli dieses Jahres schreiben Sie, dass alle Beamten drei Tage Sonderurlaub nach dem Gipfel bekommen haben. Wie viele Polizeibeamte waren in HH aus Baden-_Würrtemberg im Einsatz? Wie viele Beamte haben Sonderurlaub erhalten? Waren nur Polizeibeamte "auf der Straße" im Einsatz oder auch Beamte mit Leitungsfunktionen? Worauf beruht die Entscheidung für den gewährten Sonderurlaub? (Bei unterschiedlichen Rängen/Einsatzformen muss es ja unterschiedliche Begründungen geben) Welche Kosten hat der Sonderurlaub veruracht? Wie haben andere Bundesländer das gehandhabt - gab es dort auch Sonderurlaub? Wenn ja, welche Bundesländer und wie viele Tage wurden gewährt? Wer bezahlt den Sonderurlaub? Das Land BW oder hat das Land die Kosten vom Bund oder einer anderen Behörde zurückverlangt?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Jörg Rupp <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Jörg Rupp << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jörg Rupp
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Sehr geehrter Herr Rupp, Ihr o. g. Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG ist bei uns eingegangen. Wir haben ihn der fachl…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
AW: Sonderurlaub für Beamte nach G20 [#25132]
Datum
2. November 2017 14:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Rupp, Ihr o. g. Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG ist bei uns eingegangen. Wir haben ihn der fachlich zuständigen Stelle in unserem Haus weitergeleitet. Sie werden von dort die entsprechende Auskunft erhalten. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Sehr geehrter Herr Rupp, herzlichen Dank für Ihre Anfrage vom 2. November 2017, die ich Ihnen gerne wie folgt bea…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
AW: Sonderurlaub für Beamte nach G20 [#25132]
Datum
6. November 2017 11:03
Status
Sehr geehrter Herr Rupp, herzlichen Dank für Ihre Anfrage vom 2. November 2017, die ich Ihnen gerne wie folgt beantworte: • Wie viele Polizeibeamte waren in HH aus Baden-Württemberg im Einsatz? Insgesamt waren anlässlich des G20-Gipfeltreffens in Hamburg 1.158 Polizeibeamtinnen und –beamte aus Baden-Württemberg eingesetzt. • Wie viele Beamte haben Sonderurlaub erhalten? Im Nachgang zum Einsatz im Rahmen des G20-Gipfeltreffens in Hamburg erhielten alle 1.158 Polizeibeamtinnen und –beamte aus Baden-Württemberg drei Tage Sonderurlaub. • Waren nur Polizeibeamte „auf der Straße“ im Einsatz oder auch Beamte mit Leitungsfunktionen? Die Polizei Baden-Württemberg hat ganz überwiegend operative Kräfte, die „auf der Straße“ im Einsatz waren, entsandt. Nur sehr vereinzelt wurden Polizeibeamtinnen und -beamte auch in die Führungsstäbe der Polizei Hamburg entsandt. • Worauf beruht die Entscheidung für den gewährten Sonderurlaub? (Bei unterschiedlichen Rängen/Einsatzformen muss es ja unterschiedliche Begründungen geben) Welche Kosten hat der Sonderurlaub verursacht? Auf Grund der sehr hohen Belastungen für die in Hamburg eingesetzten Polizeikräfte verständigten sich die Innenresorts der Länder und des Bundes unmittelbar im Anschluss an das G20-Gipfeltreffen in Hamburg, allen eingesetzten Polizeibeamtinnen und –beamten grundsätzlich Sonderurlaub zu gewähren. Dies erfolgte unter genereller Anerkennung besonderer Leistungen unabhängig des Dienstgrades sowie des spezifischen Einsatzauftrags in Hamburg. Welche Kosten dadurch entstanden sind, ließe sich nur durch eine händische Berechnung unter Einbeziehung der spezifischen Besoldungshöhe jeder einzelnen in Hamburg eingesetzten Polizeibeamtin/jedes einzelnen in Hamburg eingesetzten Polizeibeamten feststellen. Dies würde einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern. Ich bitte deshalb um Verständnis, dass wir vor diesem Hintergrund eine Bezifferung der Kosten nicht vornehmen können. • Wie haben andere Bundesländer das gehandhabt – gab es dort auch Sonderurlaub? Wenn ja, welche Bundesländer und wie viele Tage wurden gewährt? Nach den uns vorliegenden Informationen hat die überwiegende Anzahl der anderen Bundesländern für ihre eingesetzten Polizeibeamtinnen und –beamten ebenfalls drei Tage Sonderurlaub gewährt. • Wer bezahlt den Sonderurlaub? Das Land BW oder hat das Land die Kosten vom Bund oder einer anderen Behörde zurückverlangt? Die Kosten für den Sonderurlaub gehen zu Lasten des Landes Baden-Württemberg. Mit freundlichen Grüßen