Sondervermögen Bundeswehr - Az. 030-2022

Mein Aktenzeichen: 030-2022 (Bitte immer angeben)

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die Liste mit den geplanten Anschaffungen zum vom Deutschen Bundestag Beschlossenen Sondervermögen Bundeswehr.

Quelle: https://www.bild.de/bild-plus/politik/inland/politik-inland/die-luftwaffe-bekommt-am-meisten-das-ist-die-milliarden-einkaufsliste-der-bundes-80262244.bild.html

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    5. Juni 2022
  • Frist
    9. Juli 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Mein Aktenzeichen: 030-2022 (Bitte immer angeben) Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, b…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sondervermögen Bundeswehr - Az. 030-2022 [#250629]
Datum
5. Juni 2022 17:11
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Mein Aktenzeichen: 030-2022 (Bitte immer angeben) Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Liste mit den geplanten Anschaffungen zum vom Deutschen Bundestag Beschlossenen Sondervermögen Bundeswehr. Quelle: https://www.bild.de/bild-plus/politik/inland/politik-inland/die-luftwaffe-bekommt-am-meisten-das-ist-die-milliarden-einkaufsliste-der-bundes-80262244.bild.html Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250629 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250629/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sondervermögen Bundeswehr - Az. 030-2022“ vom …
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Sondervermögen Bundeswehr - Az. 030-2022 [#250629]
Datum
12. Juli 2022 09:15
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sondervermögen Bundeswehr - Az. 030-2022“ vom 05.06.2022 (#250629) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V198 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 5. Juni…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Sondervermögen Bundeswehr - Az. 030-2022 [#250629]
Datum
13. Juli 2022 09:44
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V198 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 5. Juni 2022 (s.u.) Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihre auf das IFG gestützten Anfrage vom 5. Juni 2022 (Bezug). Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Das Gesetz zur Finanzierung der Bundeswehr und zur Errichtung eines "Sondervermögens Bundeswehr" und zur Änderung der Bundeshaushaltsordnung wurde am 6. Juli 2022 im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022, Teil I, Nr. 23 veröffentlicht. Als Anlage zu § 5 Abs. 1 des Gesetzes finden Sie ab Seite 1032 in der Komplettausgabe den Wirtschaftsplan 2022 zum "Sondervermögen Bundeswehr" mit den geplanten Anschaffungen. Die Unterlagen sind öffentlich zugänglich unter folgendem Link: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl122023.pdf%27%5D__1657608059299 Mit freundlichen Grüßen