Sonderzahlungen Hartz IV + Grundsicherung

Es wurden zwei zusätzliche Zahlungen a 100 € beschlossen, jedoch ist noch keine der beiden Zahlungen bei den Empfängern angekommen. Woran liegt das? Die Sonderzahlung während der Corona Pandemie kam umgehend.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    20. April 2022
  • Frist
    24. Mai 2022
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Es wurden zwei zu…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sonderzahlungen Hartz IV + Grundsicherung [#246722]
Datum
20. April 2022 17:16
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Es wurden zwei zusätzliche Zahlungen a 100 € beschlossen, jedoch ist noch keine der beiden Zahlungen bei den Empfängern angekommen. Woran liegt das? Die Sonderzahlung während der Corona Pandemie kam umgehend.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 246722 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246722/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Ihre Nachricht vom 20. April 2022 an Fragdenstaat.de Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie u…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
Ihre Nachricht vom 20. April 2022 an Fragdenstaat.de
Datum
3. Mai 2022 11:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie unser Antwortschreiben zu ihrer im Betreff genannten Anfrage. [Hier sind die Logos von Bundesministerium für Arbeit und Soziales und eu2020.de integriert.] Mit freundlichem Gruß