Sopra Steria Consulting bei der Bundeswehr

Bei de Bundeswehr wird derzeit eine Organisationsuntersuchung durch die Sopra Steria Consulting durchgeführt?

Welche Kosten sind damit verbunden?

Ist diese Leistung öffentlich ausgeschrieben worden?

Wer waren sdie Mitbewerber?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. September 2017
  • Frist
    21. Oktober 2017
  • Kosten dieser Information:
    35,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bei de Bundesweh…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sopra Steria Consulting bei der Bundeswehr [#24597]
Datum
15. September 2017 10:37
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bei de Bundeswehr wird derzeit eine Organisationsuntersuchung durch die Sopra Steria Consulting durchgeführt? Welche Kosten sind damit verbunden? Ist diese Leistung öffentlich ausgeschrieben worden? Wer waren sdie Mitbewerber?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg P I 2 Betr.: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 19.09.2017 hier: Sopra Steria Consulti…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Sopra Steria Consulting bei der Bundeswehr [#24597]
Datum
16. Oktober 2017 12:10
Status
Warte auf Antwort
BMVg P I 2 Betr.: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 19.09.2017 hier: Sopra Steria Consulting bei der Bundeswehr Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzgl. der Organisationsuntersuchung durch die Firma Sopra Steria Consulting vom 19.09.2017 ist hier eingegangen. Vorliegend könnten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Sopra Steria Consulting im Sinne des § 6 S. 2 IFG berührt sein. Betrifft ein Antrag Daten Dritter im Sinne des § 6 IFG, muss er begründet werden (§ 7 Abs. 1 S. 3 IFG). Gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 IFG gibt die Behörde einem Dritten, dessen Belange durch den Antrag auf Informationsfreiheit berührt sind, schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme (sog. "Drittbeteiligungsverfahren"). Sofern Sie die Durchführung des Drittbeteiligungsverfahrens wünschen, bitte ich Sie daher, Ihren Antrag um die erforderliche Begründung zu erweitern. Ich mache darauf aufmerksam, dass Ihr Antrag - nebst Begründung - im Rahmen des Drittbeteiligungsverfahrens der Sopra Steria Consulting zur Kenntnis gebracht wird. Zudem bitte ich sie um die Benennung einer zustellfähigen Postanschrift. Im Auftrag
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich möchte kein Drittbeteoiligungsvetfahren durchführen oder der SC Konkurrenz mac…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Sopra Steria Consulting bei der Bundeswehr [#24597]
Datum
21. Oktober 2017 12:29
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich möchte kein Drittbeteoiligungsvetfahren durchführen oder der SC Konkurrenz machen. Als Steuerzahler möchtevuch lediglich wissen, wie der Staat Steuergelder ver(sch)wendet. MfG Antragsteller/in Antragsteller/in Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sopra Steria Consulting bei der Bundeswehr“ vom 15.09.2017 (#24597) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24597 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg P I 2 Betr.: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 19.09.2017 Bezug: 1. Ihre E…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Sopra Steria Consulting bei der Bundeswehr [#24597]
Datum
25. Oktober 2017 10:57
Status
Warte auf Antwort
BMVg P I 2 Betr.: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 19.09.2017 Bezug: 1. Ihre EMail vom 19.09.2017 2. EMail BMVg P I 2 vom 16.10.2017 3. Ihre EMail vom 21.10.2017 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Nachricht vom 21.10.2017 ist hier eingegangen. Sie haben dargelegt, dass sie auf die Durchführung eines Drittbeteiligungsverfahrens verzichten. Für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage ist dennoch die Benennung Ihrer zustellfähigen Postanschrift nötig, da nunmehr ein förmlicher Bescheid zu erstellen ist. Ich bitte Sie daher erneut, mir Ihre zustellfähige Postanschrift mitzuteilen. Im Auftrag
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte über die Höhe der Ausgaben für die OrgUntersuchung durch die Sopra Ster…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Sopra Steria Consulting bei der Bundeswehr [#24597]
Datum
5. November 2017 22:26
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte über die Höhe der Ausgaben für die OrgUntersuchung durch die Sopra Steria bei der Bundeswehr keinen förmlichen Bescheid. Ich möchte lediglich eine formlose Auskunft über die Höhe der Kosten. Am besten auf diesem Wege, so dass die FdS-Community ebenfalls daran teilhaben kann. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24597 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg P I 2 Betr.: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 19.09.2017 Bezug: 1. Ihre EM…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Sopra Steria Consulting bei der Bundeswehr [#24597]
Datum
16. November 2017 08:28
Status
Warte auf Antwort
BMVg P I 2 Betr.: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 19.09.2017 Bezug: 1. Ihre EMail vom 19.09.2017 2. EMail BMVg P I 2 vom 16.10.2017 3. Ihre EMail vom 21.10.2017 4. EMail BMVg P I 2 vom 25.10.2017 5. Ihre EMail vom 05.11.2017 (Eingang BMVg Poststelle) Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mitteilung. Die Erteilung einer formlosen Auskunft ist leider nicht möglich. Nach derzeitigem Sachstand wird ein (teil-)ablehnender Bescheid ergehen. Zur wirksamen Bekanntgabe dieses Bescheides i. S. v. § 41 Abs. 1 S. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist die Übermittlung Ihrer Anschrift erforderlich. Darüber hinaus handelt es sich nicht um eine einfache und somit gebührenfreie schriftliche Auskunft gemäß Nr. 1.1 Gebühren- und Auslagenverzeichnis (Anlage zu § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz [Informationsgebührenverordnung - IFGGebV], sondern um die Erteilung einer schriftlichen Auskunft gemäß Nr. 1.2 Anlage zu § 1 Abs. 1 IFGGebV, für die ein Gebührenbetrag iHv voraussichtlich 35,00 € fällig wird. Auch zur etwaigen Beitreibung dieser Forderung ist vor Auskunftserteilung die Übermittlung einer zustellfähigen Anschrift erforderlich. Ich bitte Sie letztmalig, mir diese mitzuteilen. Anderenfalls kann ich Ihrem Informationsbegehren nicht nachkommen. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie teilen mit, dass die Beantwortung der Anfrage (teilweise) abgelehnt wird und d…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Sopra Steria Consulting bei der Bundeswehr [#24597]
Datum
21. November 2017 19:26
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie teilen mit, dass die Beantwortung der Anfrage (teilweise) abgelehnt wird und darüber ein formeller Bescheid nach dem VwVfG erteilt werden soll. Vorab bitte ich um Mitteilung, in welchem Umfang die Anfrage beantwortet werden soll/kann. Ferner bitte ich, die Gründe für die Ablehnung formlos (auf diesem Wege) mitzuteilen; ich hoffe doch, dass diese Auskunft nicht auch bereits gebührenpflichtig sein soll. Danach werden wir entscheiden, ob wir auf einen rechtsbehelfsfähiger Bescheid bestehen. Zuvor müssen jedoch die Erfolgsaussichten einer evtl. Klage vor dem Verwaltungsgericht im Kreise der Anfrager sowie mit der Rechtsschutzversicherung abgeklärt werden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24597 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium der Verteidigung
BMVg P I 2 Betr.: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 19.09.2017 Bezug: 1. Ihre E…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Sopra Steria Consulting bei der Bundeswehr [#24597]
Datum
4. Dezember 2017 09:04
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg P I 2 Betr.: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 19.09.2017 Bezug: 1. Ihre EMail vom 19.09.2017 2. EMail BMVg P I 2 vom 16.10.2017 3. Ihre EMail vom 21.10.2017 4. EMail BMVg P I 2 vom 25.10.2017 5. Ihre EMail vom 05.11.2017 (Eingang BMVg Poststelle) 6. EMail BMVg P I 2 vom 16.11.2017 7. Ihre EMail vom 21.11.2017 Sehr geehrtAntragsteller/in die Entscheidung über die Erstellung und Bekanntgabe eines förmlichen Bescheides obliegt nicht dem Antragsteller. Mit Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 19. September 2017 wurde ein Verwaltungsverfahren mit Rechten und Pflichten nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes begründet. Dieses kann nur dann fortgeführt werden, wenn auf beiden Seiten beteiligungsfähige Rechtssubjekte stehen. Nachdem Sie trotz mehrmaliger Aufforderung Ihre zustellfähige Postanschrift nicht mitteilen wollen, werde ich das Verfahren, wie bereits angekündigt, nunmehr einstellen. Mit freundlichem Gruß