Sozialarbeit an rheinland-pfäzischen Schulen in 2020/2022

An welchen Schulen im Land (alle Schulformen, bitte Schulnummer, Name, Ort und Anzahl der Schüler nennen) waren/sind in den Jahren 2020 und 2022 Schulsozialarbeiter im Einsatz, an welchen nicht und an welchen Schulen können Sie dies nicht ermitteln?
2. Wie viele Personaleinheiten bzw. Vollzeitäquivalente sind an den jeweiligen Schulen eingesetzt?
3. Wer ist jeweils Träger der Personalkosten?
4. Auf welche Höhe belaufen sich die Personalkosten für Schulsozialarbeiter (sofern gemischte Trägerschaften bestehen, bitte Angabe des
jeweiligen Trägers und der jeweiligen Höhe)?
Über eine Aufstellung als Tabellenkalkulation oder Textdatei würde ich mich freuen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    13. Mai 2022
  • Frist
    15. Juni 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: An welchen Sch…
An Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sozialarbeit an rheinland-pfäzischen Schulen in 2020/2022 [#248931]
Datum
13. Mai 2022 09:16
An
Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
An welchen Schulen im Land (alle Schulformen, bitte Schulnummer, Name, Ort und Anzahl der Schüler nennen) waren/sind in den Jahren 2020 und 2022 Schulsozialarbeiter im Einsatz, an welchen nicht und an welchen Schulen können Sie dies nicht ermitteln? 2. Wie viele Personaleinheiten bzw. Vollzeitäquivalente sind an den jeweiligen Schulen eingesetzt? 3. Wer ist jeweils Träger der Personalkosten? 4. Auf welche Höhe belaufen sich die Personalkosten für Schulsozialarbeiter (sofern gemischte Trägerschaften bestehen, bitte Angabe des jeweiligen Trägers und der jeweiligen Höhe)? Über eine Aufstellung als Tabellenkalkulation oder Textdatei würde ich mich freuen
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248931 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248931/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
GZ 0831-0001#2022/0001-0901 9524.0002 << Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >>, Sozi…
Von
Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
GZ 0831-0001#2022/0001-0901 9524.0002 << Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >>, Sozialarbeit an rheinland-pfälzis
Datum
10. Juni 2022 10:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beachten Sie den beigefügten Dateianhang. Diese E-Mail ist maschinell erstellt und wird nicht namentlich unterzeichnet. [75 Jahre Rheinland-Pfalz]<https://www.rlp.de/de/unser-land/75-jahre-rheinland-pfalz/>
<< Anfragesteller:in >>
AW: GZ 0831-0001#2022/0001-0901 9524.0002 << Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >>, …
An Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: GZ 0831-0001#2022/0001-0901 9524.0002 << Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >>, Sozialarbeit an rheinland-pfälzis [#248931]
Datum
10. Juni 2022 10:49
An
Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort, leider fehlen In Ihren weitergeleiteten Dokumenten die Schulnummern. Diese Benötige ich um die Dateien zusammen auswerten zu können, da es bei den Schulnamen, Schreibweise bedingt, zu Unschärfen kommt. Wäre es möglich diese Zuordnungen in Ihrer Exceldatei, auf der Ihre Antwort auf die große Anfragen der CDU basieren, vorzunehmen? Vielleicht können Sie mir diese dann direkt zur Verfügung stellen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248931 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248931/

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Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
AW: GZ 0831-0001#2022/0001-0901 9524.0002 << Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >>, …
Von
Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: GZ 0831-0001#2022/0001-0901 9524.0002 << Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >>, Sozialarbeit an rheinland-pfälzis [#248931]
Datum
14. Juni 2022 13:44
Status
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre ergänzende Nachfrage. Mit Bescheid vom 09.06.2022, Ihnen zugegangen am 10.06.2022, wurde Ihnen zu Ihrem Antrag nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) vom 13.05.2022 fristgerecht Auskunft zur Sozialarbeit an rheinland-pfälzischen Schulen für die Jahre 2020 und 2022 gegeben. Soweit Sie darüber hinaus in diesem Zusammenhang am 10.06.2022 hierzu die Übermittlung einer neu zu erschaffenden, um Schulnummern erweiterten Übersicht der Sozialarbeit an rheinland-pfälzischen Schulen für die Jahre 2020 und 2022 begehren, kann diesem Anliegen nicht gefolgt werden. Ein Antrag auf Informationen nach dem LTranspG kann sich per se nur auf Informationen beziehen, die bei der transparenzpflichtigen Stelle so auch vorhanden sind. Dagegen zählen Informationen nicht zu dem – bereits – vorhandenen Informationsaufkommen, wenn ihr Inhalt letztlich erst durch eine entsprechende Bearbeitung oder Aufbereitung eines Dokumentenbestandes zum „Entstehen“ gebracht werden muss. Das Auskunftsverlangen nach dem LTranspG richtet sich damit schlagwortartig auf das „Überlassen“, nicht jedoch auf das „Erschaffen“ im Sinne eines „Neuerschaffens“ von Informationen (vgl. hierzu Konrad/Stumm, Das Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz in der Verwaltungspraxis, Seite 32, RdNr. 2.3.2). Ihr ergänzendes Begehr richtet sich demzufolge auf die Zurverfügungstellung von Informationen, die dem Ministerium für Bildung so jedenfalls nicht vorliegen. Hinzu kommt, dass die Zurverfügungstellung einer entsprechend erweiterten Übersicht einen deutlich höheren Verwaltungsaufwand darstellen würde. Auch aus diesem Grund ist Ihr ergänzendes Zugangsbegehr mit Verweis auf § 12 Abs. 1 Satz 3 LTranspG zurückzuweisen. Gleichwohl möchte ich darauf hinweisen, dass die für Ihre Auswertung begehrten Schulnummern ggf. der Schuldatenbank des Bildungsservers unter https://schulen.bildung-rp.de/ entnommen werden können. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen