Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt Maßnahmeträger

Bezugnehmend auf Zuweisungen in Arbeitsgelegenheiten durch die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter Schwerin, bitte ich Sie mir die folgenden Fragen zu beantworten.

Handelt es sich bei den Zuweisungen in Arbeitsgelegenheiten um das Bundesprogramm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt oder um die ESF Förderung?

Mit welchen Trägern arbeiteten die Agentur/Jobcenter Schwerin in den letzten 4 Jahren als Maßnahme Trägern als Fördergeldempfänger zusammen.

Welche dieser Träger haben sich bei der Agentur für Arbeit Schwerin für Förderungen beworben?

Welche Träger wurden von der Agentur für Arbeit Schwerin für Förderungen ausgewählt?

Wie viele Zuweisungen in Arbeitsgelegenheiten hat es in den letzten 4 Jahren gegeben?

Wurden in Zusammenhang mit der Zuweisung gemäß § 16 d Sozialgesetzbuch –Zweites Buch- Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) bei Weigerung zu Aufnahme Sanktionen ausgesprochen?

Wenn ja, in welcher Höhe und wie lange im Durchschnitt?

Gab es in Zusammenhang mit Leistungskürzungen auch Sanktionen bis zum völligen Entzug der SGB II Leistungen inklusive der Leistungen für Unterkunft und Heizung?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Mai 2017
  • Frist
    30. Juni 2017
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bezugnehmend auf…
An Agentur für Arbeit Schwerin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt Maßnahmeträger [#21631]
Datum
28. Mai 2017 21:57
An
Agentur für Arbeit Schwerin
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bezugnehmend auf Zuweisungen in Arbeitsgelegenheiten durch die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter Schwerin, bitte ich Sie mir die folgenden Fragen zu beantworten. Handelt es sich bei den Zuweisungen in Arbeitsgelegenheiten um das Bundesprogramm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt oder um die ESF Förderung? Mit welchen Trägern arbeiteten die Agentur/Jobcenter Schwerin in den letzten 4 Jahren als Maßnahme Trägern als Fördergeldempfänger zusammen. Welche dieser Träger haben sich bei der Agentur für Arbeit Schwerin für Förderungen beworben? Welche Träger wurden von der Agentur für Arbeit Schwerin für Förderungen ausgewählt? Wie viele Zuweisungen in Arbeitsgelegenheiten hat es in den letzten 4 Jahren gegeben? Wurden in Zusammenhang mit der Zuweisung gemäß § 16 d Sozialgesetzbuch –Zweites Buch- Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) bei Weigerung zu Aufnahme Sanktionen ausgesprochen? Wenn ja, in welcher Höhe und wie lange im Durchschnitt? Gab es in Zusammenhang mit Leistungskürzungen auch Sanktionen bis zum völligen Entzug der SGB II Leistungen inklusive der Leistungen für Unterkunft und Heizung?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Agentur für Arbeit Schwerin
Ihre E-Mail vom 28.05.2017 um 21:57 Uhr Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage beantwortet Ihnen der Bereich Ar…
Von
Agentur für Arbeit Schwerin
Betreff
Ihre E-Mail vom 28.05.2017 um 21:57 Uhr
Datum
29. Mai 2017 14:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage beantwortet Ihnen der Bereich Arbeitslosengeld II. Ihre Nachricht wurde an <E-Mail-Adresse_des_SGBII-Bereiches> weitergeleitet. Sie erhalten von dort weitere Nachricht. Bei erneuten Anfragen wenden Sie sich bitte direkt an diese E-Mail-Adresse. Mit freundlichen Grüßen
Agentur für Arbeit Schwerin
170530_Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt Maßnahmetr= E4ger Ihre Anfrage per E-Mail vom 29. Mai 2017 – Gesetz…
Von
Agentur für Arbeit Schwerin
Betreff
170530_Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt Maßnahmetr= E4ger
Datum
31. Mai 2017 13:43
Status
Warte auf Antwort
Ihre Anfrage per E-Mail vom 29. Mai 2017 – Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz – IFG) Eingangsbestätigung Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist am 29.05.2017 im Jobcenter Schwerin eingegangen. Die Geschäftsführerin des Jobcenters wird Ihren Antrag nach dem IFG prüfen und beantworten lassen. Bitte berücksichtigen Sie, dass für diese Prüfung eine Frist des § 7 Abs. 5 Satz 2 Informationsfreiheitsgesetz besteht. Gleichzeitig teile ich Ihnen mit, dass eine Information über eine etwaige Gebührenpflicht mit einem gesonderten Schreiben erfolgt. Mit freundlichen Grüßen

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Agentur für Arbeit Schwerin
Sehr geehrtAntragsteller/in mit angeführter E-Mail haben Sie eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz an …
Von
Agentur für Arbeit Schwerin
Betreff
WG: Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt Maßnahmeträger [#21631]
Datum
29. Juni 2017 16:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in mit angeführter E-Mail haben Sie eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz an die Agentur für Arbeit Schwerin gestellt. Mit Ihrer Anfrage begehren Sie Informationen im Zusammenhang mit der Zuweisung zu Arbeitsgelegenheiten. Zuständig für die Zuweisung zu Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II sind die gemeinsamen Einrichtungen bzw. die nach § 6a SGB II zugelassenen kommunalen Träger. Das Jobcenter Schwerin nimmt daher die abschließende Beantwortung vor. Die Antworten, soweit möglich, wurden an die jeweilige Fragestellung angefügt. Mit freundlichen Grüßen