Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt Maßnahmeträger
Bezugnehmend auf Zuweisungen in Arbeitsgelegenheiten durch die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter Schwerin, bitte ich Sie mir die folgenden Fragen zu beantworten.
Handelt es sich bei den Zuweisungen in Arbeitsgelegenheiten um das Bundesprogramm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt oder um die ESF Förderung?
Mit welchen Trägern arbeiteten die Agentur/Jobcenter Schwerin in den letzten 4 Jahren als Maßnahme Trägern als Fördergeldempfänger zusammen.
Welche dieser Träger haben sich bei der Agentur für Arbeit Schwerin für Förderungen beworben?
Welche Träger wurden von der Agentur für Arbeit Schwerin für Förderungen ausgewählt?
Wie viele Zuweisungen in Arbeitsgelegenheiten hat es in den letzten 4 Jahren gegeben?
Wurden in Zusammenhang mit der Zuweisung gemäß § 16 d Sozialgesetzbuch –Zweites Buch- Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) bei Weigerung zu Aufnahme Sanktionen ausgesprochen?
Wenn ja, in welcher Höhe und wie lange im Durchschnitt?
Gab es in Zusammenhang mit Leistungskürzungen auch Sanktionen bis zum völligen Entzug der SGB II Leistungen inklusive der Leistungen für Unterkunft und Heizung?
Anfrage erfolgreich
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Datum28. Mai 2017
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30. Juni 2017
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