Soziale und ökologische Performance Ihres Stiftungskapitals
Zu den Anlagerichtlinien der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg ich folgendes (https://www.zuv.uni-freiburg.de/formulare/anlagerichtlinien.pdf) gefunden:
„3.3. Aus der Vermögensanlage werden Unternehmen ausgeschlossen, deren Kerngeschäft auf der Exploration, der Förderung, dem Transport und dem Vertrieb von, oder der Energiegewinnung aus fossilen und nuklearen Energieträgern (Kohle, Öl, Gas, Uran) beruht. Es werden darüber hinaus Unternehmen ausgeschlossen, die im Kerngeschäft Militärwaffen und/oder Militärmunition herstellen oder vertreiben. Betreiben Unternehmen die oben genannten Geschäftsfelder zusätzlich neben ihrem Kerngeschäft, sollen sie ebenfalls nicht bei der Vermögensanlage berücksichtigt werden.“
Darüber hinaus würden mich mich aber noch die Beantwortung der folgenden Fragen interessieren.
1. Werden neben den oben genannten Aspekten weitere soziale und ökologische Aspekte bei Investitionsentscheidungen des Stiftungsvermögens berücksichtigt? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?
2. Gibt es neben den oben genannten Ausschlusskriterien konkrete Ausschlusskriterien für Sektoren bzw. Themen, die als besonders kritisch betrachtet werden? Zum Beispiel: Einsatz von Kinder- und Zwangsarbeit; Verletzung von Menschenrechten; aggressive oder Steuervermeidungstechniken.
3. Gelten die Nachhaltigkeitsrichtlinien für alle Asset Klassen und auch für indirekte Anlagen? Fordern Sie von Ihren externen Asset Managern ebenfalls die Einhaltung Ihrer Kriterien?
4. Wie gehen Sie damit um, wenn bei einem Unternehmen, in das Sie investieren, soziale oder ökologische Kontroversen festgestellt werden?
Anfrage erfolgreich
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Datum19. Juni 2020
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19. Juli 2020
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