soziales Beratungsangebot in Siegburg

- Welche Beratungsangebote für Kinder, Jugendliche und Familien bietet die Stadt Siegburg selbst an? Alternativ wurden Kooperationsvereinbarungen diesbezüglich geschlossen?
- Wieviele Planstellen sind dafür eingesetzt? Sind alle diese Planstellen besetzt? Gab es in den letzten 5 Jahren einen Auf- oder Abbau bei den Planstellen?
- Wieviele Unterstützungs- und Beratungsfälle gab es in den Jahren 2010-2015? Können diese thematisch gruppiert werden?
- Welche Aus-/Weiterbildungen haben die eingesetzten Mitarbeiter?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Juni 2016
  • Frist
    19. Juli 2016
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Martin Zieroth
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Siegburg Details
Von
Martin Zieroth
Betreff
soziales Beratungsangebot in Siegburg [#17098]
Datum
15. Juni 2016 14:26
An
Kommunalverwaltung Siegburg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Welche Beratungsangebote für Kinder, Jugendliche und Familien bietet die Stadt Siegburg selbst an? Alternativ wurden Kooperationsvereinbarungen diesbezüglich geschlossen? - Wieviele Planstellen sind dafür eingesetzt? Sind alle diese Planstellen besetzt? Gab es in den letzten 5 Jahren einen Auf- oder Abbau bei den Planstellen? - Wieviele Unterstützungs- und Beratungsfälle gab es in den Jahren 2010-2015? Können diese thematisch gruppiert werden? - Welche Aus-/Weiterbildungen haben die eingesetzten Mitarbeiter?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Martin Zieroth <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Martin Zieroth
Martin Zieroth
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „soziales Beratungsangebot in Siegburg“ vom 15.…
An Kommunalverwaltung Siegburg Details
Von
Martin Zieroth
Betreff
AW: soziales Beratungsangebot in Siegburg [#17098]
Datum
19. Juli 2016 06:56
An
Kommunalverwaltung Siegburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „soziales Beratungsangebot in Siegburg“ vom 15.06.2016 (#17098) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Martin Zieroth Anfragenr: 17098 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Martin Zieroth
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „soziales Beratungsangebot in Siegburg“ vom 15.…
An Kommunalverwaltung Siegburg Details
Von
Martin Zieroth
Betreff
AW: AW: soziales Beratungsangebot in Siegburg [#17098]
Datum
21. Oktober 2016 13:15
An
Kommunalverwaltung Siegburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „soziales Beratungsangebot in Siegburg“ vom 15.06.2016 (#17098) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 95 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Martin Zieroth Anfragenr: 17098 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Martin Zieroth
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „soziales Beratungsangebot in Siegburg“ vom 15.…
An Kommunalverwaltung Siegburg Details
Von
Martin Zieroth
Betreff
AW: AW: AW: soziales Beratungsangebot in Siegburg [#17098]
Datum
1. November 2016 21:45
An
Kommunalverwaltung Siegburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „soziales Beratungsangebot in Siegburg“ vom 15.06.2016 (#17098) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 106 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Martin Zieroth Anfragenr: 17098 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Martin Zieroth
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsfreiheits…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Martin Zieroth
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „soziales Beratungsangebot in Siegburg“ [#17098]
Datum
10. Dezember 2016 10:32
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/17098 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich bisher absolut gar keine Antwort bekommen habe, trotz mehrer Nachfragen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Martin Zieroth Anfragenr: 17098 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 10.12.2016 wird hiermit bestätigt.
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „soziales Beratungsangebot in Siegburg“ [#17098]
Datum
12. Dezember 2016 11:48
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 10.12.2016 wird hiermit bestätigt.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Kommunalverwaltung Siegburg
Ihre Anfrage Sehr geehrter Herr Zieroth, Ihre über das Internetportal "fragdenstaat.de" gestellte Anfra…
Von
Kommunalverwaltung Siegburg
Betreff
Ihre Anfrage
Datum
4. Januar 2017 10:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Zieroth, Ihre über das Internetportal "fragdenstaat.de" gestellte Anfrage beantworte ich wie folgt: Zu 1: Welche Beratungsangebote für Kinder, Jugendliche und Familien bietet die Stadt Siegburg selbst an? - Not und Konfliktberatung - Einschätzung der Kindeswohlgefährdung - Jugendberatung - Stärkung der Erziehungskompetenz - Trennung und Scheidung - Personensorge/Erklärung der gemeinsamen Sorge/Umgangsrecht/Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen, Schulpflicht, Kindertagespflege, Kindergärten, Heimerziehung, Hilfe zur Erziehung (HZE), Vollzeitpflege, Hilfe zur Verselbständigung, Hilfen nach Inobhutnahme, Vaterschaftsfeststellung, Ausübung der Personensorge. Erziehungsberatung und Adoptionsvermittlung sind als Leistung beim Rhein-Sieg-Kreis im Rahmen von öffentlichen Vereinbarungen gesichert. Zu 2: Alternativ wurden Kooperationsvereinbarungen diesbezüglich geschlossen? Über Leistungen sind öffentliche Vereinbarungen geschlossen. Kooperationsvereinbarungen bestehen i.B. im Rahmen des Kinderschutzes "Siegburger Standards u. Aktualisierung nach Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes" mit allen Schulen in Trägerschaft der Stadt, mit allen Trägern von Tageseinrichtungen für Kinder, mit allen Tagespflegepersonen, mit allen anerkannten Trägern der Jugendhilfe, mit allen Kooperationspartnern, die Angebote im Rahmen der Jugendhilfe durchführen (z.B. die Polizei), mit den Kirchen und allen Trägern die Leistungen im Bereich von Hilfe zur Erziehung (HZE) erbringen. Zu 3: Wie viele Planstellen sind dafür eingesetzt? Für die Bereiche Vormundschaft, Pflegekinderdienst, Frühe Hilfe, Unbegleitete Minderjährige Ausländer und Jugendgerichtshilfe sind 17 Kolleginnen und Kollegen in Voll- und Teilzeit eingesetzt. Für die Bereiche Wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH), Unterhaltsvorschussgesetz (UVG), Beistandschaften, Elternbeiträge und Jugendhilfeplanung sind 12 Kolleginnen und Kollegen in Voll- und Teilzeit eingesetzt; Für die Bereiche Kindertagespflege, Betriebskosten Kindergärten und Jugendhilfe 8 Kolleginnen und Kollegen in Voll- und Teilzeit. Ausgenommen ist der Bereich Kindertagesstätte. Zu 4: Sind alle Planstellen besetzt? Ja. Zu 5: Gab es in den letzten 5 Jahren einen Auf- oder Abbau bei den Planstellen? Es gab seit 2011 eine Erweiterung durch zusätzliche gesetzliche Pflichtaufgaben im Rahmen von Frühe Hilfen, dem Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, der Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder- und Jugendlicher, dem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem ersten vollendeten Lebensjahr in der Kindertagespflege oder im Kindergarten, dem ersten und zweiten Kibiz-Änderungsgesetz, der Zunahme ambulanter Hilfen im Rahmen von HZE, durch das Inklusionsgesetz im Rahmen der Ansprüche nach § 35a Kinder- und Jugendhilfegesetz und durch landesfinanzierte Projekte wie Schulsozialarbeit (BUT) , Streetworker oder Betreuungsleistungen in besonderen Fällen. Zu 6: Wie viele Unterstützungs- und Beratungsfälle gab es in den Jahren 2010-2015? Statistisch erfasst werden nur die Beratungsfälle, die zu einer Hilfe, einer finanziellen oder rechtlichen Vertretung oder zu einem Betreuungsvertrag werden bzw. führen, z.B. im Rahmen von HZE, UVG, Beistandschaften, Vormundschaften, Pflegschaften, Tagespflege, Kindergarten, Feriennaherholung usw. Ferner werden Beratungsleitungen in der Erziehungsberatung und Adoptionsvermittlung erfasst sowie Besucherzahlen im Rahmen der jährlichen Berichtspflichten. Zu 7: Können diese thematisch gruppiert werden? Die landesstatistische Datenerhebung ist entsprechend unterteilt und kann beim zuständigen Ministerium nachgefragt werden. Erhoben werden nur Fälle, die zu einer Leistung führen. Zu 8: Welche Aus-/Weiterbildungen haben die eingesetzten Mitarbeiter? Im Sozialgesetzbuch (SGB) VIII gilt das Fachkräfteprinzip. Im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD), Kinderpflegedienst, Kindertagespflege, Jugendhilfe, Jugendgerichtshilfe arbeiten ausschließlich Sozialarbeiter und/oder Sozialpädagogen. In den Bereichen Elternbeiträge, UVG, Beistandschaften, WJH, Betriebskosten etc. Verwaltungskräfte. Die fachspezifische Weiterbildung geschieht in der Regel über Fachverbände auf Bundesebene. Themenbezogen finden Inhouseveranstaltungen in der Regel mit Dozenten von Universitäten oder Fachhochschule statt. Freundliche Grüße

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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