Sozialgericht Berlin: Verlust von Glaubwürdigkeit und Vertrauen in die Justiz - kurzer Prozess - Ausschluss der Grundrechte - Staatskrise

Anfrage an: Sozialgericht Berlin

Dies ist eine Anfrage nach Artikel 5, Abs. 1, S. 2 Grundgesetz, § 4 Abs 1 PresseG BE:

Sehr geehrte Damen und Herren,

In hier vorliegenden, vom Sozialgericht Berlin unveröffentlichten Gerichtsentscheidungen werden seit Jahren in Rechtsstreitigkeiten über Grundrechtsverletzungen ausgerechnet Grundrechtsfragen und die Grundrechte ausnahmslos ausgeschlossen.
Das erstreckt sich auch auf die richterliche Verfahrensgestaltung:
Regelmäßig verweigert werden Menschenrechte und Grundrechte, auf
- „faires Verfahren“,
- „Waffengleichheit durch uneingeschränkten Informationszugang und Akteneinsicht“,
- „informationelle Selbstbestimmung durch Datenauskunft“,
- „rechtliches Gehör“,
- „effektiven Rechtsschutz“.

Dabei beeindruckt wiederholt eine erstaunliche, fantastische Kreativität bei der Formulierung, Feststellung und Wiedergabe der Tatsachen in den Gerichtsentscheidungen, die teilweise von einem nicht vorstellbarem Ausmaß an Unvollständigkeit und Schaffung von Unübersichtlichkeit geprägt sind.
Neben drastischen Defiziten bei der Sachaufklärung sind richterliche Bemühungen unübersehbar, jeglichen Eindruck zu vermeiden, dass in einem Rechtsstreit Grundrechtsverletzungen geltend gemacht wurden, oder Grundrechtsfragen betroffen sind.

Urteile und Beschlüsse sind öffentliche Urkunden mit Beweisfunktion, in denen die wiedergegebenen Tatsachen als w a h r beurkundet werden.

Klagen, bei denen Grundrechtsverletzungen geltend gemacht werden, haben nach Ansicht des Sozialgerichts „keine Aussicht auf Erfolg“.
‚Prozesskostenhilfe und Rechtsbeistand sind deshalb abzulehnen.‘

Jüngstes Beispiel,
- vom Gericht nicht veröffentlicht:
Entscheidung der 128. Kammer des Sozialgerichts Berlin, vorsitzender Richter Dr. Thurn, vom 11. Mai 2021 (Az.: S 128 AS 2358/21 ER), hier: http://ogy.de/rnk3 einsehbar (einschließlich Antrag auf Urteilsberichtigung).

Der Ausschluss der Grundrechte in Rechtsstreitigkeiten beim Sozialgericht beschränkt sich weder auf Einzelfälle, noch die Ansicht eines einzelnen Richters, noch einzelne Betroffene.

Die Gerichtsverwaltung des Sozialgerichts Berlin trägt aktiv zur Intransparenz gegenüber den Bürgern und der Gesellschaft bei.
Auf die Veröffentlichung seiner Entscheidungen wird nahezu vollständig verzichtet:
- diese seien ‚für die Allgemeinheit nicht von Interesse‘,
- der ‚Verwaltungsaufwand stünde nicht im Verhältnis zum geringen öffentlichen Interesse‘, und
- die Entscheidungen seien ‚nur für die konkreten Verfahrensteilnehmer relevant’
(→ Sozialgericht Berlin, Stellungnahme zum Öffentlichkeitsgrundsatz: https://ogy.de/r440 , https://fragdenstaat.de/a/184488)

Sowohl der Ausschluss der Grundrechte gegenüber „normalen“, „unscheinbaren“, „unbedeutenden“ Bürgerinnen und Bürgern, als auch die Verhinderung der Kontrolle gerichtlichen Handelns durch die Öffentlichkeit widersprechen im großen und ganzen dem weitverbreiteten, und normalerweise unbestrittenen Anspruch sowohl an Rechtsstaatlichkeit, als auch die Integrität der Justiz.

Durch diesen Widerspruch wird ein tiefes Misstrauen der Bürgerinnen und Bürger gegenüber der Justiz bewirkt.

"Eine Verwaltung, die von der Bevölkerung nicht als integer empfunden wird, verliert ihre Legitimation. Zu Recht erwarten die Bürgerinnen und Bürger von der öffentlichen Verwaltung, dass korruptes Verhalten unterbunden wird oder gar nicht erst entsteht." (Bundesministerium des Inneren)

‚Wenn der Staat seinen Pflichten nicht nachkommt, wenn die staatliche, verfassungsmäßige Ordnung in ihrem Bestand gefährdet ist, hat man es mit einer ernsten Staatskrise zu tun.‘

„Bei uns in Deutschland und in Europa gilt nicht das Recht des Stärkeren, sondern die Stärke des Rechts. Das erwarte ich von jedem." (Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel)

UNGEACHTET dieser Feststellungen:

Erteilen Sie bitte zum Zweck der Berichterstattung und Öffentlichkeitsbeteiligung Auskunft darüber:

Welche Maßnahmen
hat das Sozialgericht Berlin und deren Gerichtsverwaltung in den letzten beiden Jahrzehnten getroffen, welche trifft es aktuell, und welche wird es in Zukunft treffen,
um
- das Vertrauen der Bürger in die Justiz
- dauerhaft zu gewährleisten, oder
- verlorene Glaubwürdigkeit und
- verlorenes Vertrauen in die Integrität der Justiz wieder herzustellen?

Bitte fügen Sie Ihrer Antwort entsprechende Verordnungen, Vereinbarungen, Absichtserklärungen oder andere geeignete Unterlagen bei.

Mit freundlichen Grüßen
(Blogger)

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. Juni 2021
  • Frist
    17. Juli 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Dies ist eine Anfrage nach Artikel 5, Abs. 1, S. 2 Grundgesetz, § 4 Abs 1 PresseG BE: Sehr Antragsteller/in In h…
An Sozialgericht Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sozialgericht Berlin: Verlust von Glaubwürdigkeit und Vertrauen in die Justiz - kurzer Prozess - Ausschluss der Grundrechte - Staatskrise [#223443]
Datum
15. Juni 2021 07:57
An
Sozialgericht Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Dies ist eine Anfrage nach Artikel 5, Abs. 1, S. 2 Grundgesetz, § 4 Abs 1 PresseG BE: Sehr Antragsteller/in In hier vorliegenden, vom Sozialgericht Berlin unveröffentlichten Gerichtsentscheidungen werden seit Jahren in Rechtsstreitigkeiten über Grundrechtsverletzungen ausgerechnet Grundrechtsfragen und die Grundrechte ausnahmslos ausgeschlossen. Das erstreckt sich auch auf die richterliche Verfahrensgestaltung: Regelmäßig verweigert werden Menschenrechte und Grundrechte, auf - „faires Verfahren“, - „Waffengleichheit durch uneingeschränkten Informationszugang und Akteneinsicht“, - „informationelle Selbstbestimmung durch Datenauskunft“, - „rechtliches Gehör“, - „effektiven Rechtsschutz“. Dabei beeindruckt wiederholt eine erstaunliche, fantastische Kreativität bei der Formulierung, Feststellung und Wiedergabe der Tatsachen in den Gerichtsentscheidungen, die teilweise von einem nicht vorstellbarem Ausmaß an Unvollständigkeit und Schaffung von Unübersichtlichkeit geprägt sind. Neben drastischen Defiziten bei der Sachaufklärung sind richterliche Bemühungen unübersehbar, jeglichen Eindruck zu vermeiden, dass in einem Rechtsstreit Grundrechtsverletzungen geltend gemacht wurden, oder Grundrechtsfragen betroffen sind. Urteile und Beschlüsse sind öffentliche Urkunden mit Beweisfunktion, in denen die wiedergegebenen Tatsachen als w a h r beurkundet werden. Klagen, bei denen Grundrechtsverletzungen geltend gemacht werden, haben nach Ansicht des Sozialgerichts „keine Aussicht auf Erfolg“. ‚Prozesskostenhilfe und Rechtsbeistand sind deshalb abzulehnen.‘ Jüngstes Beispiel, - vom Gericht nicht veröffentlicht: Entscheidung der 128. Kammer des Sozialgerichts Berlin, vorsitzender Richter Dr. Thurn, vom 11. Mai 2021 (Az.: S 128 AS 2358/21 ER), hier: http://ogy.de/rnk3 einsehbar (einschließlich Antrag auf Urteilsberichtigung). Der Ausschluss der Grundrechte in Rechtsstreitigkeiten beim Sozialgericht beschränkt sich weder auf Einzelfälle, noch die Ansicht eines einzelnen Richters, noch einzelne Betroffene. Die Gerichtsverwaltung des Sozialgerichts Berlin trägt aktiv zur Intransparenz gegenüber den Bürgern und der Gesellschaft bei. Auf die Veröffentlichung seiner Entscheidungen wird nahezu vollständig verzichtet: - diese seien ‚für die Allgemeinheit nicht von Interesse‘, - der ‚Verwaltungsaufwand stünde nicht im Verhältnis zum geringen öffentlichen Interesse‘, und - die Entscheidungen seien ‚nur für die konkreten Verfahrensteilnehmer relevant’ (→ Sozialgericht Berlin, Stellungnahme zum Öffentlichkeitsgrundsatz: https://ogy.de/r440 , https://fragdenstaat.de/a/184488) Sowohl der Ausschluss der Grundrechte gegenüber „normalen“, „unscheinbaren“, „unbedeutenden“ Bürgerinnen und Bürgern, als auch die Verhinderung der Kontrolle gerichtlichen Handelns durch die Öffentlichkeit widersprechen im großen und ganzen dem weitverbreiteten, und normalerweise unbestrittenen Anspruch sowohl an Rechtsstaatlichkeit, als auch die Integrität der Justiz. Durch diesen Widerspruch wird ein tiefes Misstrauen der Bürgerinnen und Bürger gegenüber der Justiz bewirkt. "Eine Verwaltung, die von der Bevölkerung nicht als integer empfunden wird, verliert ihre Legitimation. Zu Recht erwarten die Bürgerinnen und Bürger von der öffentlichen Verwaltung, dass korruptes Verhalten unterbunden wird oder gar nicht erst entsteht." (Bundesministerium des Inneren) ‚Wenn der Staat seinen Pflichten nicht nachkommt, wenn die staatliche, verfassungsmäßige Ordnung in ihrem Bestand gefährdet ist, hat man es mit einer ernsten Staatskrise zu tun.‘ „Bei uns in Deutschland und in Europa gilt nicht das Recht des Stärkeren, sondern die Stärke des Rechts. Das erwarte ich von jedem." (Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel) UNGEACHTET dieser Feststellungen: Erteilen Sie bitte zum Zweck der Berichterstattung und Öffentlichkeitsbeteiligung Auskunft darüber: Welche Maßnahmen hat das Sozialgericht Berlin und deren Gerichtsverwaltung in den letzten beiden Jahrzehnten getroffen, welche trifft es aktuell, und welche wird es in Zukunft treffen, um - das Vertrauen der Bürger in die Justiz - dauerhaft zu gewährleisten, oder - verlorene Glaubwürdigkeit und - verlorenes Vertrauen in die Integrität der Justiz wieder herzustellen? Bitte fügen Sie Ihrer Antwort entsprechende Verordnungen, Vereinbarungen, Absichtserklärungen oder andere geeignete Unterlagen bei. Mit freundlichen Grüßen (Blogger) Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223443 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223443/

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