Sozialindex für Postleitzahlen

Wir der Sozialindex bundesweit einheitlich erfasst?

Bitte schicken Sie mir (idealerweise als Excel oder CSV) den Sozialindex zugeordnet zu Postleitzahlen und/oder Schulen zu, sofern diese Daten vorliegen.

Besten Dank.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    6. Juni 2016
  • Frist
    8. Juli 2016
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wir der Sozialin…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sozialindex für Postleitzahlen [#16994]
Datum
6. Juni 2016 21:15
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wir der Sozialindex bundesweit einheitlich erfasst? Bitte schicken Sie mir (idealerweise als Excel oder CSV) den Sozialindex zugeordnet zu Postleitzahlen und/oder Schulen zu, sofern diese Daten vorliegen. Besten Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist nicht…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: [IVBV] Sozialindex für Postleitzahlen [#16994]
Datum
13. Juni 2016 12:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist nicht der richtige Ansprechpartner für Ihr Anliegen. Wir schlagen Ihnen vor, sich an das Bundesministerium f. Bildung und Forschung zu wenden. Internet: www.bmbf.bund.de Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß