Sozialmietwohnungen im Märkischer Kreis für Leistungsberechtigte und Flüchtlinge aus der Ukraine

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

"Das Landessozialgericht NRW hat in seiner Entscheidung L 6 AS 120/17 am 23.06.2022 geurteilt, dass das Konzept des Märkischen Kreises 2014/2015 nicht schlüssig ist."
https://www.lokalkompass.de/essen-sued/c-politik/kosten-der-unterkunft-nach-12-wogg-plus-10-sicherheitszuschlag-teil-ii_a1766290

Dieser Konzeptentwurf ist gescheitert. Damit liegt auch für keinen weiteren Konzept-Entwurf für den Märkischen Kreis die Zertifizierung der "Schlüssigkeit" vor.

Das Jobcenter Märkischer Kreis gibt unbestätigte Werte als gegeben vor und missachtet die Vorgabe von Gesetzgeber und Bundessozialgericht: kein schlüssiges! Konzept, dann Kosten der Unterkunft nach § 12 WoGG plus 10% Sicherheitszuschlag Teil II.
https://www.jobcenter-mk.de/geld-zum-wohnen.html

Mit dem Zuzug von ca. 3.000 Flüchtlingen aus der Ukraine in den Märkischen Kreis ist der Wohnungsmarkt weiter belastet.

1. Gelten für Flüchtlinge aus der Ukraine die gleichen Mietobergrenzen wie der Märkische Kreis für Leistungsberechtigte nach dem SGB II & SGB XII vorgibt? Ja oder nein?
2. Wenn nein, bitte ich um Nennung der Entscheidungskriterien und eine Übersicht der abweichenden Mietobergrenzen für Flüchtlinge.
3. Welche Kassen sind für Kosten der Unterkunft zuständig?

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. Oktober 2022
  • Frist
    19. November 2022
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes z…
An Kreisverwaltung Märkischer Kreis Details
Von
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Betreff
Sozialmietwohnungen im Märkischer Kreis für Leistungsberechtigte und Flüchtlinge aus der Ukraine [#261127]
Datum
17. Oktober 2022 08:57
An
Kreisverwaltung Märkischer Kreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: "Das Landessozialgericht NRW hat in seiner Entscheidung L 6 AS 120/17 am 23.06.2022 geurteilt, dass das Konzept des Märkischen Kreises 2014/2015 nicht schlüssig ist." https://www.lokalkompass.de/essen-sued/c-politik/kosten-der-unterkunft-nach-12-wogg-plus-10-sicherheitszuschlag-teil-ii_a1766290 Dieser Konzeptentwurf ist gescheitert. Damit liegt auch für keinen weiteren Konzept-Entwurf für den Märkischen Kreis die Zertifizierung der "Schlüssigkeit" vor. Das Jobcenter Märkischer Kreis gibt unbestätigte Werte als gegeben vor und missachtet die Vorgabe von Gesetzgeber und Bundessozialgericht: kein schlüssiges! Konzept, dann Kosten der Unterkunft nach § 12 WoGG plus 10% Sicherheitszuschlag Teil II. https://www.jobcenter-mk.de/geld-zum-wohnen.html Mit dem Zuzug von ca. 3.000 Flüchtlingen aus der Ukraine in den Märkischen Kreis ist der Wohnungsmarkt weiter belastet. 1. Gelten für Flüchtlinge aus der Ukraine die gleichen Mietobergrenzen wie der Märkische Kreis für Leistungsberechtigte nach dem SGB II & SGB XII vorgibt? Ja oder nein? 2. Wenn nein, bitte ich um Nennung der Entscheidungskriterien und eine Übersicht der abweichenden Mietobergrenzen für Flüchtlinge. 3. Welche Kassen sind für Kosten der Unterkunft zuständig? Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sozialmietwohnungen im Märkischer Kreis für Le…
An Kreisverwaltung Märkischer Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Sozialmietwohnungen im Märkischer Kreis für Leistungsberechtigte und Flüchtlinge aus der Ukraine [#261127]
Datum
3. Dezember 2022 15:29
An
Kreisverwaltung Märkischer Kreis
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sozialmietwohnungen im Märkischer Kreis für Leistungsberechtigte und Flüchtlinge aus der Ukraine“ vom 17.10.2022 (#261127) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 15 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sozialmietwohnungen im Märkischer Kreis für Leistungsberechtigte u…
An Kreisverwaltung Märkischer Kreis Details
Von
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Betreff
AW: Sozialmietwohnungen im Märkischer Kreis für Leistungsberechtigte und Flüchtlinge aus der Ukraine [#261127]
Datum
19. Dezember 2022 18:30
An
Kreisverwaltung Märkischer Kreis
Status
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sozialmietwohnungen im Märkischer Kreis für Leistungsberechtigte und Flüchtlinge aus der Ukraine“ vom 17.10.2022 (#261127) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 31 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sozialmietwohnungen im Märkischer Kreis für Leistungsberechtigte u…
An Kreisverwaltung Märkischer Kreis Details
Von
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Betreff
AW: Sozialmietwohnungen im Märkischer Kreis für Leistungsberechtigte und Flüchtlinge aus der Ukraine [#261127]
Datum
8. Januar 2023 10:57
An
Kreisverwaltung Märkischer Kreis
Status
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sozialmietwohnungen im Märkischer Kreis für Leistungsberechtigte und Flüchtlinge aus der Ukraine“ vom 17.10.2022 (#261127) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 51 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Sozialmietwohnungen im Märkischer Kreis für Leistungsberechtigte und Flüchtlinge aus der Ukraine“ [#261127]
Datum
20. Januar 2023 18:39
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/261127/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht nicht bearbeitet wird, weil als sicher gelten darf, dass die angefragten Informationen bestmöglich dokumentiert sind. Allerdings hat es der Märkische Kreis schwerpunktmäßig mit zu verantworten, dass auch das Jobcenter Märkischer Kreis gerichtlich unbestätigte Informationen zur Mietobergrenze als rechtsverbindlich vortäuscht. "Wenn Sie in einer Wohnung leben, die nach den Richtlinien des Märkischen Kreises angemessen ist, dann . . . . ." https://www.jobcenter-mk.de/geld-zum-wohnen.html Eine gerichtliche Prüfung und Zerfifizierung liegt bisher nicht vor. Die vom Bundessozialgericht vorgegebenen Kriterien werden nicht angewandt. Meine Anfrage zu "Sozialmietwohnungen im Märkischer Kreis" verfolgt das Ziel solche Falschmeldungen zu demaskieren und die Leistugberechtigten zu schützen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 261127.pdf Anfragenr: 261127 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261127/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 20.01.2023 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Sozialmietwohnungen im Märkischer Kreis für Leistungsberechtigte und Flüchtlinge aus der Ukraine“ [#261127]
Datum
23. Januar 2023 07:10
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 20.01.2023 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag Herrn << Antragsteller:in >> Wockelma…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Informationsfreiheit: Vermittlung bei der Anfrage „„Sozialmietwohnungen im Märkischer Kreis für Leistungsberechtigte und Flüchtlinge aus der Ukraine“ [#261127]
Datum
24. Januar 2023 16:13
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag Herrn << Antragsteller:in >> Wockelmanns auf Informationszugang vom 17.10.2022 Aktenzeichen: 209.2.3.2.13-611/23 ________________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, Herr << Antragsteller:in >> hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen den o.g. Antrag auf Informationszugang über die Seite von fragdenstaat.de (https://fragdenstaat.de/anfrage/sozialmietwohnungen-im-maerkischer-kreis-fuer-leistungsberechtigte-und-fluechtlinge-aus-der-ukraine/) gestellt zu haben. Bislang habe er trotz mehrfacher Erinnerung keine Rückmeldung von Ihnen erhalten. Hierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Der Antrag kann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. Kommt die öffentliche Stelle zu dem Ergebnis, dass einer der Verweigerungsgründe der §§ 6-9 IFG NRW vorliegt, muss sie die Ablehnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW begründen. Nach § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW soll die Information unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden. Ich bitte daher um kurzfristige Mitteilung, wie Sie weiter verfahren werden. Ich habe dem Antragsteller eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich, ihm Ihre Stellungnahme zur Kenntnis zu übersenden; sollten gegen diese Vorgehensweise Bedenken bestehen, bitte ich Sie, diese mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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<< Anfragesteller:in >>
Hallo << Antragsteller:in >> selbstverständlich bin ich mit der Weitergabe meiner Stellungnahme einve…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
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Betreff
AW: Erinnerung: Vermittlung bei der Anfrage „„Sozialmietwohnungen im Märkischer Kreis für Leistungsberechtigte und Flüchtlinge aus der Ukraine“ [#261127]
Datum
23. Februar 2023 06:01
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Hallo << Antragsteller:in >> selbstverständlich bin ich mit der Weitergabe meiner Stellungnahme einverstanden. So ist es hier im Portal üblich. Auch mit meiner Namensnennung bin ich einverstanden. Ich bedanke mich im Vorraus für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261127 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261127/
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AW: 2. Erinnerung: Mein Auskunftsersuchen vom 24.1.2023 [#261127] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage …
An Kreisverwaltung Märkischer Kreis Details
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AW: 2. Erinnerung: Mein Auskunftsersuchen vom 24.1.2023 [#261127]
Datum
3. September 2023 10:42
An
Kreisverwaltung Märkischer Kreis
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sozialmietwohnungen im Märkischer Kreis für Leistungsberechtigte und Flüchtlinge aus der Ukraine“ vom 17.10.2022 (#261127) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 289 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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AW: 2. Erinnerung: Mein Auskunftsersuchen vom 24.1.2023 [#261127] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage …
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
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AW: 2. Erinnerung: Mein Auskunftsersuchen vom 24.1.2023 [#261127]
Datum
3. September 2023 10:45
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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sozialmietwohnungen im Märkischer Kreis für Leistungsberechtigte und Flüchtlinge aus der Ukraine“ vom 17.10.2022 (#261127) wurde nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Die Kreisverwaltung Märkischer Kreis habt die Frist mittlerweile um 289 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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AW: Informationsfreiheit: Ihr Antrag an den Märkischen Kreis #261127 [#261127] Guten Tag, ich warte noch immer au…
An Kreisverwaltung Märkischer Kreis Details
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AW: Informationsfreiheit: Ihr Antrag an den Märkischen Kreis #261127 [#261127]
Datum
15. Oktober 2023 17:36
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Guten Tag, ich warte noch immer auf Antwort. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261127 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261127/

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AW: Informationsfreiheit: Ihr Antrag an den Märkischen Kreis #261127 [#261127] Guten Tag, meine Informationsfreih…
An Kreisverwaltung Märkischer Kreis Details
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AW: Informationsfreiheit: Ihr Antrag an den Märkischen Kreis #261127 [#261127]
Datum
13. April 2024 09:38
An
Kreisverwaltung Märkischer Kreis
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sozialmietwohnungen im Märkischer Kreis für Leistungsberechtigte und Flüchtlinge aus der Ukraine“ vom 17.10.2022 (#261127) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 512 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>