Sozialmietwohnungen im Märkischer Kreis für Leistungsberechtigte und Flüchtlinge aus der Ukraine
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
"Das Landessozialgericht NRW hat in seiner Entscheidung L 6 AS 120/17 am 23.06.2022 geurteilt, dass das Konzept des Märkischen Kreises 2014/2015 nicht schlüssig ist."
https://www.lokalkompass.de/essen-sued/c-politik/kosten-der-unterkunft-nach-12-wogg-plus-10-sicherheitszuschlag-teil-ii_a1766290
Dieser Konzeptentwurf ist gescheitert. Damit liegt auch für keinen weiteren Konzept-Entwurf für den Märkischen Kreis die Zertifizierung der "Schlüssigkeit" vor.
Das Jobcenter Märkischer Kreis gibt unbestätigte Werte als gegeben vor und missachtet die Vorgabe von Gesetzgeber und Bundessozialgericht: kein schlüssiges! Konzept, dann Kosten der Unterkunft nach § 12 WoGG plus 10% Sicherheitszuschlag Teil II.
https://www.jobcenter-mk.de/geld-zum-wohnen.html
Mit dem Zuzug von ca. 3.000 Flüchtlingen aus der Ukraine in den Märkischen Kreis ist der Wohnungsmarkt weiter belastet.
1. Gelten für Flüchtlinge aus der Ukraine die gleichen Mietobergrenzen wie der Märkische Kreis für Leistungsberechtigte nach dem SGB II & SGB XII vorgibt? Ja oder nein?
2. Wenn nein, bitte ich um Nennung der Entscheidungskriterien und eine Übersicht der abweichenden Mietobergrenzen für Flüchtlinge.
3. Welche Kassen sind für Kosten der Unterkunft zuständig?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antwort verspätet
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Datum17. Oktober 2022
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19. November 2022
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- Sozialmietwohnungen im Märkischer Kreis für Leistungsberechtigte und Flüchtlinge aus der Ukraine [#261127]
- Datum
- 17. Oktober 2022 08:57
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- Kreisverwaltung Märkischer Kreis
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- AW: Sozialmietwohnungen im Märkischer Kreis für Leistungsberechtigte und Flüchtlinge aus der Ukraine [#261127]
- Datum
- 3. Dezember 2022 15:29
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- Kreisverwaltung Märkischer Kreis
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- AW: Sozialmietwohnungen im Märkischer Kreis für Leistungsberechtigte und Flüchtlinge aus der Ukraine [#261127]
- Datum
- 19. Dezember 2022 18:30
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- Kreisverwaltung Märkischer Kreis
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- AW: Sozialmietwohnungen im Märkischer Kreis für Leistungsberechtigte und Flüchtlinge aus der Ukraine [#261127]
- Datum
- 8. Januar 2023 10:57
- An
- Kreisverwaltung Märkischer Kreis
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- Vermittlung bei Anfrage „Sozialmietwohnungen im Märkischer Kreis für Leistungsberechtigte und Flüchtlinge aus der Ukraine“ [#261127]
- Datum
- 20. Januar 2023 18:39
- An
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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- Betreff
- AW: Vermittlung bei Anfrage „Sozialmietwohnungen im Märkischer Kreis für Leistungsberechtigte und Flüchtlinge aus der Ukraine“ [#261127]
- Datum
- 23. Januar 2023 07:10
- Status
- Warte auf Antwort
Empfangsbestätigung
Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.
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- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- Informationsfreiheit: Vermittlung bei der Anfrage „„Sozialmietwohnungen im Märkischer Kreis für Leistungsberechtigte und Flüchtlinge aus der Ukraine“ [#261127]
- Datum
- 24. Januar 2023 16:13
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- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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- Betreff versteckt
- Datum
- 22. Februar 2023 16:41
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- AW: Erinnerung: Vermittlung bei der Anfrage „„Sozialmietwohnungen im Märkischer Kreis für Leistungsberechtigte und Flüchtlinge aus der Ukraine“ [#261127]
- Datum
- 23. Februar 2023 06:01
- An
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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- Betreff versteckt
- Datum
- 20. März 2023 16:46
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- AW: 2. Erinnerung: Mein Auskunftsersuchen vom 24.1.2023 [#261127]
- Datum
- 3. September 2023 10:42
- An
- Kreisverwaltung Märkischer Kreis
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- AW: 2. Erinnerung: Mein Auskunftsersuchen vom 24.1.2023 [#261127]
- Datum
- 3. September 2023 10:45
- An
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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- Betreff versteckt
- Datum
- 29. September 2023 18:06
- Status
- Warte auf Antwort
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- AW: Informationsfreiheit: Ihr Antrag an den Märkischen Kreis #261127 [#261127]
- Datum
- 15. Oktober 2023 17:36
- An
- Kreisverwaltung Märkischer Kreis
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- AW: Informationsfreiheit: Ihr Antrag an den Märkischen Kreis #261127 [#261127]
- Datum
- 13. April 2024 09:38
- An
- Kreisverwaltung Märkischer Kreis
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