Sozialstadtrat:Gernot Klemm. / SGB XII Bereich Gebührenübernahme für IFG Bund Land Berlin IFG Anfragen, Beeinträchtigung Wahrnehmung demokratischen Rechte abgehalten,
aus welchen internen Akten , Unterlagen , Vorgängen, Weisungen ergibt sich die Rechtsgrundlage für eine Verweigeung der Übernahme von anfallenden Gebühren für die Realisierung von "Ansprüchen, damit der Informationszugang wirksam in Anspruch genommen werden“ könne, nach dem Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes, des Gesetz zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin (Berliner Informationsfreiheitsgesetz - IFG)
Obwohl die Erhebung von Gebühren also geregelt ist, bleiben Behörden große Ermessensspielräume. Ob etwa eine Aktenrecherche von einer Stunde in Rechnung gestellt wird oder wann von einem erhöhten Verwaltungsaufwand zu sprechen ist, bleibt der Beurteilung der Behörde überlassen.
Viele Behörden setzen für etwas umfangreichere Anfragen gerne gleich den Gebührenhöchstsatz an
Die hohen Gebühren unterlaufen den Zweck des IFG: Statt Transparenz zu schaffen, stellt die Verwaltung oft ihre vom Steuerzahler finanzierte Arbeit erneut in Rechnung.
Ebenso unterläuft nicht Verfassung konform und diskriminierend , eine - nicht - Übernahme von IFG - Gebühren, im Rahmen des SGB XII / SGB II Bereiches den Anspruch konkrete Transparenz auch für arme Bevölgerungskreise zu schaffen
Das Fehlen elektronischer Aktensysteme treibt automatisch die Kosten für Anfragen in die Höhe. Wenn Daten in vielen Behörden nicht digital und gesammelt vorliegen, müssen sie erst mühsam per Hand zusammengesucht werden.
Wenn das dem armeIFG-Antragsteller in Rechnung gestellt wird, trägt er nicht nur die Kosten mit, sondern zahlt auch noch für die Digitalisierung in der Verwaltung, welche der Staat eigentlich von sich aus angehen müsste.
Anfrage eingeschlafen
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Datum6. März 2020
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8. April 2020
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