Sozialversicherungsbeiträge bei Diensträdern
Anfrage an:
AOK Nordost – Die Gesundheitskasse
Diensträder zu privaten Nutzung müssen als geldwerter Vorteil nach der 1%-Regel versteuert werden.
Fordern sie darüberhinaus Sozialversicherungsbeiträge für ihren fiktiven entgehenden Anteil am Lohn im Rahmen einer Bruttolohnumwandlung für Diensträder ein?
Falls ja, können Sie mir bitte ein Rechenbeispiel zukommen lassen bei einem fiktiven Fahrradwert von 3500€? Ebenso bitte die genaue Anzahl der eingeforderten Nachzahlungen.
Anfrage erfolgreich
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Datum30. Juni 2019
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3. August 2019
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