Guten Tag Herr Dona,
wie sich die hohen Gebühren berechnet haben, möchte ich Ihnen gern
nachvollziehbar belegen:
Ihre umfangreiche Anfrage bindet umfangreich Personal-Kapazitäten, für die
auch nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetzes entsprechend abgerechnet
werden muss, da es sich um keine dienstliche Angelegenheit, sondern
lediglich um Ihr privates Informationsverlangen handelt.
Der Arbeitsaufwand für die Beantwortung Ihres Antrags nach Auskunft gemäß
des LIFG zu Sozialwohnungen in Stuttgart 1990 – 2018 wurde von der
Fachabteilung auf insgesamt 155 Stunden geschätzt:
1. Aufstellung Ausgaben LH Stuttgart für die Jahre 1990 – 2018 für
Sozialmietwohnungen, Einkommensorientierte Förderung und
Nachsubventionierung für die einzelnen Jahre aufgeteilt nach den einzelnen
Stadtgebieten und anteilig pro Bürger und Jahr
Eine Aufstellung für die Jahre 2012 – 2017 wurde bereits erstellt.
Aktuell werden Daten für die Jahre 1990 – 2011 zusätzlich abgerufen, das
würde einen weiteren Aufwand von ca. 100 Stunden bedeuten.
2. Wegfall Mietpreisbindung für die Jahre 1990 – 2018 aufgeteilt nach
Stadtgebieten
Diese Datenerhebung ist nicht möglich.
3. Anzahl Sozialmietwohnungen Bezug 1990 – 2018 sowohl im Neubau als auch
im Bestand aufgeteilt nach Stadtgebieten.
Daten müssen aufbereitet werden und sind auch erst für die Jahre 2012 –
2018 möglich.
Arbeitsaufwand ca. 20 Stunden.
Anzahl der Personen die diese Wohnungen in den Jahren 2012 – 2018 bezogen
haben, ebenfalls aufgeteilt nach Stadtgebieten.
Arbeitsaufwand ca. 20 Stunden
4. Anzahl Sozialmietwohnungen Bezug 1990 – 2018 im Neubau aufgeteilt nach
Stadtgebieten
Es sind nur Daten ab 2012 – 2018 vorhanden.
Arbeitsaufwand ca. 5 Stunden
Anzahl der Personen die diese Neubau-Wohnungen in den Jahren 2012 – 2018
bezogen haben, ebenfalls aufgeteilt nach Stadtgebieten.
Arbeitsaufwand ca. 10 Stunden
100 Stunden wurden wegen der einfachen Tätigkeit mit je 52,84 € (Kosten
eines Arbeitsplatzes pro Stunde im einfachen Dienst) veranschlagt und 55
Stunden mit 58,16 € (Kosten eines Arbeitsplatzes im mittlerer Dienst),
somit errechnet sich eine Verwaltungsgebühr i.H.v. 8.446,80 €.
Zum Stuttgarter Wohnungsmarkt sind im Rahmen der Statistik und
Informationsmanagement Themenhefte des Statistischen Amtes, in
Zusammenarbeit mit dem Amt für Liegenschaften und Wohnen, in den letzten
Jahren die Berichte "Wohnungsmarkt Stuttgart 2012" und "Wohnungsmarkt
Stuttgart 2017" erschienen. Beide Berichtshefte sind gegen eine
Schutzgebühr i.H.v. 11,-- € beim Statistischen Amt bzw. beim Amt für
Liegenschaften und Wohnen erhältlich.
Insbesondere im Wohnungsmarktbericht Stuttgart 2012 sind im Tabellenbereich
Zahlenreihen teilweise von 1990 bis 2012 enthalten. Es handelt sich um die
Anzahl der Sozialmietwohnungen, der städtischen Belegungsrechte, bewilligte
Wohnungen, eingesetzte Fördermittel, beantragte und ausgestellte
Wohnberechtigungsscheine, vorgemerkte Haushalte, vermittelte
Sozialmietwohnungen, Fördermittel im Energiesparprogramm, Empfänger von
Leistungen nach SGB II und XII sowie Wohngeld.
Daneben erstellt die Abteilung Wohnungswesen des Amtes für Liegenschaften
und Wohnen seit 2007, zur Information des Gemeinderates, einen
Jahresbericht, der in öffentlicher Sitzung vorgestellt wird. Falls es für
Sie interessant sein sollte, können Ihnen die Jahresberichte der Vorjahre
kurzfristig zur Verfügung gestellt werden.
Diese Informationen entsprechen aber nicht genau Ihrem, mit Mail vom 12.
Januar 2019, gestellten Anforderungsprofil.
Desweiteren haben Sie die Möglichkeit über das Informationssystem KOMUNIS
des Statistischen Amtes auf alle möglichen Zahlenreihen zuzugreifen. Hierzu
müsste jedoch ein Konto eröffnet werden. Details dazu müssten Sie bitte
direkt beim Statistischen Amts erfragen.
Freundliche Grüße