Spachbrücken: Ortskern Sanierung der Durchgangsstrasse

Anfrage an: Gemeinde Reinheim

- den Bauantrag
- die baugenehmigung
- eine Liste der Zuständigkeiten hinsichtlich ausführenden Unternehmen, Bauüberwachung und Genehmigungen
- eine Erklärung der Verkehrsführung, die derzeit regelmässig für Chaos sorgt.

Ich erbitte des weiteren die Kontaktaufnahme für einen Vor Ort Termin!

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    19. August 2019
  • Frist
    21. September 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - den Bauantrag …
An Gemeinde Reinheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Spachbrücken: Ortskern Sanierung der Durchgangsstrasse [#164285]
Datum
19. August 2019 16:06
An
Gemeinde Reinheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- den Bauantrag - die baugenehmigung - eine Liste der Zuständigkeiten hinsichtlich ausführenden Unternehmen, Bauüberwachung und Genehmigungen - eine Erklärung der Verkehrsführung, die derzeit regelmässig für Chaos sorgt. Ich erbitte des weiteren die Kontaktaufnahme für einen Vor Ort Termin!
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Gemeinde Reinheim
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige Ihnen hiermit den Eingang der unstenstehenden Mail. Ihr Anliegen wurde…
Von
Gemeinde Reinheim
Betreff
AW: Spachbrücken: Ortskern Sanierung der Durchgangsstrasse [#164285]
Datum
20. August 2019 14:23
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige Ihnen hiermit den Eingang der unstenstehenden Mail. Ihr Anliegen wurde intern an die enstprechende Fachabteilung zur Prüfung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Spachbrücken: Ortskern Sanierung der Durchgangss…
An Gemeinde Reinheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Spachbrücken: Ortskern Sanierung der Durchgangsstrasse [#164285]
Datum
21. September 2019 10:18
An
Gemeinde Reinheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Spachbrücken: Ortskern Sanierung der Durchgangsstrasse“ vom 19.08.2019 (#164285) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 164285 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Spachbrücken: Ortskern Sanierung der Durchgangss…
An Gemeinde Reinheim Details
Von
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Betreff
AW: Spachbrücken: Ortskern Sanierung der Durchgangsstrasse [#164285]
Datum
21. September 2019 10:18
An
Gemeinde Reinheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Spachbrücken: Ortskern Sanierung der Durchgangsstrasse“ vom 19.08.2019 (#164285) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 164285 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Spachbrücken: Ortskern Sanierung der Durchgangss…
An Gemeinde Reinheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Spachbrücken: Ortskern Sanierung der Durchgangsstrasse [#164285]
Datum
4. November 2019 20:52
An
Gemeinde Reinheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Spachbrücken: Ortskern Sanierung der Durchgangsstrasse“ vom 19.08.2019 (#164285) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 45 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Zur Info: ich hatte bereits mit Hr Feik im Wahlkampf darüber gesprochen. Da hier gesetzeswidrig keine Antwort erfolgt, erwäge ich ab Freitag dieser Woche (08.11.19) das Thema strafrechtlich zu handhaben. Eine Antwort, zu der Sie im übrigen gesetzlich verpflichtet sind, ist also in Ihrem eigenen Interesse. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 164285 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/164285 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Hes…
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Spachbrücken: Ortskern Sanierung der Durchgangsstrasse“ [#164285] [#164285]
Datum
4. November 2019 20:52
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Hessen (HDSIG, HUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/164285 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil Sie einfach ignoriert wird Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 164285.pdf - 2019-08-20_1-logo-reinheim_7a3870b6-a785-4b07-8643-fccddf51cc3d11111.png Anfragenr: 164285 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/164285

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Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr geehrteAntragsteller/in das hessische Informationsfreiheitsrecht gilt für diese Kommune nicht, da sie keine …
Von
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Spachbrücken: Ortskern Sanierung der Durchgangsstrasse“ [#164285] [#164285]
Datum
5. November 2019 10:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in das hessische Informationsfreiheitsrecht gilt für diese Kommune nicht, da sie keine entsprechende Satzungsbestimmung hat (§ 81 Abs. 1 Nr. 7 HDSIG). Mit freundlichen Grüßen