Spam-E-Mail-Sortierung von FragDenStaat

Antrag nach Art. 15 DSGVO i.V.m. §§ 34 BDSG sowie IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Az. 03010302#00002#0001 bearbeiteten Sie meine IFG-Anfrage „Informationen zum Kom­pe­tenz­zen­trum Open-Sour­ce-Soft­ware (CC OSS) 2020 [#184151]”.
Bei dieser stellte sich (vor Bekanntgabe des Aktenzeichens) durch Vermittlung vom BfDI heraus, dass offenbar eine Spamschutzlösung die E-Mails von FragDenStaat in den Spam-Ordner sortierte.

Bitte senden Sie mir dazu Folgendes zu:
1. Informationen zur verwendeten Spamschutz-Lösung.
1.1. Welche Anti-Spam-Lösung wird verwendet?
1.2. Liegt Auftragsverarbeitung vor? Falls JA: Wer ist der Auftragsverarbeiter?
1.3. Welche Regel/Datenverarbeitung traf auf den beschriebenen Vorfall mit der Einsortierung von FragDenStaat-Mails zu meiner eigenen Kommunikation zu?
2. Besteht hierbei eine automatisierte Entscheidung oder „Profiling” (vgl. Erwägungsgrund 71 DSGVO) im Sinne von Art. 22 DSGVO sowie § 37 BDSG?
2.1. Falls NEIN: Antrag auf Zugang zu Informationen, aus welchen hervor geht, wer für diese Entscheidung verantwortlich ist, wer also bspw. die Regel, auf Basis der FragDenStaat-E-Mails gefiltert wurden, erstellt hat; ggfs. Weisung an den Auftragsverarbeiter; sofern vorhanden; im Volltext.
3. Antrag auf Zugang zu Logfiles/Liste der durchgeführten Spam-Tests mit jeweiligem Ergebnis bezüglich der eigenen Kommunikation.
4. Antrag auf Zugang zu internen Vorschriften über die Kontrolle der Spam-Quarantäne nach falschen Befunden. Sofern vorhanden Protokolle der Umsetzung dieser Vorschrift(en), soweit sie die eigene Kommunikation betreffen.

Begriffsbestimmung: „eigene Kommunikation” ist im Antragssinne die Kommunikation zwischen mir und Ihrer Behörde.

Da Sie mit der Anfrage meine personenbezogenen Daten verarbeitet haben, ist für die Verarbeitung nach Art. 2 DSGVO die DSGVO sowie nach § 1 BDSG, insbesondere § 1 Abs. 1 Ziffer 1 BDSG, das BDSG einschlägig.

Hintergrund der Anfrage ist, dass der BfDI mir am 25. Juni 2020 in einem Schreiben bzgl. der Vermittlung an Sie mitteilte, dass Sie E-Mail-Empfangsprobleme wegen der „nicht normgerecht[en]” E-Mails von FragDenStaat haben (Az. BfDI 25-729/002 II#0256)[1]:
Folgender Wortlaut wurde angewandt:
> Zum anderen seien die Posteingänge, die über das Portal „Frag den Staat“ versendet werden, gemäß den Regeln des Posteingangs nicht normgerecht und insofern SPAM im Teil des Postfaches gelandet. So handele sich um künstlich erzeugte E-Mail-Adressen aus Portalen, die nicht den Standardregeln für E-Mail-Adressen unterliegen.

[1] https://fragdenstaat.de/anfrage/informationen-zum-kompetenzzentrum-open-source-software-cc-oss-2020/489324/anhang/50455_2020_geschwaerzt.pdf

Dies ist ein Antrag nach Art. 15 DSGVO i.V.m. §§ 34 BDSG.
Hilfsweise ist dies ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    2. August 2020
  • Frist
    5. September 2020
  • 6 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach Art. 15 DSGVO i.V.m. §§ 34 BDSG sowie IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in mit Az. 03010302#0000…
An Informationstechnikzentrum Bund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Spam-E-Mail-Sortierung von FragDenStaat [#194116]
Datum
2. August 2020 16:42
An
Informationstechnikzentrum Bund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach Art. 15 DSGVO i.V.m. §§ 34 BDSG sowie IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in mit Az. 03010302#00002#0001 bearbeiteten Sie meine IFG-Anfrage „Informationen zum Kom­pe­tenz­zen­trum Open-Sour­ce-Soft­ware (CC OSS) 2020 [#184151]”. Bei dieser stellte sich (vor Bekanntgabe des Aktenzeichens) durch Vermittlung vom BfDI heraus, dass offenbar eine Spamschutzlösung die E-Mails von FragDenStaat in den Spam-Ordner sortierte. Bitte senden Sie mir dazu Folgendes zu: 1. Informationen zur verwendeten Spamschutz-Lösung. 1.1. Welche Anti-Spam-Lösung wird verwendet? 1.2. Liegt Auftragsverarbeitung vor? Falls JA: Wer ist der Auftragsverarbeiter? 1.3. Welche Regel/Datenverarbeitung traf auf den beschriebenen Vorfall mit der Einsortierung von FragDenStaat-Mails zu meiner eigenen Kommunikation zu? 2. Besteht hierbei eine automatisierte Entscheidung oder „Profiling” (vgl. Erwägungsgrund 71 DSGVO) im Sinne von Art. 22 DSGVO sowie § 37 BDSG? 2.1. Falls NEIN: Antrag auf Zugang zu Informationen, aus welchen hervor geht, wer für diese Entscheidung verantwortlich ist, wer also bspw. die Regel, auf Basis der FragDenStaat-E-Mails gefiltert wurden, erstellt hat; ggfs. Weisung an den Auftragsverarbeiter; sofern vorhanden; im Volltext. 3. Antrag auf Zugang zu Logfiles/Liste der durchgeführten Spam-Tests mit jeweiligem Ergebnis bezüglich der eigenen Kommunikation. 4. Antrag auf Zugang zu internen Vorschriften über die Kontrolle der Spam-Quarantäne nach falschen Befunden. Sofern vorhanden Protokolle der Umsetzung dieser Vorschrift(en), soweit sie die eigene Kommunikation betreffen. Begriffsbestimmung: „eigene Kommunikation” ist im Antragssinne die Kommunikation zwischen mir und Ihrer Behörde. Da Sie mit der Anfrage meine personenbezogenen Daten verarbeitet haben, ist für die Verarbeitung nach Art. 2 DSGVO die DSGVO sowie nach § 1 BDSG, insbesondere § 1 Abs. 1 Ziffer 1 BDSG, das BDSG einschlägig. Hintergrund der Anfrage ist, dass der BfDI mir am 25. Juni 2020 in einem Schreiben bzgl. der Vermittlung an Sie mitteilte, dass Sie E-Mail-Empfangsprobleme wegen der „nicht normgerecht[en]” E-Mails von FragDenStaat haben (Az. BfDI 25-729/002 II#0256)[1]: Folgender Wortlaut wurde angewandt: > Zum anderen seien die Posteingänge, die über das Portal „Frag den Staat“ versendet werden, gemäß den Regeln des Posteingangs nicht normgerecht und insofern SPAM im Teil des Postfaches gelandet. So handele sich um künstlich erzeugte E-Mail-Adressen aus Portalen, die nicht den Standardregeln für E-Mail-Adressen unterliegen. [1] https://fragdenstaat.de/anfrage/informationen-zum-kompetenzzentrum-open-source-software-cc-oss-2020/489324/anhang/50455_2020_geschwaerzt.pdf Dies ist ein Antrag nach Art. 15 DSGVO i.V.m. §§ 34 BDSG. Hilfsweise ist dies ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 194116 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194116/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Spam-E-Mail-Sortierung von FragDenStaat“ vom 02.…
An Informationstechnikzentrum Bund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Spam-E-Mail-Sortierung von FragDenStaat [#194116]
Datum
5. September 2020 13:39
An
Informationstechnikzentrum Bund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Spam-E-Mail-Sortierung von FragDenStaat“ vom 02.08.2020 (#194116) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 194116 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194116/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Anfrage „Spam-E-Mail-Sortierung von FragDenStaat“ vom 02.08.2020 (#194116) wur…
An Informationstechnikzentrum Bund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Spam-E-Mail-Sortierung von FragDenStaat [#194116]
Datum
8. September 2020 17:21
An
Informationstechnikzentrum Bund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Anfrage „Spam-E-Mail-Sortierung von FragDenStaat“ vom 02.08.2020 (#194116) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit von einem Monat beantwortet. Bitte beachten Sie, dass diese Anfrage auch eine Anfrage nach Art 15. der DSGVO ist. Auch gemäß Art. 12 Abs. 3 Satz 1 DSGVO haben Sie für eine Antwort eine maximale Frist von einem Monat. Ich werde eine Kopie dieses Hinweises ebenso an <<E-Mail-Adresse>> senden und eine Beschwerde beim BfDI einreichen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 194116 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194116/
<< Anfragesteller:in >>
Beschwerde gemäß Art. 77 DSGVO gegen das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) Sehr geehrteAntragsteller/in
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
DSGVO-Beschwerde bzgl. Anfrage „Spam-E-Mail-Sortierung von FragDenStaat“ an ITZBund [#194116] [#194116]
Datum
11. September 2020 13:09
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Beschwerde gemäß Art. 77 DSGVO gegen das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte Beschwerde gemäß Art. 77 DSGVO gegen das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) wegen einer Anfrage nach Art. 15 DSGVO einreichen. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/194116/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Frist von einem Monat gemäß Art. 12 Abs. 3 Satz 1 DSGVO überschritten wurde. Die genannte Anfrage beinhaltet als zweite Rechtsgrundlage ebenfalls das IFG/UIG/VIG, deren Fristen ebenfalls überschritten wurde. Ich bitte Sie den Fall mit dem Az. 25-729/002 II#0256 bei Ihnen zu vergleichen, in welchem Sie bereits die Fristüberschreitungen des ITZBunds bereits in Bezug auf IFG-Anfragen behandelten. Primär sehe ich diese Anfrage jedoch als Anfrage nach der DSGVO. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 194116.pdf Anfragenr: 194116 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194116/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 25-729/002 II#0275 Sehr geehrteAntrags…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Spam-E-Mail-Sortierung von FragDenStaat“ an ITZBund [#194116] # 25-729/002 II#0275
Datum
17. September 2020 08:40
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
722,7 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 25-729/002 II#0275 Sehr geehrteAntragsteller/in anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Information. Auf die Datenschutzerklärung weise ich hin: https://www.bfdi.bund.de/datenschutz Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Zeichen: Gz. 25-729/002 II#0275 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank. Es war jedoch meine Intention, dass…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Spam-E-Mail-Sortierung von FragDenStaat“ an ITZBund [#194116] # 25-729/002 II#0275 [#194116]
Datum
17. September 2020 09:53
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Zeichen: Gz. 25-729/002 II#0275 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank. Es war jedoch meine Intention, dass dies (in der Hauptsache) als Datenschutzbeschwerde nach DSGVO bearbeitet wird. Leider ist auf FragDenStaat nur die Mail Ihres Referates (25) hinterlegt, sodass ich sie nicht an eine andere E-Mail senden konnte. Es wäre nett, wenn Sie die Beschwerde somit an die zuständige Stelle/das zuständige Referat weiterleiten könnten, oder alternativ mir zumindest die E-Mail des zuständigen Referats in einer E-Mail von Ihnen nennen könnten (sodass ich sie anklicken kann), sodass ich über FragDenStaat hier die korrekte E-Mail anschreiben kann. Ich bitte die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 194116 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194116/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 25-729/002 II#0275 Sehr geehrteAntrags…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
IFG-Antrag - Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Spam-E-Mail-Sortierung von FragDenStaat“ an ITZBund [#194116] # 25-729/002 II#0275
Datum
18. September 2020 12:11
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
717,9 KB
signature.asc
1,2 KB


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 25-729/002 II#0275 Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage übersende ich mein Schreiben vom heutigen Tage. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Zeichen: 25-729/002 II#0275 Sehr geehrteAntragsteller/in da Sie den Vorgang der IFG-Vermittlung einmal angef…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Antrag - Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Spam-E-Mail-Sortierung von FragDenStaat“ an ITZBund [#194116] # 25-729/002 II#0275 [#194116]
Datum
18. September 2020 20:36
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Zeichen: 25-729/002 II#0275 Sehr geehrteAntragsteller/in da Sie den Vorgang der IFG-Vermittlung einmal angefangen haben, fahren Sie ihn bitte fort. Ich bitte somit auch um Vermittlung nach dem IFG. Mir war nicht bewusst, dass dies zwei getrennte Prozesse sind. Bzgl. dieses Verfahrens hier möchte ich rein informativ ergänzend auf meine Fachaufsichtsbeschwerde beim BMF gegen das ITZBund verweisen, in welchem ich den aktuellen Stand einiger IFG-Anfragen an den ITZBund (vgl. Az. 25-729/002 II#0256, wie bereits erwähnt) auflistete: https://fragdenstaat.de/a/184151/#nachricht-518747 Sie können ggü. dem ITZBund gerne auf diese weiteren noch ausstehenden Anfragen verweisen. Sie dürfen meinen Namen gegenüber dem ITZBund und, falls dies erforderlich sein sollte, dem BMF nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 194116 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194116/
<< Anfragesteller:in >>
Vgl. Az. 25-729/002 II#0275 Sehr geehrteAntragsteller/in am 18.09.2020 hatten Sie meine E-Mail an das Referat 23…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Antrag - Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Spam-E-Mail-Sortierung von FragDenStaat“ an ITZBund [#194116] # 25-729/002 II#0275 [#194116]
Datum
4. Oktober 2020 10:53
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Vgl. Az. 25-729/002 II#0275 Sehr geehrteAntragsteller/in am 18.09.2020 hatten Sie meine E-Mail an das Referat 23 zur Prüfung der Datenschutzbeschwerde nach Art. 77 DSGVO weitergeleitet. Leider habe ich bisher keine Eingangsbestätigung von dieser Stelle erhalten. Könnte ich von dort auch eine Eingangsbestätigung erhalten oder wie läuft das Verfahren ab? Alternativ wäre es gut, mir die E-Mail-Adresse des zuständigen Referats (aus technischen Gründen) *in einer E-Mail* von Ihnen zu nennen, sodass ich über FragDenStaat hier die korrekte E-Mail anschreiben kann. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 194116 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194116/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 25-729/002 II#0275 Sehr geehrteAntrags…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
IFG-Antrag - Vermittlung bei Anfrage „Spam-E-Mail-Sortierung von FragDenStaat“ [#194116] # 25-729/002 II#0275
Datum
14. Oktober 2020 10:28
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
998,8 KB
signature.asc
1,2 KB


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 25-729/002 II#0275 Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage übersende ich mein Schreiben vom heutigen Tage. Mit freundlichen Grüßen
Informationstechnikzentrum Bund
Sehr geehrteAntragsteller/in nach Art. 15 DSGVO haben sie das Recht auf Auskunft über die bei uns hierlegten Date…
Von
Informationstechnikzentrum Bund
Betreff
AW: [EXTERN] Spam-E-Mail-Sortierung von FragDenStaat [#194116]
Datum
10. Dezember 2020 10:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in nach Art. 15 DSGVO haben sie das Recht auf Auskunft über die bei uns hierlegten Daten. Ich kann ihnen hierzu mitteilen, dass keine personenbezogenen Daten bei uns hinterlegt sind. Bei Ihren Anfragen über Frag den Staat handelt es sich um keine personenbezogenen Daten, da die Postfächer dort nicht als Personenbezug qualifiziert sind. Alle Anfragen diesbezüglich erachten wir im Sinne des Datenschutzes als anonym. Wenn Sie uns eine offizielle E-Mail-Adresse bzw. eine offizielle postalische Adresse zu diesen Anfragen zukommen lassen, dann besteht dieser Bezug erst und sie können die Auskunftsrechte nach Art. 15 gerne wahrnehmen. Ihre in der Anfrage dargestellten Fragen werden aus Sicht des IFG beantwortet. Mit freundlichem Gruß

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Informationstechnikzentrum Bund
Sehr geehrteAntragsteller/in als Anlage übersende ich Ihnen den anhängenden Bescheid über die Adresse im Portal F…
Von
Informationstechnikzentrum Bund
Betreff
AW: [EXTERN] Spam-E-Mail-Sortierung von FragDenStaat [#194116]
Datum
10. Dezember 2020 12:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in als Anlage übersende ich Ihnen den anhängenden Bescheid über die Adresse im Portal Frag den Staat. Da ich keine zustellfähige Adresse habe, gehe ich von einer rechtskonformen Übersendung aus. Mit freundlichem Gruß