Spam Emails

Anfrage an: Bundesnetzagentur

1) die Anzahl der Beschwerden zu Spam Emails in den Jahren 2019, 2020, 2021 und, wenn vorliegend, 2022 unterteilt in
a) online auf Ihrer Website eingereichte Beschwerden
b) telefonische Beschwerden
c) Beschwerden per Email, Post oder auf sonstigem Weg.
2) die Verteilung der Beschwerden nach Punkt 1) hinsichtlich der Größe der unrechtmäßig werbenden Unternehmen, hilfsweise der Rechtsform besagter Unternehmen.
3) die Anzahl der Beschwerden nach Punkt 1) und Punkt 2) die durch Sie nicht bearbeitet bzw. juristisch verfolgt werden konnten, weil die unrechtmäßig werbenden Unternehmen keine Rufnummer in Ihren Spam Emails angegeben haben.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    1. September 2022
  • Frist
    5. Oktober 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) die Anzahl der…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Spam Emails [#258197]
Datum
1. September 2022 19:59
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) die Anzahl der Beschwerden zu Spam Emails in den Jahren 2019, 2020, 2021 und, wenn vorliegend, 2022 unterteilt in a) online auf Ihrer Website eingereichte Beschwerden b) telefonische Beschwerden c) Beschwerden per Email, Post oder auf sonstigem Weg. 2) die Verteilung der Beschwerden nach Punkt 1) hinsichtlich der Größe der unrechtmäßig werbenden Unternehmen, hilfsweise der Rechtsform besagter Unternehmen. 3) die Anzahl der Beschwerden nach Punkt 1) und Punkt 2) die durch Sie nicht bearbeitet bzw. juristisch verfolgt werden konnten, weil die unrechtmäßig werbenden Unternehmen keine Rufnummer in Ihren Spam Emails angegeben haben.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258197 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258197/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesnetzagentur
Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage überreiche ich Ihnen einen Bescheid vom heutigen Tage mit d…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Spam Emails [#258197]
Datum
30. September 2022 13:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage überreiche ich Ihnen einen Bescheid vom heutigen Tage mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen