Spareffekt und Verwaltungsvereinfachung durch den Einsatz von Elster
Rechnungshof-Berichte, aus denen hervorgeht, dass die Online-Abgabe von Steuererklärungen mit ELSTER erheblich Kosten einspart und die Verwaltung vereinfacht.
Hintergrund: Mit Schreiben vom 07.09.2017 teilt mir das Finanzamt Halle mit, dass der Einsatz von ELSTER geradezu vom Grundgesetz gefordert wird, weil sich damit Kosten sparen und die Verwaltung vereinfachen ließen. Auch der Bundesrechnungshof fordert eine Digitalisierung des Steuervollzugs. Nun bin ich seit der Einführung von ELSTER im Jahre 2005 nie in den Genuss einer Steuersenkung gekommen und ich habe auch nie davon gehört, dass sich beispielsweise die Staatsschulden dank ELSTER hätten senken lassen können. Ich wäre daher sehr daran interessiert, zu erfahren, welche Dokumenten belegen könnten, dass ELSTER tatsächlich die gewünschten Spar- und Vereinfachungseffekte hat. Interessant wären auch Einsparungseffekte im Vergleich zu einer Lösung, bei der lediglich das Finanzamt eine Formular- und Schrifterkennungssoftware nachrüstet. Interessant wäre auch die Frage, ob ein Einspareffekt nur bei den Behörden eintritt und durch Mehraufwendungen auf Steuerzahlerseite in der Gesamtrechnung wieder zunichte gemacht wird.
Information nicht vorhanden
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Datum28. März 2018
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1. Mai 2018
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