Spareffekt und Verwaltungsvereinfachung durch den Einsatz von Elster

Dokumente, aus denen hervorgeht, dass die Online-Abgabe von Steuererklärungen mit ELSTER erheblich Kosten einspart und die Verwaltung vereinfacht.

Hintergrund: Mit Schreiben vom 07.09.2017 teilt mir das Finanzamt Halle mit, dass der Einsatz von ELSTER geradezu vom Grundgesetz gefordert wird, weil sich damit Kosten sparen und die Verwaltung vereinfachen ließen. Nun bin ich seit der Einführung von ELSTER im Jahre 2005 nie in den Genuss einer Steuersenkung gekommen und ich habe auch nie davon gehört, dass sich beispielsweise die Staatsschulden dank ELSTER hätten senken lassen können. Ich wäre daher sehr daran interessiert, zu erfahren, aus welchen Ihnen vorliegenden Dokumenten das Finanzamt herleitet, dass ELSTER tatsächlich die gewünschten Spar- und Vereinfachungseffekte hat. Interessant wären auch Einsparungseffekte im Vergleich zu einer Lösung, bei der lediglich das Finanzamt eine Formular- und Schrifterkennungssoftware nachrüstet. Solche Effekte lassen sich sicher mit Berichten eines Bundes- oder Landesrechnungshofes belegen.

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Warte auf Antwort
  • Datum
    7. Januar 2018
  • Frist
    9. Februar 2018
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Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: D…
An Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt Details
Von
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Betreff
Spareffekt und Verwaltungsvereinfachung durch den Einsatz von Elster [#25970]
Datum
7. Januar 2018 18:45
An
Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt
Status
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Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente, aus denen hervorgeht, dass die Online-Abgabe von Steuererklärungen mit ELSTER erheblich Kosten einspart und die Verwaltung vereinfacht. Hintergrund: Mit Schreiben vom 07.09.2017 teilt mir das Finanzamt Halle mit, dass der Einsatz von ELSTER geradezu vom Grundgesetz gefordert wird, weil sich damit Kosten sparen und die Verwaltung vereinfachen ließen. Nun bin ich seit der Einführung von ELSTER im Jahre 2005 nie in den Genuss einer Steuersenkung gekommen und ich habe auch nie davon gehört, dass sich beispielsweise die Staatsschulden dank ELSTER hätten senken lassen können. Ich wäre daher sehr daran interessiert, zu erfahren, aus welchen Ihnen vorliegenden Dokumenten das Finanzamt herleitet, dass ELSTER tatsächlich die gewünschten Spar- und Vereinfachungseffekte hat. Interessant wären auch Einsparungseffekte im Vergleich zu einer Lösung, bei der lediglich das Finanzamt eine Formular- und Schrifterkennungssoftware nachrüstet. Solche Effekte lassen sich sicher mit Berichten eines Bundes- oder Landesrechnungshofes belegen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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