Sparkassen: Teil der kommunalen Familie – Teil der kommunalen Verantwortung !

Die Rheinland Pfälzischen Sparkassen stehen finanziell gut da: steigende Gewinne, ausreichendes Eigenkapital, hohes Stiftungsvermögen. Allerdings profitieren die Kommunen als Träger der Sparkassen wenig von diesen Gewinnen.

Zitat: Der Präsident des Hessischen Rechnungshofs, Dr. Walter Wallmann, und der Leiter der Überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften, Dr. Ulrich Keilmann, stellten heute die 215. Vergleichende Prüfung: „Nachschau Betätigung bei Sparkassen“ vor. Der Bericht thematisiert insbesondere die Ausschüttungen der hessischen Sparkassen an die Kommunen.
Wallmann fasste zusammen: „Unser Bericht ist das Ergebnis unserer Nachprüfung bei den kommunalen Trägern der hessischen Sparkassen. Wir haben bereits vor sieben Jahren den Landtag und die Öffentlichkeit über die Situation der hessischen Sparkassen und ihrer Trägerkommunen informiert. Dabei haben wir insbesondere festgestellt, dass lediglich neun der damals 33 hessischen Sparkassen an ihre Träger Gewinnanteile ausgeschüttet haben. Wir haben damals empfohlen, dass die Kommunen als Sparkassenträger – und damit als faktische Eigentümer – mehr Gewinnanteile einfordern sollten. Heute wollen wir die Konsequenzen aus unserer damaligen Prüfung und die weitere Entwicklung der Sparkassen vorstellen.“

Frage: wie ist dies in RLP geregelt ?

1. Wie ist die Ertragslage der RLP Sparkassen?

2. Haben die RLP Sparkassen ausreichendes Eigenkapital?

3. Wie hat sich das Kapital der Sparkassenstiftungen seit unserer letzten Prüfung entwickelt?

4. Was haben die Kommunen von den guten Gewinnen der Sparkassen?

5. Wie setzt sich das zusätzliche Ausschüttungspotenzial zusammen?

6. Wie wirkt sich das auf die Haushalte der Kommunen – und damit auf die Bürger – aus?

7. Wie gut sind die Kommunen über „ihre“ Sparkassen informiert?

Herzlichen Dank im Voraus.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    11. April 2019
  • Frist
    14. Mai 2019
  • 0 Follower:innen
wolfgang wobido (Privat)
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Rheinland …
An Rechnungshof Rheinland-Pfalz Details
Von
wolfgang wobido (Privat)
Betreff
Sparkassen: Teil der kommunalen Familie – Teil der kommunalen Verantwortung ! [#130417]
Datum
11. April 2019 15:11
An
Rechnungshof Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Rheinland Pfälzischen Sparkassen stehen finanziell gut da: steigende Gewinne, ausreichendes Eigenkapital, hohes Stiftungsvermögen. Allerdings profitieren die Kommunen als Träger der Sparkassen wenig von diesen Gewinnen. Zitat: Der Präsident des Hessischen Rechnungshofs, Dr. Walter Wallmann, und der Leiter der Überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften, Dr. Ulrich Keilmann, stellten heute die 215. Vergleichende Prüfung: „Nachschau Betätigung bei Sparkassen“ vor. Der Bericht thematisiert insbesondere die Ausschüttungen der hessischen Sparkassen an die Kommunen. Wallmann fasste zusammen: „Unser Bericht ist das Ergebnis unserer Nachprüfung bei den kommunalen Trägern der hessischen Sparkassen. Wir haben bereits vor sieben Jahren den Landtag und die Öffentlichkeit über die Situation der hessischen Sparkassen und ihrer Trägerkommunen informiert. Dabei haben wir insbesondere festgestellt, dass lediglich neun der damals 33 hessischen Sparkassen an ihre Träger Gewinnanteile ausgeschüttet haben. Wir haben damals empfohlen, dass die Kommunen als Sparkassenträger – und damit als faktische Eigentümer – mehr Gewinnanteile einfordern sollten. Heute wollen wir die Konsequenzen aus unserer damaligen Prüfung und die weitere Entwicklung der Sparkassen vorstellen.“ Frage: wie ist dies in RLP geregelt ? 1. Wie ist die Ertragslage der RLP Sparkassen? 2. Haben die RLP Sparkassen ausreichendes Eigenkapital? 3. Wie hat sich das Kapital der Sparkassenstiftungen seit unserer letzten Prüfung entwickelt? 4. Was haben die Kommunen von den guten Gewinnen der Sparkassen? 5. Wie setzt sich das zusätzliche Ausschüttungspotenzial zusammen? 6. Wie wirkt sich das auf die Haushalte der Kommunen – und damit auf die Bürger – aus? 7. Wie gut sind die Kommunen über „ihre“ Sparkassen informiert? Herzlichen Dank im Voraus.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen wolfgang wobido Privat <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen wolfgang wobido (Privat)
Rechnungshof Rheinland-Pfalz
Ihre Anfrage vom 11. April 2019 Sehr geehrter Herr Wobido, ich danke Ihnen für Ihre Anfrage vom 11. April dieses …
Von
Rechnungshof Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre Anfrage vom 11. April 2019
Datum
12. April 2019 08:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wobido, ich danke Ihnen für Ihre Anfrage vom 11. April dieses Jahres, deren Empfang ich hiermit bestätige und zu der ich Folgendes ausführen möchte: Grundsätzlich haben natürliche Personen gemäß § 2 Abs. 2 des Landestransparenzgesetzes von Rheinland-Pfalz (nachfolgend: LTranspG) Anspruch auf Zugang zu Informationen, ohne dass ein rechtliches oder berechtigtes Interesse dargelegt werden muss. Allerdings gilt das LTranspG nach dessen § 3 Abs. 5 S.1 für den Rechnungshof Rheinland-Pfalz nur, soweit antragstellenden Personen durch Auskunft, Akteneinsicht oder in sonstiger Weise Zugang zu dem Prüfungsergebnis gewährt wird, wenn dieses abschließend festgestellt wurde. Der Rechnungshof Rheinland-Pfalz hat in vorliegender Angelegenheit keine Prüfung durchgeführt, aus der sich die global angefragten Erkenntnisse ergeben könnten. Mithin scheidet ein Anspruch nach LTranspG aus. Unbeschadet dieses Befundes stelle ich Ihnen anheim, sich an die transparenzpflichtige Sparkassenaufsicht im hiesigen Wirtschaftsministerium zu wenden bzw. Veröffentlichungen der nach § 3 Abs. 6 LTranspG nicht transparenzpflichtigen Sparkassen und des Sparkassenverbandes einzusehen. Für Ihr Verständnis bedanke ich mich vorab. Mit freundlichen Grüßen
wolfgang wobido (Privat)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze R…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
wolfgang wobido (Privat)
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Sparkassen: Teil der kommunalen Familie – Teil der kommunalen Verantwortung !“ [#130417] [#130417]
Datum
12. April 2019 08:52
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Rheinland-Pfalz (LTranspG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/130417 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil …die transparenzpflichtige Sparkassenaufsicht im hiesigen Wirtschaftsministerium zuständig ist bzw. Veröffentlichungen der nach § 3 Abs. 6 LTranspG nicht transparenzpflichtigen Sparkassen und des Sparkassenverbandes einzusehen ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen wolfgang wobido Anhänge: - 130417.pdf Anfragenr: 130417 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

wolfgang wobido (Privat)
AW: Ihre Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG) an den Rechnungshof Rheinland-Pfalz ü…
An Rechnungshof Rheinland-Pfalz Details
Von
wolfgang wobido (Privat)
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG) an den Rechnungshof Rheinland-Pfalz über die Plattform fragdenstaat.de (#130417) [#130417]
Datum
14. Mai 2019 07:35
An
Rechnungshof Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Sparkassen: Teil der kommunalen Familie – Teil der kommunalen Verantwortung !“ vom 11.04.2019 (#130417) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen wolfgang wobido Anfragenr: 130417 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift wolfgang wobido Privat << Adresse entfernt >>
Rechnungshof Rheinland-Pfalz
Sparkassen RLP Mit dem Hinweis, mich an die Transparenzpflichtige Sparkassenaufsicht im RLP Wirtschaftsministerium…
Von
Rechnungshof Rheinland-Pfalz
Via
Briefpost
Betreff
Sparkassen RLP
Datum
14. Mai 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Mit dem Hinweis, mich an die Transparenzpflichtige Sparkassenaufsicht im RLP Wirtschaftsministerium zu wenden.
wolfgang wobido (Privat)
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
wolfgang wobido (Privat)
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Sparkassen: Teil der kommunalen Familie – Teil der kommunalen Verantwortung !“ [#130417] [#130417]
Datum
23. Mai 2019 16:31
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Rheinland-Pfalz (LTranspG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/130417 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil … Die überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der rheinland-pfälzischen Gemeinden und Gemeindeverbände obliegt ausschließlich dem Rechnungshof Rheinland-Pfalz (siehe https://rechnungshof.rlp.de/de/ueber-uns/aufgaben-und-arbeitsweise/kommunalpruefung-und-kommunalbericht/).Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen wolfgang wobido Anhänge: - 130417.pdf Anfragenr: 130417 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.