Spätaussiedler und deutsche Gerichtsbarkeit

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Der Spätaussiedler ist nach § 4 Bundesvertriebenengesetz ein deutscher Volkszugehöriger, der die Republiken der ehemaligen Sowjetunion nach dem 31. Dezember 1992 im Wege des Aufnahmeverfahrens verlassen und innerhalb von sechs Monaten im Geltungsbereich des Gesetzes seinen ständigen Aufenthalt genommen hat.

Somit hat der Spätaussiedler die klare gesetzliche Auslandrechtsbeziehung zur Republiken der ehemaligen Sowjetunion bzw. zur Sowjetunion selbst.

Für welche Fragen der Spätaussiedler ist die deutsche Gerichtsbarkeit nicht zuständig bzw. sind die Gerichtsbarkeiten der Republiken der ehemaligen Sowjetunion zuständig? In welchem Dokument wurde das festgelegt?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    23. Februar 2022
  • Frist
    25. März 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Der Spätaussiedle…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Spätaussiedler und deutsche Gerichtsbarkeit [#241751]
Datum
23. Februar 2022 15:38
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der Spätaussiedler ist nach § 4 Bundesvertriebenengesetz ein deutscher Volkszugehöriger, der die Republiken der ehemaligen Sowjetunion nach dem 31. Dezember 1992 im Wege des Aufnahmeverfahrens verlassen und innerhalb von sechs Monaten im Geltungsbereich des Gesetzes seinen ständigen Aufenthalt genommen hat. Somit hat der Spätaussiedler die klare gesetzliche Auslandrechtsbeziehung zur Republiken der ehemaligen Sowjetunion bzw. zur Sowjetunion selbst. Für welche Fragen der Spätaussiedler ist die deutsche Gerichtsbarkeit nicht zuständig bzw. sind die Gerichtsbarkeiten der Republiken der ehemaligen Sowjetunion zuständig? In welchem Dokument wurde das festgelegt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 241751 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241751/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Auswärtiges Amt
RE: Anfrage Kontaktformular Informationsfreiheitsgesetz [7dacd203-a2e8-4fa7-825d-ec89c5517cf1] Auswärtiges Amt Ber…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
RE: Anfrage Kontaktformular Informationsfreiheitsgesetz [7dacd203-a2e8-4fa7-825d-ec89c5517cf1]
Datum
2. März 2022 12:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Auswärtiges Amt Berlin - Bürgerservice     7dacd203-a2e8-4fa7-825d-ec89c5517cf1   Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, die an den Bürgerservice des Auswärtigen Amts weitergeleitet wurde. Es handelt sich in diesem Fall nicht um eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Vielmehr können Sie die von Ihnen gewünschte rechtliche Auskunft direkt von der zuständigen Behörde, dem Bundesministerium des Innern und für Heimat, erfragen. https://www.bmi.bund.de/DE/themen/heimat-integration/kriegsfolgen/spaetaussiedler/spaetaussiedler-node.html [https://www.bmi.bund.de/DE/themen/heimat-integration/kriegsfolgen/spaetaussiedler/spaetaussiedler-node.html]   Mit freundlichen Grüßen