SPD-Medienbeteiligungen beschränken

Anfrage an: Bundeskartellamt

alle Dokumente, die einen Zusammenhang mit den SPD-Medienbeteiligungen aufweisen. Insbesondere Dokumente, die im Zusammenhang mit dem Vorhaben der Schwarz-Gelben Koalition im Jahr 2009 die Medienbeteiligungen der SPD zu beschränken [1].

[1] Schwarz-Gelb will SPD-Medienholding DDVG beschränken, 21.10.2009 - http://www.paz-online.de/In-Ausland/Medien/Uebersicht/Schwarz-Gelb-will-SPD-Medienholding-DDVG-beschraenken

Information nicht vorhanden

  • Datum
    6. März 2015
  • Frist
    8. April 2015
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Gustav Wall
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Dokumente, …
An Bundeskartellamt Details
Von
Gustav Wall
Betreff
SPD-Medienbeteiligungen beschränken [#8797]
Datum
6. März 2015 10:14
An
Bundeskartellamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Dokumente, die einen Zusammenhang mit den SPD-Medienbeteiligungen aufweisen. Insbesondere Dokumente, die im Zusammenhang mit dem Vorhaben der Schwarz-Gelben Koalition im Jahr 2009 die Medienbeteiligungen der SPD zu beschränken [1]. [1] Schwarz-Gelb will SPD-Medienholding DDVG beschränken, 21.10.2009 - http://www.paz-online.de/In-Ausland/Medien/Uebersicht/Schwarz-Gelb-will-SPD-Medienholding-DDVG-beschraenken
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Gustav Wall <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Gustav Wall << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Gustav Wall
Bundeskartellamt
Sehr geehrter Herr Wall, vielen Dank für Ihre Nachricht. Zur Beantwortung werden wir leider einige Zeit benötig…
Von
Bundeskartellamt
Betreff
AW: SPD-Medienbeteiligungen beschränken [#8797]
Datum
6. März 2015 10:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wall, vielen Dank für Ihre Nachricht. Zur Beantwortung werden wir leider einige Zeit benötigen. Bitte haben Sie dafür Verständnis.   Mit freundlichen Grüßen,

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Bundeskartellamt
Sehr geehrter Herr Wall, haben Sie vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang, dem wir gerne entsprechen…
Von
Bundeskartellamt
Betreff
AW: SPD-Medienbeteiligungen beschränken [#8797]
Datum
9. März 2015 15:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wall, haben Sie vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang, dem wir gerne entsprechen. Das Bundeskartellamt verfügt über keine Dokumente, die im Zusammenhang mit einem möglichen Vorhaben der „Schwarz-Gelben“ Koalition im Jahr 2009 stehen, die Medienbeteiligungen der SPD zu beschränken. Nach den Erkenntnissen des Bundeskartellamtes hat die damalige „Schwarz-Gelbe“ Koalition ein solches Vorhaben nicht verfolgt. Falls Sie allgemein Interesse an der Entwicklung der Beteiligungsverhältnissen der Medienholding der SPD, der Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft mbH (ddvg), haben: die ddvg legt die Beteiligungsverhältnisse jedes Jahr in ihrem Geschäftsbericht offen (zu finden im Internet unter www.ddvg.de <http://www.ddvg.de> ). Bitte lassen uns wissen, wenn Sie konkrete weitergehende Informationen benötigen. Für Rückfragen stehen wir Ihnen täglich in der Zeit von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr, donnerstags auch von 13:00 bis 16:00 Uhr, unter der Telefonnummer 0228 94 99 555 auch gerne telefonisch zur Verfügung.   Mit freundlichen Grüßen,