Speicher-Dauer und Lösch-Fristen eingegangener/versendeter E-Mails
Antrag nach dem IZG-SH/LDSG/DSGVO
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
(1) Regelungen zur Speicher-Dauer und Lösch-Fristen bei eingegangenen und versendeten E-Mails?
(2) Regelungen zur Speicher-Dauer und Lösch-Fristen bzgl. E-Mails, die Mitarbeiter in CC, BCC oder als Anhang von E-Mails erhalten/versenden?
(3) Regelungen, zur Kontrolle, dass die Regelungen aus (1) und (2) beachtet werden.
(4) Regelungen zum automatisierten Löschen von E-Mails nach entsprechendem großen Zeit-Ablauf (beispielsweise 3 Jahre), das gänzlich ohne das Zutun des jeweiligen Mitarbeiters erfolgt
(5) Regelungen, um zu vermeiden, dass E-Mails "aus Versehen" an externe Dritte weitergeleitet werden.
Hintergrund:
In einer E-Mail eines Mitarbeiters der Stadt Kiel an mich vom 8. September 2022 10:24 war ein Anhang enthalten, der vollkommen sachfremde E-Mails Dritter enthielt, die um den 15. Dezember 2021 14:40 herum von Dritten an bzw. von Mitarbeiter(n) der Stadt Kiel an Dritte versendet worden waren. Dass 9 Monate E-Mails in "fremden" E-Mail-Postfächern jederzeit abrufbar und "aus Versehen" an Dritte weiterleitbar vorliegen, ist ungünstig. Ich will nämlich nicht, dass meine E-Mails aus Versehen bei Dritten landen und denen dadurch bekannt wird, welche Anfragen ICH an die Stadt Kiel gestellt habe.
Dies ist eine Wiederholung meiner Anfrage vom 08.09.2022, 13:05 Uhr.
Dies ist ein Antrag nach DSGVO/LDSG in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH.
Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.
Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines (weiteren) Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH).
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum13. Oktober 2022
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15. November 2022
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