Speicherung der Akten - Deutsche Rentenversicherung Bund


Wie viel Speicherkapazität wird verbraucht für die elektronisch gespeicherten Akten (Bitte auch für die einzelnen Jahre aufschlüsseln) ?

Wie viel Akten werden elektronisch gespeichert ?

Werden die Daten der Akten auf dem Speichermedium verschlüsselt ?
Wenn ja, welche Verschlüsselung wird verwendet ?

Werden Backups der elektronisch gespeicherten Akten erstellt ?
Wenn ja, wie viel, in welcher Form und an welchem Standort ?

An welchem Standort und mit welchem Speichermedium werden die elektronisch gespeicherten Akten gespeichert ?

Welche Dateiformate, Formate werden für die Speicherung der elektronisch gespeicherten Akten benutzt ?

Welche Software wird für die Verwaltung und Bearbeitung der elektronisch gespeicherten Akten genutzt ?

Wurde ein Datenschutzbeauftragter für die Kontrolle und Beratung der Datenverarbeitung hinzugezogen ?

Wenn ja, wann und wie war das Ergebnis der Kontrolle ? Prüfte das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) die Sicherheit der IT-Systeme ? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis ?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. April 2014
  • Frist
    17. Mai 2014
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viel Speich…
An Deutsche Rentenversicherung Bund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Speicherung der Akten - Deutsche Rentenversicherung Bund [#6274]
Datum
15. April 2014 22:32
An
Deutsche Rentenversicherung Bund
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viel Speicherkapazität wird verbraucht für die elektronisch gespeicherten Akten (Bitte auch für die einzelnen Jahre aufschlüsseln) ? Wie viel Akten werden elektronisch gespeichert ? Werden die Daten der Akten auf dem Speichermedium verschlüsselt ? Wenn ja, welche Verschlüsselung wird verwendet ? Werden Backups der elektronisch gespeicherten Akten erstellt ? Wenn ja, wie viel, in welcher Form und an welchem Standort ? An welchem Standort und mit welchem Speichermedium werden die elektronisch gespeicherten Akten gespeichert ? Welche Dateiformate, Formate werden für die Speicherung der elektronisch gespeicherten Akten benutzt ? Welche Software wird für die Verwaltung und Bearbeitung der elektronisch gespeicherten Akten genutzt ? Wurde ein Datenschutzbeauftragter für die Kontrolle und Beratung der Datenverarbeitung hinzugezogen ? Wenn ja, wann und wie war das Ergebnis der Kontrolle ? Prüfte das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) die Sicherheit der IT-Systeme ? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis ?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Deutsche Rentenversicherung Bund
Eingangsbestätigung Ihrer E-Mail, bitte nicht auf diese eMail antworten. DRV-Bund Wall Server: BLN-K07 ----------…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
Eingangsbestätigung Ihrer E-Mail, bitte nicht auf diese eMail antworten.
Datum
15. April 2014 22:40
Status
Warte auf Antwort
DRV-Bund Wall Server: BLN-K07 ----------------------------------------------------------------------- Mail-Info From: Antragsteller/in <<Name und E-Mail-Adresse>> To: <<E-Mail-Adresse>> Rec.: <<E-Mail-Adresse>> Date: 15.04.2014 22:32:53 Subject: Speicherung der Akten - Deutsche Rentenversicherung Bund [#6274] ----------------------------------------------------------------------- Die Deutsche Rentenversicherung Bund bestätigt den Eingang Ihrer E-Mail. Ihre E-Mail wird der zuständigen Stelle in der Deutsche Rentenversicherung Bund zugeleitet. Wir werden Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten. Bitte beachten Sie dazu Folgendes: Bei unverschlüsselter Datenübermittlung per E-Mail kann weder die Vertraulichkeit Ihrer Daten noch die Authentizität des Absenders gewährleistet werden. Sollten Sie per E-Mail personenbezogene Daten, Änderungswünsche für den Versicherungsverlauf oder sonstige Anträge an die Deutsche Rentenversicherung Bund mitgeteilt haben, werden wir Sie daher regelmäßig auffordern, diese Anliegen schriftlich an uns zu richten. Aus dem gleichen Grund werden wir Ihnen auf Ihre E-Mails in der Regel auf dem Postweg antworten. Wir bitten um Verständnis für die dadurch verursachte Verzögerung. Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Rentenversicherung Bund
Unser Az. 3070-333-7/1.0-14/2014 (Bitte stets angeben) Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihr Antrag vom 15.0…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach den Vorschriften des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes - IFG - hier: Speicherung der Akten - Deutsche Rentenversicherung Bund [#6274]
Datum
22. April 2014 11:11
Status
Warte auf Antwort
Unser Az. 3070-333-7/1.0-14/2014 (Bitte stets angeben) Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihr Antrag vom 15.04.2014 wurde dem Datenschutzreferat der Deutschen Rentenversicherung Bund zugeleitet. Wir bestätigen den Eingang Ihres Antrages nach § 7 IFG und sind um eine zeitnahe Erledigung bemüht. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie darauf hinweisen, dass nach § 10 IFG grundsätzlich Gebühren und Auslagen erhoben werden müssen, deren Höhe sich nach dem Gebühren- und Anlagenverzeichnis der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) richtet. Dieses ist zu Ihrer Information beigefügt. -> (See attached file: GebuehrenOrdngIFG.pdf) Sofern es sich nicht um gebührenfreie einfache Auskünfte handelt (vgl. Ziff. 1.1 Teil A der Anlage), wurde vom Bundesministerium des Innern eine Mindestgebühr von 15,- Euro angesetzt. Sobald wir entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang Ihrem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, werden wir prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren und Auslagen entstehen könnten. Sollte sich eine voraussichtliche Gebührenforderung in nicht unbeträchtlicher Höhe ergeben, werden wir Sie hierüber informieren und Ihnen die Gelegenheit geben, Ihr Informationsbegehren entweder zu präzisieren oder ggf. einzuschränken, um die Kosten in einem vertretbaren Rahmen zu halten. Außerdem erhalten Sie die Möglichkeit Argumente anzuführen, die unter Umständen zu einer Ermäßigung der Gebühren führen könnten (§ 2 IFGGebV). Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, ist dies für Sie kostenfrei. Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Rentenversicherung Bund
Unser Az. 3070-333-7/1.0-14/2014 (Bitte stets angeben) Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, im Nachgang zu uns…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach den Vorschriften des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes - IFG - hier: Speicherung der Akten - Deutsche Rentenversicherung Bund [#6274]
Datum
13. Mai 2014 09:50
Status
Warte auf Antwort
Unser Az. 3070-333-7/1.0-14/2014 (Bitte stets angeben) Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, im Nachgang zu unserer Eingangsbestätigung vom 22.04.2014 möchten wir Ihnen als Zwischennachricht mitteilen, dass unsere Ermittlungen leider noch nicht abgeschlossen werden konnten. Die zuständigen Bereiche haben wir an die Abgabe der erbetenen Stellungnahme erinnert und sie gebeten, sich unserem Anliegen bevorzugt zu widmen. Wir bitten Sie insofern noch um etwas Geduld und um Ihr Verständnis, dass wir erst dann abschließend auf Ihren Antrag auf Informationszugang eingehen möchten, wenn uns die dafür notwendigen Informationen vorliegen. Mit freundlichen Grüßen

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Deutsche Rentenversicherung Bund
Unser Az. 3070-333-7/1.0-14/2014 (Bitte stets angeben) Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, im Nachgang zu uns…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach den Vorschriften des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes - IFG - hier: Speicherung der Akten - Deutsche Rentenversicherung Bund [#6274]
Datum
28. Mai 2014 14:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Unser Az. 3070-333-7/1.0-14/2014 (Bitte stets angeben) Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, im Nachgang zu unserer Zwischennachricht vom 13.05.2014 möchten wir Ihnen mitteilen, dass unsere Ermittlungen nunmehr abgeschlossen werden konnten. Im Rahmen von § 7 i.V.m. § 1 IFG teilen wir Ihnen zu den gestellten Fragen Folgendes mit: Wie viel Speicherkapazität wird verbraucht für die elektronisch gespeicherten Akten (Bitte auch für die einzelnen Jahre aufschlüsseln) ? Derzeit beträgt die Datenmenge der gespeicherten Akten ca. 20 Terabyte. Die Datenmenge ist linear seit dem Jahr 2005 gewachsen, steigt allerdings seit dem Jahr 2010 stärker an. Wie viel Akten werden elektronisch gespeichert ? Derzeit werden ca. 120 Millionen Dokumente (mehrseitig) im elektronischen Archiv vorgehalten. Werden die Daten der Akten auf dem Speichermedium verschlüsselt ? Die Daten sind mittels geeigneter Maßnahmen wie z.B. Zugriffsschutz, Rechte-Rollen-Konzept und Integritätsschutz durch Signatur gegen Manipulationsversuche abgesichert. Wenn ja, welche Verschlüsselung wird verwendet ? Alle kryptographischen Maßnahmen unterliegen den Vorgaben der Bundesnetzagentur. Weitergehende Informationen unterliegen der Ausnahmeregelung des § 3 Nr. 4 IFG. Wir bitten insofern um Ihr Verständnis, dass wir hierauf nicht näher eingehen. Werden Backups der elektronisch gespeicherten Akten erstellt ? Ja, es finden regelmäßige Backups statt. Wenn ja, wie viel, in welcher Form und an welchem Standort ? wie viel Das Datenvolumen ist unterschiedlich und entspricht den Mengen, die entsprechend den Anforderungen des Sicherungskonzepts zu sichern sind. in welcher Form Die Daten werden inkrementell und wöchentlich als Vollbackup gesichert. an welchem Standort Ein Auskunftsanspruch bezüglicher dieser Informationen besteht nicht, da diese Angaben der Ausnahmeregelung des § 3 Nr. 4 IFG unterliegen. An welchem Standort und mit welchem Speichermedium werden die elektronisch gespeicherten Akten gespeichert ? Standort Ein Auskunftsanspruch bezüglicher dieser Informationen besteht nicht, da diese Angaben der Ausnahmeregelung des § 3 Nr. 4 IFG unterliegen. in welcher Form Die elektronischen Akten werden auf speziellen Festplatten vorgehalten. Welche Dateiformate, Formate werden für die Speicherung der elektronisch gespeicherten Akten benutzt ? Für die Speicherung der Akten werden TIFF/G4 und angehängte Signaturdateien (PKCS#7) verwendet. Welche Software wird für die Verwaltung und Bearbeitung der elektronisch gespeicherten Akten genutzt ? Für die Verwaltung wird der IBM "Content Manager" in Verbindung mit einer speziellen Eigenentwicklung der Deutschen Rentenversicherung genutzt. Das gesamte Verfahren der elektronischen Akte wurde bereits mehrfach auf der CeBIT präsentiert. Insgesamt ist "die elektronische Akte" ein Zusammenwirken verschiedener Dienste, sowohl organisatorischer als auch technischer Prozesse. Wurde ein Datenschutzbeauftragter für die Kontrolle und Beratung der Datenverarbeitung hinzugezogen ? Ja, ebenso wurde das Verfahren bei der zuständigen Aufsichtsbehörde gemeldet. Zusätzlich bestand und besteht ein Kontakt zum BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) sowie zur Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Wenn ja, wann und wie war das Ergebnis der Kontrolle ? Prüfte das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) die Sicherheit der IT-Systeme ? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis ? Das Ergebnis war positiv. Zum BSI besteht ein regelmäßiger Kontakt speziell zu Sicherheitsfragen. Eine Würdigung des damaligen Bundesdatenschutzbeauftragten liegt ebenfalls vor. Darüber hinaus wird das Verfahren alle zwei Jahre auditiert. Mit freundlichen Grüßen