Speicherung Personengebundener Hinweise (PHW)

1. Welcher Zweck (Schutz der einschreitenden Polizeikräfte, Schutz von Betroffenen, Schutz Dritter, Ermittlungsunterstützung) steht bei den einzelnen bundesweiten
und thüringenspezifischen personengebundenen Hinweise
(PHW) jeweils im Vordergrund? (Bitte einzeln aufschlüsseln.)
2. Warum trat im Laufe der Zeit bei zahlreichen PHW der ursprüngliche Zweck (Schutz der einschreitenden Polizeikräfte) in den Hintergrund und die die ermittlungsunterstützende Funktion zunehmend in den Vordergrund? Müsste die meisten PHW nicht eigentlich in ermittlungsrelevante Hinweise (EHW) umbenannt werden?
3.Wie wird die Tatsache bewertet, dass zunehmend mehr PHW ihren ursprünglichen Zweck, die Eigensicherung von Polizeikräften, nicht (mehr) erfüllen, da sie vorwiegend ermittlungsunterstützende Ziele verfolgen oder die Vergabepraxis/-kriterien dem ursprünglichen
Zweck nicht (mehr) gerecht werden?
4. Sollen die ermittlungsrelevanten Hinweise (EHW) eingeführt werden, weil ein großer Teil der bundesweiten und thüringenspezifischen PHW vorwiegend ermittlungsunterstützende Ziele verfolgen oder die Vergabepraxis/-kriterien dem ursprünglichen Zweck nicht (mehr) gerecht werden?
5. Wie ist das interne Verfahren zur Festlegung von neuen, thüringenspezifischen PHW innerhalb der Thüringer Polizei ausgestaltet? Welche Stellen sind antragsberechtigt? Welche Anforderungen/Kriterien muss ein „Antrag“ erfüllen? Unter welchen Voraussetzungen wird ein thüringenspezifischer PHW eingeführt? Wie ist das polizeiinterne Entscheidungsverfahren ausgestaltet? Welche Stellen sind beteiligt etc.?
6. Verwendet die Thüringer Polizei neben den PHW und den geplanten EHW weitere Kategorien von Hinweisen? Wenn ja, welche und in welchen Dateien und in welchen Datenfeldern? Handelt es sich dabei jeweils um Freitext- oder um Katalogfelder?
7. Was sind „Ermittlungsrelevante Besonderheiten“ (ERB)? In welchen Dateien/Datenfeldern werden diese gespeichert? Was ist jeweils ihr Zweck? Handelt es sich um Freitextfelder oder um Katalogfelder?

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    8. Dezember 2014
  • Frist
    9. Januar 2015
  • Kosten dieser Information:
    464,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, zu Weihnachten wünsche ich mir Folgendes: 1…
An Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Speicherung Personengebundener Hinweise (PHW) [#8130]
Datum
8. Dezember 2014 05:39
An
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, zu Weihnachten wünsche ich mir Folgendes:
1. Welcher Zweck (Schutz der einschreitenden Polizeikräfte, Schutz von Betroffenen, Schutz Dritter, Ermittlungsunterstützung) steht bei den einzelnen bundesweiten und thüringenspezifischen personengebundenen Hinweise (PHW) jeweils im Vordergrund? (Bitte einzeln aufschlüsseln.) 2. Warum trat im Laufe der Zeit bei zahlreichen PHW der ursprüngliche Zweck (Schutz der einschreitenden Polizeikräfte) in den Hintergrund und die die ermittlungsunterstützende Funktion zunehmend in den Vordergrund? Müsste die meisten PHW nicht eigentlich in ermittlungsrelevante Hinweise (EHW) umbenannt werden? 3.Wie wird die Tatsache bewertet, dass zunehmend mehr PHW ihren ursprünglichen Zweck, die Eigensicherung von Polizeikräften, nicht (mehr) erfüllen, da sie vorwiegend ermittlungsunterstützende Ziele verfolgen oder die Vergabepraxis/-kriterien dem ursprünglichen Zweck nicht (mehr) gerecht werden? 4. Sollen die ermittlungsrelevanten Hinweise (EHW) eingeführt werden, weil ein großer Teil der bundesweiten und thüringenspezifischen PHW vorwiegend ermittlungsunterstützende Ziele verfolgen oder die Vergabepraxis/-kriterien dem ursprünglichen Zweck nicht (mehr) gerecht werden? 5. Wie ist das interne Verfahren zur Festlegung von neuen, thüringenspezifischen PHW innerhalb der Thüringer Polizei ausgestaltet? Welche Stellen sind antragsberechtigt? Welche Anforderungen/Kriterien muss ein „Antrag“ erfüllen? Unter welchen Voraussetzungen wird ein thüringenspezifischer PHW eingeführt? Wie ist das polizeiinterne Entscheidungsverfahren ausgestaltet? Welche Stellen sind beteiligt etc.? 6. Verwendet die Thüringer Polizei neben den PHW und den geplanten EHW weitere Kategorien von Hinweisen? Wenn ja, welche und in welchen Dateien und in welchen Datenfeldern? Handelt es sich dabei jeweils um Freitext- oder um Katalogfelder? 7. Was sind „Ermittlungsrelevante Besonderheiten“ (ERB)? In welchen Dateien/Datenfeldern werden diese gespeichert? Was ist jeweils ihr Zweck? Handelt es sich um Freitextfelder oder um Katalogfelder?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Speicherung Personengebundener Hinweise in Polizeidatenbanken hier: Ihr Antrag nach dem ThüriIFG Beantwortung dies…
Von
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Via
Briefpost
Betreff
Speicherung Personengebundener Hinweise in Polizeidatenbanken hier: Ihr Antrag nach dem ThüriIFG
Datum
9. Januar 2015
Status
Anfrage abgeschlossen
Beantwortung dieses Fragenkomplexes mit ähnlichem Fragenkomplex, der nicht via FdS geschickt wurde.

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Speicherung Personengebundener Hinweise (…
An Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Speicherung Personengebundener Hinweise (PHW) [#8130]
Datum
9. Januar 2015 08:29
An
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Speicherung Personengebundener Hinweise (PHW)" vom 08.12.2014 (#8130) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 8130 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>